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Perfekt, danke! ;D
So Michi, jetzt Du!
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Schade, Roger, dass Du erst in der Versenkung verschwindest, um dann einmal aufzutauchen, um unberechtigterweise loszupoltern.
Ich schrieb doch, dass mir das egal ist, wer in der Pflicht steht! Und der Threaderöffner hatte sich ja auch vergebens an den Händler gewandt, oder etwa nicht?
Fakt ist: der gute Mann kann nicht mehr navigieren und wird von Pontius zu Pilatus geschickt.
Genau das war Ausgangspunkt monatelanger Debatten.
Und wenn Du jetzt noch behauptest, Du seist im Recht, dann polter gerne weiter.
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Original von koemei
Lurker, bitte aendere die Ueberschrift !! das hat nichts mit navngo zu tun !!Auch wenn einige es hier nicht kapieren wollen !

Wo steht in der Überschrift was von NavNGo?

Sorry, aber hier hat einer ein Pproblem mit der Speicherkarte mit I-Go drauf, und in einer schon penetrant aufdringlichen Art und Weise wird wieder mal alles unter den Teppich gekehrt.
Schade, dass Sturheit so Überhand genommen hat in diesem Forum.
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Original von HSVMichi
Schade, dass Sturheit so Überhand genommen hat in diesem Forum.Da war es wieder, das Glashaus.

Was kann der Hersteller dafür, wenn die Kunden ihre Rechte nicht kennen, die Kunden die Infos der Hersteller/Vertriebe/etc. wie oben verlinkt nicht zur Kenntnis nehmen und sich zusätzlich noch ihren zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Händler nicht sicher sind?
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Original von flipper500
Da war es wieder, das Glashaus.

Was kann der Hersteller dafür, wenn die Kunden ihre Rechte nicht kennen, die Kunden die Infos der Hersteller/Vertriebe/etc. wie oben verlinkt nicht zur Kenntnis nehmen und sich zusätzlich noch ihren zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Händler nicht sicher sind?
Es wurde weiter oben doch zu einer Aussage verlinkt, der nach der Händler in der Pflicht ist.
Dieser "weigert" sich aber. Da kann natürlich NavnGo nichts dafür - habe ich auch nie behauptet!
Aber es beweist doch, dass es doch nicht so einfach ist, schnell an Ersatz zu kommen.
Nicht mehr und nicht weniger habe ich geschrieben.
Aber jeder liest hier ja nur noch die Passagen, die seinen Blutdruck und somit die Gefahr auf Herzinfarkt erhöhen; Hauptsache aufregen, egal über wen oder was, nur nicht über sein liebgewonnenes Spielzeug.
Gehts noch?

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Original von HSVMichi
nur nicht über sein liebgewonnenes Spielzeug.Isch ´abe gar kein iGo :gap
Naja, ich diskutiere lieber wieder mit Joe, das ist genauso zielführend.

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Hast du in Englisch mit NavNGo kommuniziert? Wenn nein, wirst du nie eine Antwort erhalten.
Tja das war wohl bei mir der Fehler, ich hatte zwar eine Mail in Englisch verfasst, aber ich gebe zu, es war wohl nicht perfekt genug für NavnGo oder es war die falsche Emailadresse ??? Vielleicht war aber auch meine Frage zu unbequem?
@Werner: tröste Dich, der Support klappt auch vor dem Kauf nicht besser!
Und bevor jetzt einige lospoltern ohne mein Posting genau gelesen zu haben:
Nein, ich hätte mich nicht an den Händler wenden können, es ging nämlich um die berühmt berüchtigte Frage...Und auch wenn das BGB einige Dinge regelt, was machen denn all die Käufer, die direkt bei Ebay kaufen? Sollte es dort wirklich Händler geben, die sich um eine defekte iGo-Speicherkarte kümmern würden?
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Original von HSVMichi
Aber es beweist doch, dass es doch nicht so einfach ist, schnell an Ersatz zu kommen.Ja, wenn der zur Gewährleistung verpflichtete Händler sich drückt, ist das schwierig. Das gilt aber nicht nur für Software, die mit der Speicherkarte verdongelt ist, sondern auch für Speicherkarten, die ohne DVD ausgeliefert werden, was bei vielen PNAs inzwischen der Fall ist.
Auch dürfte nicht jeder zu Hause Reserve Speicherkarten liegen haben, um bei einem Hardwaredefekt die Zeit bis zur Ersatzlieferung überbrücken zu können.
Gruß
H.-J. -
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Original von flipper500
Isch ´abe gar kein iGo :gap
Ah, das ist der Fehler hier im Thread ;D! Jemand mit einem Garmin (oder so?) kann sich natürlich bei iGO-Speicherkartenreklamationen nicht auskennen :D!Oder ist es doch so einfach: Reklamation ist Reklamation, egal ob iGO, Garmin, MN6, DVD-Player, Kaffeemaschine, Urlaubsreise etc. etc.

Achim
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Original von luka1
Und auch wenn das BGB einige Dinge regelt, was machen denn all die Käufer, die direkt bei Ebay kaufen? Sollte es dort wirklich Händler geben, die sich um eine defekte iGo-Speicherkarte kümmern würden?Sagen wir mal so: Wer bei einem Händler kauft, von dem er keine ladungsfähige Adresse hat, ist irgendwie selber schuld.
Aber Geiz ist ja geil, nicht war?
Gruß
H.-J. -
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Original von luka1
Und auch wenn das BGB einige Dinge regelt, was machen denn all die Käufer, die direkt bei Ebay kaufen? Sollte es dort wirklich Händler geben, die sich um eine defekte iGo-Speicherkarte kümmern würden?
Lies mal in meinem geposteten Wiki-Link: Die Gewährleistung bei Neugeräten kann NIEMAND ausschließen, auch nicht bei iibääh!!Achim