Wie geht das mit den Kontrollwarnern

  • Ich habe die Sendung auch gesehen. Sollte mich ein Kapplständer aufhalten und von mir das Navi verlangen, sieht er gerade noch wie es neu startet (nach einen Kaltstart)


    Sonata.


    Es ist aber komisch, dass Navigon die (verbotenen) Blitzerwarner einspielt, die Startwarnung aber nicht abschaltbar programmieren darf. (lt Navigon)

    Einmal editiert, zuletzt von Sonata ()

  • Zitat

    Original von Flohauge
    was kann man denn in diesem menü machen? da steht u.a. deinstallieren.
    das ist doch dauerhaft entfernen,oder? ?(


    Ja, dann wird die Datei "PoiWarner.ovm" gelöscht, also der Warner dauerhaft deaktiviert.

  • nach dem sich hier jeder zu diesem Thema geäußert hat und die Meinungen wie immer von alles ist Gut bis 75 Strafe zahlen stellt sich mir eine andere Frage:


    Wie aktuell sind diese stationären Blitzerdatenbaken bei Navigon wirklich ??


    das Letzte was ich gesehen hab hat wohl den Stand von Februar 2007


    also was soll diese ganze Aufregung


  • Wenn ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle feststellen möchte ob auf eurem PPC ein verbotener Radarwarner installiert ist, muss er den PPC untersuchen. Dazu fehlt im aber ein richterlicher Beschluss. Ein PPC ist nämlich das selbe wie ein PC und der darf auch nur mit einem Durchsuchungsbefehl untersucht werden. Sind ja schließlich auch persönliche Sachen darauf die niemanden was angehen.

    Einmal editiert, zuletzt von pocketfrog ()

  • Die Hilfssheriffs kennen sich doch meistens selber nicht mit den Gesetzen aus. Das ist mir schon öfters passiert bei allg. Verkehrskontrollen.


    Man sollte die juristische Bewertung den Juristen überlassen, die haben das schließlich studiert.


    Ich kann nur pocketfrog recht geben, die grün-weißen dürfen das garnicht anschaun, die dürfen nichtmal in dein Handschuhfach guckn, wenn sie keine Anhaltspunkte haben. Der Verdacht, dass Navigon 6 drauf ist und der Blitzerwarner aktiviert sein könnte ist kein Anhaltspunkt.

  • Das seh ich genauso.


    Bei einer Vekehrskontrolle haben die Vollzugsbeamten nur das Recht den Fahrer nach Ausweis Fahrzeugschein zu befragen und nur ausschließlich den Fahrer. Wer da noch drin sitzt geht den nichts an so ist die Rechtslage.
    Auch der Blick in den Kofferraum ist nicht gestattet daher auch die korrekte Frage nach Warndreieck und Sanikasten da dieser in der Regel dort aufbewahrt wird. Hast du ihn im Fahrzeuginneren ist das ausreichend.


    Es muß ein begründeter Tatverdacht einer Straftat vorliegen und nur das mitführen eines PDA ist es nicht

  • @pocketfrog, @avi, @Alladin2000,


    na, wenn Ihr meint, hier noch mal die entsprechende Rechtsnorm in der StVO:


    §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
    1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


    Viele Grüße
    rowdy

    Es ist besser nichts zu tun als mit Mühsal nichts zu erreichen.

  • Hallo Rowdy,


    ich bin kein Befürworter dieser Art von POIs, aber mir stellt sich nach Lesen dieses Threads die Frage: Ist ein PDA ein technisches Gerät, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen?


    Ich meine nein!


    Könnte sich nicht einmal ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht dazu äußern? Vielleicht liest hier ja einer mit?


    Meine Tochter ist mit ihrem Jura-Studium noch nicht fertig ;) und hat leider zur Zeit die Kommentare zur StVO nicht zur Verfügung ...


    Andererseits denke ich, dass im Falle eines begründeten Verdachts (wurde hier schon erwähnt - Zivilstreife auf Autobahn hinter dir usw.) der Polizeibeamte schon das Recht hat, einmal nachzusehen, ob da eine nicht zulässige Software auf dem PDA läuft bzw. sich auf diesem befindet.

    2 Mal editiert, zuletzt von Psionuser ()

  • Hallo,


    ich denke, es ist möglich ein Script zu schreiben, mit dem entsprechende Dateien auf Knopfdruck gelöscht werden.
    Jeder der ein vernünftiges Backup erstellt hat, ist in der Lage, die Dateien mit wenigen Tastendrücken wieder herzustellen.
    Irgendwann wird wohl ein solches Script hier auftauchen.
    Wer will kann das dann installieren und bei Bedarf benutzen.


    Wahrscheinlich wird, wenn die Einnahmen durch die Verkehrsüberwachung zurückgegangen sind, ein Augenmerk (oder sollte ich sagen ne neue Einnahmequelle) auf die Navigationssysteme gerichtet werden.


    Wenn man argumentiert, dass ich vor einer Gefahrenstelle und nicht vor einer Überwachung gewarnt werde, sollte man annehmen das dies doch erwünscht sein sollte. Da wird es schwierig, den Nutzern zu unterstellen, man betreibt den Gefahrenstellenwarner nur aus Eigennutz.
    Blöd ist, dass aus Marketinggründen das ganze als Radarwarner verkauft wird.


    Einzig die Warnung "Achtung Abstandsmessung" müsste eventuell rausgenommen werden.

    Einmal editiert, zuletzt von kleiner Schelm ()

  • Zitat

    Original von kleiner Schelm
    Hallo,



    Einzig die Warnung "Achtung Abstandsmessung" müsste eventuell rausgenommen werden.


    Warum denn das? Ich finde es ist doch extrem nützlich, wenn der Personenkreis, welcher Probleme mit dem Sicherheitsabstand hat, ab und an mal wieder darauf hingewießen wird, auch wenn grad keine Kontrolle durchgeführt wird.


    Was mir ganz besonders fehlt (oder besser gesagt den vor mir fahrenden) ist eine Funktion in etwa dieser Art: "Achtung sie unterschreiten deutlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit und provozieren riskante Überholmanöver und dichtes Auffahren"



    Gruss


  • Es ging in meinem Beitrag nicht darum ob ich etwas darf, sondern darum, dass die Polizei es nicht rausfindet. ;D

  • @Psionuser,


    Ein PDA ist erst einmal kein technisches Gerät im Sinne von §23 StVO, erst durch die Installation eines entsprechenden Programmes und der dazugehörigen Daten wird es eines.
    Ich finde, deutlicher kann man in einen Gesetz nicht formulieren.


    @pocketfrog,


    Jeder, der etwas nicht Erlaubtes vorhat, unterstellt er sei schlau genug und könnte entdeckt zu werden.



    @kleiner Schelm,


    einfaches Löschen der Daten reicht nicht. Auf elektronischen Datenträgern lassen sich Daten selbst nach mehrfachen Überschreiben noch nachweisen.
    Beim Löschen per Betriebssystem wird lediglich der erste Buchstabe des Dateinamens ersetzt. Auch müßte sich das MortScript am Ende auch noch selber löschen.


    Viele Grüße
    rowdy

    Es ist besser nichts zu tun als mit Mühsal nichts zu erreichen.

  • Zitat

    Original von rowdy
    einfaches Löschen der Daten reicht nicht. Auf elektronischen Datenträgern lassen sich Daten selbst nach mehrfachen Überschreiben noch nachweisen.
    Beim Löschen per Betriebssystem wird lediglich der erste Buchstabe des Dateinamens ersetzt. Auch müßte sich das MortScript am Ende auch noch selber löschen.


    Selbstverständlich reicht des einfache Löschen der Daten. §23 spricht nur vom betriebsbereiten Mitführen. Auf jeden Fall ist es erlaubt sich zu Hause mittels POI-Warner über auf der Route befindlichen Blitzer zu informieren.
    Eventuell gefundene Datenreste lassen sich dann sehr schnell erklären.

  • Zitat

    Original von Psionuser
    Guten Morgen Rowdy,


    bist du Rechtsanwalt?


    Ich hoffe nicht! Was der so alles aus Sätzen raus liest, die andere völlig anders verstehen.... ?(


    1. ist ein PDA ein technisches Gerät - ohne Wenn und aber; mit und ohne POI-Warner


    2. ist dieses technische Gerät nicht dazu bestimmt, Blitzerstandorte anzuzeigen, sondern es ist dazu bestimmt, Daten zu sichern und Programme bereitzustellen.


    3. Mein PDA und auch der darauf installierte POI-Warner können mir keine Blitzer anzeigen (geschweige denn stören) - es kann mir lediglich helfen, Standorte zu entdecken, auf denen irgend wann einmal ein Blitzer stand.


    4. Betriebsbereit bedeutet betriebsbereit: ein gelöschtes Programm ist nicht betriebsbereit - egal ob man es auch nach Monaten wi8eder restaurieren kann.


    Das ist meine Sicht der Dinge - dass der Gesetzgeber bisher ein grünes Licht für entsprechende Kontrollen gegeben hat, spricht für sich (mich :D)

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)