Wie ist das - lizenzrechtlich...?

  • gehps: Das Kartenmaterial ist Teil der Software. Auch wenn dies auf der DVD nicht mit einer zusätzlichen Textdatei beschrieben wird. §3 Abs. 3 wird hier Anwendung finden...


    Cpt.Hardy: Der Hersteller (Medion) wird sicherlich in einem Rahmenabkommen mit Navigon oder Navteq sich diese Rechte gesichert haben, die Karten einzeln verkaufen zu dürfen.
    Die ganzen ebay-Auktionen schmerzen sicherlich bei Navigon, weil jede Auktion ein potentiell verlorener Kunde ist (OK, 50% würden wohl günstiger bei der Konkurenz einkaufen, oder die ganzen komplizierten Lizenzbedingungen völlig ignorieren). Allerdings wird Navigon da nicht gegen vorgehen können, da Medion ja Rechteinhaber in einer Gross-Lizenz ist. Also müsste Medion dagegen vorgehen. Wenn ich aber aus dem Support auf die Rechtsabteilung schliesse, haben die bei sich genug zu tun, und finden dafür keine Zeit.
    Die CD/DVD darf ja weiter verkauft werden.Rechtlich bedenklich ist der Einzelverkauf der SD-Karte ohne die Datenträger, bzw. der Verkauf der Datenträger ohne die SD-Karte. Gerne in ebay praktiziert zur Gewinnmaximierung. Nicht das da mal Syndikus oder Günther Freiherr v. Gravenreuth hinterher ist...

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  • Zitat

    Original von Humerus
    gehps: Das Kartenmaterial ist Teil der Software. Auch wenn dies auf der DVD nicht mit einer zusätzlichen Textdatei beschrieben wird. §3 Abs. 3 wird hier Anwendung finden...


    @Humerus


    Argumente dafür? Wie oben schon geschrieben: wenn Aldi das hätte ausdrücken wollen, hätten sie es explizit gemacht. Aus dem Nichtvorhandensein dieser Bestimmung trotzdem auf ihre Geltung zu schliessen, ist gewagt.


    Aber es ist doch ganz einfach: wer will, schliesst sich der Meinung von Humerus an und behält alles zusammen. Die anderen verkaufen eben einzelne map-Dateien, weil sie meine Argumentation überzeugend finden.

  • Zitat

    Original von gehps


    @Humerus


    Argumente dafür


    Kannst auch von mir haben :D


    Die Karten funktionieren nur in Verbindung mit der Software, sind also extra dafür, die Karten sind je nach Lizenzschlüssel auch nur in Ihrem jeweiligen Umfang zu nutzen. Damit ist dieses eine klarer Bestandteil der Software, da diese ohne nicht zu verwenden ist. Also muss der Hersteller nicht ausdrücklich darauf hinweisen.

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    Gruß
    Heiko
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  • orc999


    Zunächst verwechselst Du das Kartenmaterial zur Navigon-Software und das zur Medion-Software. Beim Medion-Produkt bedarf es keines Lizenzschlüssels, alle Karten sind freigeschaltet.


    Und aus der Tatsache, dass das Kartenfile nur mit einer bestimmten Software zu benutzen ist, kann ich nicht schliessen, dass es deren Bestandteil ist. Der Dritte, der von mir ein Kartenfile kauft, hat ja die passende Software evtl. mit einem anderen Aldi-Bundle erworben, ihm fehlt nur eine bestimmte andere Kartendatei. Um es auf die Spitze zu treiben: der Dritte will sich die gekaufte Kartendatei veilleicht einfach nur vorsorglich auf die Festplatte speichern, falls er sich demnächst mal die passende Software kaufen sollte. Also: Kartenfiles sind kein Bestandteil der Software MedionNavigator, dafür fehlt jeder Hinweis.


    Da es keine allgemeingültige gesetzliche Regelung zur Frage gibt, wie ein Käufer mit dem Gesamtprodukt oder seinen Einzelteilen umzugehen hat, kann zwischen dem Käufer und dem Verkäufer (Aldi) nur das gelten, was zwischen Ihnen ausdrücklich vereinbart wurde - ansonsten kann der Käufer nämlich nach Belieben mit dem Kaufgegenstand verfahren! Wenn also Aldi mir das Produkt nur unter der Bedingung verkaufen will, dass ich es nicht aufteile, müssen sie das ausdrücklich mit mir vertraglich vereinbaren. Diese Vereinbarung felt aber bezüglich des Kartenmaterials und bezüglich der Hardware. Einzig zur Navigator-Software gibt es eine Lizenzbestimmung, dass diese nicht in ihre Einzelteile aufgeteilt weden darf, sondern nur in ihrer Gesamtheit mit Handbuch verkauft oder verschenkt (!) werden darf.

    Einmal editiert, zuletzt von gehps ()

  • Zitat

    Original von gehps
    orc999


    Zunächst verwechselst Du das Kartenmaterial zur Navigon-Software und das zur Medion-Software. Beim Medion-Produkt bedarf es keines Lizenzschlüssels, alle Karten sind freigeschaltet.


    Ja sorry verwechsekt OK.


    Bleibt trotzdem der Fall, das du die Software nicht ohne Karten verwenden kannst. Diese Karten sind bei der CD/DVD dabei, genau so wie die Software selber. (MedionNavigator) Da kann man sich das so schön reden wie man will. Eine Verwendung anderer Karten, wie von Navigon, oder z.B. dem MedionNavigator 4 ist nicht möglich! Also besteht mit oder ohne Lizenzschlüssel die Bindung.


    Auzug aus der AGB Medion


    Zitat

    (1) MEDION räumt dem Anwender das einfache, nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der Software mit dem in
    der Bestellung festgelegten Nutzungsvolumen ein


    Da die Karten immer noch ein Teil der Software sind


    Zitat

    (2) Gesetzlich und vertraglich untersagt sind insbesondere jedes nicht ausdrücklich erlaubte Kopieren der Software als Ganzes oder in Teilen, jedes nicht ausdrücklich erlaubte Weitergeben der Software und das Entwickeln ähnlicher Software oder Softwareteile oder
    Benutzung der vertragsgegenständlichen Software als Vorlage.

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    Gruß
    Heiko
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  • orc999


    Dass man das eine nicht ohne das andere verwenden kann, ist unbestritten, führt aber im Schluss nicht dazu, dass die Lizenzbestimmung für die Navigator-Software auf die Kartenfiles übertragbar wäre.


    Du kannst die Karrosserie Deines Autos auch nicht wirklich sinnvoll ohne den Motor verwenden, trotzdem darfst Du mit den Einzelteilen machen was Du willst...


    Da die Lizenzbestimmungen nur auf der Navigator-CD drauf waren, gelten sie nur für diese Software. Für die Karten-DVD gilt diese Einschränkung nicht. Sie müsste sonst ausdrücklich mit dem Käufer vereinbart worden sein - ist aber nicht geschehen!


    Leute, lasst Euch doch nicht durch vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem Verkäufer mehr als vereinbart in Euren Eigentümerrechten beschränken. Ihr dürft mit von Euch gekauftem Zeug machen was Ihr wollt, solange sich das im Rahmen der Gesetze und des vereinbarten Vertragsinhaltes hält. Und in diesem Falle gibt es keinen Vertragsinhalt, der den Einzelverkauf der map-files verbieten würde.

  • Zitat

    Original von gehps
    orc999


    Dass man das eine nicht ohne das andere verwenden kann, ist unbestritten, führt aber im Schluss nicht dazu, dass die Lizenzbestimmung für die Navigator-Software auf die Kartenfiles übertragbar wäre.


    Ich bin der Meinung doch, da dieses Bestandteil der Software ist!


    Im ganzen ist es so, dass es wie hier schon bestimmt bemerkt wurde, eine Auslegungssache ist. Im Fall eines Rechtsschtreits sehe ich Medion im Vorteil, lässt sich aber erst durch ein Urteil be- oder entkräften. ;)

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    Gruß
    Heiko
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  • @gehps: ich sehe das ehrlich gesagt eigentlich genau so, weil die Software und die Karten auf getrennten Datenträgern mit eigenen Siegeln verpackt waren. Aber meine Frage war ja noch weitergehend: Kann ich die Kartendateien von der DVD getrennt betrachten und gilt die Lizenz für jede einzelne Karte oder nur für alle Karten auf der DVD?

  • @Kacki


    Du kannst jede Kartendatei einzeln verkaufen oder verschenken. Du solltest mit dem Empfänger aus Beweisgründen einen schriftlichen Vertrag machen, so dass er gegebenenfalls beweisen kann, dass er die Datei von Dir gekauft oder geschenkt bekommen hat, da Du sie ihm ja nur auf einen Datenträger kopieren kannst und er demzufolge nicht die Original-DVD hat. Du darfst dann die verkaufte Datei nie mehr verwenden. Solltest Du es doch tun, wäre das so ähnlich, als würdest Du eine Software mit einem gecrackten key benutzen: ist möglich aber nicht erlaubt.

  • @gehps
    Sorry, da sehe ich anders! In dem Du eine einzelne Datei weitergibst, fertigst Du eine KOPIE an und das ist definitiv nicht erlaubt, da es sich nicht um eine Sicherheitkopie für den Eigenbedarf handelt. Wären die Dateien auf einzelnen Datenträgern sähe ich da auch kein Problem. So müsstest Du die entsprechende Datei bei Dir vernichten, wenn Du sie weitergibst. Daher auch mein Stichelei mit den Schraubendreher.


    Gruß, Argasha

  • Nur mal so viel zu der Aussage, man kann mit gekauftem Zeugs machen, was man will.


    Vom HSV weiß ich, dass es Strafanzeigen und Mitgliederausschluß gegeben hat und weiterhin gibt, wenn einer seine durch Vorkaufsrecht früher als andere gekauften Tickets (meist gewinnbringend)weiter verkauft. Sogar in EBay ist der Verein in diese Richtung tätig.


    Und dass ich keine einzelnen Länder aus einem Bundle verkaufen darf, sollte wohl klar sein. Ich müsste diese ja auf einen anderen als den Originaldatenträger kopieren - Kopieren darf ich aber nur ein Exemplar für mich persönlich als persönliche Sicherung. Und wenn ein Land/Landesverbund bereits auf Speicherkarte mit ausgeliefert wird, so ist das bereits die erlaubte Kopie für mich persönlich.


    Alles andere ist Verkauf von Raubkopien und strafbar - sowohl für Käufer als auch Verkäufer.


    Wenn Du, gehps, was anderes behauptest, dann zeig mir mal texte, wo das geschrieben steht.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • @Argasha, HSVMichi


    Ich kann von den map-files so viele Kopien machen, wie mir lieb ist. Die Einschränkung bezüglich Kopienziehens steht in den Lizenzbestimmungen auf der Navigator-CD und gilt für die Navigatorsoftware. Allgemeingesetzlich ist das Kopieren auch nicht verboten, nicht mal nach der gestern vom Bundeskabinett verabschiedeten verschärften Regelung zum Urheberrecht. Und einen Kopierschutz umgehe ich beim Kopieren der map-Dateien schon gar nicht.


    Wenn für HSV-Karten bezüglich des Weiterverkaufs eine Einschränkung besteht, dann deshalb, weil der Käufer vor dem Kauf die diesbezüglichen Bedingungen (AGB) des Verkäufers akzeptiert hat. Deshalb schrieb ich oben dies:


    Zitat

    Ihr dürft mit von Euch gekauftem Zeug machen was Ihr wollt, solange sich das im Rahmen der Gesetze und des vereinbarten Vertragsinhaltes hält.


    Was die map-files betrifft, habe ich aber zumindest vor dem Kauf mit ALDI keine Vereinbarung getroffen, die mich irgendwie beschränken würde.

    Einmal editiert, zuletzt von gehps ()

  • Das Kopieren war schon immer beschränkt - auch wenn Du es anders siehst.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • HSVMichi


    Beispiel Musik-CD. Die kannst Du kopieren und die Kopie dann weiterverkaufen - vorausgesetzt, Du benutzt dann das Original nicht mehr. Du kannst auch einzelne Lieder von der CD kopieren und weiterverkaufen. Vorausgesetzt, Du spielst dann die verkauften Lieder nicht mehr ab, nur noch die anderen.


    Die Leute, die wegen Musik-CD-Kopierens bestraft werden, haben aber typischerweise nach Verkauf der Kopie das Original weiterbenutzt - meist, um noch mehr Kopien davon zu machen. Und DAS ist natürlich verboten.

  • Zitat

    Original von gehps
    HSVMichi


    Beispiel Musik-CD. Die kannst Du kopieren und die Kopie dann weiterverkaufen - vorausgesetzt, Du benutzt dann das Original nicht mehr. .


    Schon falsch ;D

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)