MN5 nach MN6 Kauf verkaufen ?

  • Ich bin im Besitz einer registrierten version MN5. Da ich mir nun die MN6 Vollversion zulegen werde, habe ich in Überlegegung gezogen die MN5-Version zu verkaufen.
    Ist dieses technisch möglich, da dann der Käufer für diese Version ja wieder ein neues Gerät, und somit auch eine andere Geräte-ID hat....


    gruss
    Netzjunkie

  • Hallo Netzjunkie
    Da du die Vollversion von MN6 hast, geht das rechtlich einwandfrei. Werde dies wahrscheinlich auch praktizieren wenn mein MN6 Vollvers. eingetroffen ist und alles so funktioniert, wie ich es möchte. Allerdings dann auch mit meinem alten PDA HP 2110. Dort muss dann die Freischaltung zurückgemeldet werden, weil mein MN 5 z. Zt auf dem neuen PDA HP2790 installiert ist. Aber wie gesagt. Rechtlich ist das zulässig und sauber. Kann Navigon nichts gegen haben.

    psr (Peter)


    2005 start mit Navigon. Ab 2014 Garmin Navis. Seit 2023 nur noch Routenplanung mit PC / iPad mit MyRouteApp und der App MRANext zum Routen per iPhone/CarPlay. Zum A-B Routen auch mal Google oder Apple. Datenverbrauch ist mit Offlinekarten und Wegfall Roamingkosten bei den heutigen Tarifen kein Argument gegen die Navigation mit Smartphone und passender „App“. Auch die Aufschläge außerhalb der EU sind moderat.

    Das Garmin DS 76 ist nun, im Dez. 24, auch Geschichte und verkauft.

  • Aber wie läuft dann der verkauf ?


    Der Käufer bekommt die Software, den kaufbeleg der Software und meine Geräte-ID ?
    Und er muss sich dann bei navigon melden ?
    Oder wie läuft das ab ?

  • Zitat

    Original von netzjunkie
    Aber wie läuft dann der verkauf ?


    Der Käufer bekommt die Software, den kaufbeleg der Software und meine Geräte-ID ?
    Und er muss sich dann bei navigon melden ?
    Oder wie läuft das ab ?


    Ja, ich habe mein MN|5 vor Kurzem verkauft.


    Der Käufer hat von mir eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass ich als Unterzeichnender MN|5 auf Original Datenträgern an xy verkauft habe und versichere, die Software deinstalliert so wie alle Kopen vernichtet zu haben.


    Ich bot dem Käufer noch Untrstützung bei Problemen an, aber das war gar nicht nötig. Am Tag, als er den Empfang bestätigte, schaute ich abends unter "My Navigon" rein und sah, dass MN|5 nicht mehr unter meinen registrierten Produkten erschienen ist.


    Aber allzu lange warten würde ich mit dem Verkauf nicht mehr.


    Bereits mit dem Erscheinen des MN|6 sind die Preise gesunken, und jetzt mit der verfügbarkeit von MN|6 dürfte es noch einmal sacken. ;D

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Hallo,


    Ich hänge mich mal an diesem Thread dran, da der inhaltlich ganz gut bei meinem Problem passt.
    Also ich wollte jetzt auch den MN5 über eBay verkaufen, deshalb habe ich mal bei Navigon geschaut, wie die sich das mit der Umregistrierung vorstellen. Da schreiben sie, dass der Käufer die originale Navigon Rechnung der Software und einen eigenen Kaufnachweis vom privaten Verkäufer benötigt. Nur da beginnt mein Problem, die originale Navigon Rechnung der Software habe ich leider nicht mehr. Damals hatte ich den MN5 mit der 2GB SD-Card für 199 gekauft und da ich die Speicherkarte nicht benötigte, diese bei eBay verscherbelt. Und falls der Käufer mal Probleme bekommen sollte, ihn die Rechnung von Navigon mitgegeben. Und nun? Habt ihr die Rechnung von Navigon an den Käufer mitgegeben? Ich will ja natürlich nicht, dass der Käufer dann irgendwelche Scherereien bei der Umregistrierung bekommt.


    Gruß realst

  • Hallo,


    nimm mal an, du wärst eine Firma, dann darfst Du eine Rechnung vom Einkauf gar nicht weitergeben, denn die gehört zur Buchhaltung und muß x Jahre aufbewahrt werden.


    Also eine schriftliche Versicherung muß genügen.


    Sendi

    Gruß


    Sendi

  • Ich habe ehrlich gesagt an die Rechnung beim Verkauf gar nicht mehr gedacht (obwohl ich sie extra heraus gesucht hatte).


    Aber war wohl deshalb überflüssig, weil ich als Unterzeichnender auch unter diesem Namen bei Navigon registriert war.

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    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Aber war wohl deshalb überflüssig, weil ich als Unterzeichnender auch unter diesem Namen bei Navigon registriert war.


    Mit meinem Namen bin ich bei Navigon auch registriert. Na dann hoffe ich mal, dass alles gut geht.


    Gruß realst

  • Hallo zusammen!
    Ich möchte ebenfalls meine MN5 Software verkaufen, habe aber die Rechnung des Verkäufers (Neuware bei ebay von privat) aus 2005 nicht mehr. Registriert bin ich aber noch bei Navigon mit meiner Software. Wie könnte ich in diesem Fall vorgehen? Danke für Eure Vorschläge.
    Markus

  • Zitat

    Original von timo_beil
    Hallo zusammen!
    Ich möchte ebenfalls meine MN5 Software verkaufen, habe aber die Rechnung des Verkäufers (Neuware bei ebay von privat) aus 2005 nicht mehr. Registriert bin ich aber noch bei Navigon mit meiner Software. Wie könnte ich in diesem Fall vorgehen? Danke für Eure Vorschläge.
    Markus


    Lies einfach noch einmal die Postings über Deinem ?(

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  • Grüß Euch!


    Ich hab da von einigen von Euch die Verkaufsabsichten von MN5 gelesen. Da mein Kaufwunsch im Flohmarkt nicht beantwortet wurde (werden konnte), frage ich Euch hier einmal.


    Als Zweitnavi, um die Spracheingabe und TMC im Stadtbereich zu testen, hätte ich am MN5 Alpsversion Interesse. Ich würde so 30,-- bis 32,-- ausgeben, das ist, meine ich mich erinnern zu können, der Differenzbetrag bei Navigon, wenn MN5 gegen MN6 zurück gegeben wird. Mehr möchte ich auch nicht für eine Gesamteuropaversion ausgeben, wenn da die Alpsversion überhaupt freigeschaltet ist, die genügt mir.


    Bei Ebay schau ich intressehalber immer wieder rein, aber als nicht so Junger trau ich mich da nicht kaufen, es kommt viel negatives vor. Das Ihr bei Ebay oder anderswo möglicherweise mehr erzielen könnt ist mir natürlich klar, mir viel mehr wärs mir aber nicht wert (auch wegen des relativ alten Kartenmaterials).


    An positiven Antworten wäre ich recht interessiert. ;D


  • Dann darfst Du sowieso nicht verkaufen, denn das wäre Diebstahl, da es sich ja um Firmeneigentum handelt, gell?

  • Zitat

    Original von Dali


    Dann darfst Du sowieso nicht verkaufen, denn das wäre Diebstahl, da es sich ja um Firmeneigentum handelt, gell?


    In dem obigen Fall darf der geschäftsführende Gesellschafter die Software sehr wohl verkaufen.


    Frank