Wie ist das - lizenzrechtlich...?

  • Wenn ich ein Navigatorbundle kaufe und da sind mehrere Karten dabei, sagen wir DACH, Germany und ALPS. Ich verwende jetzt davon nur eine Karte, sagen wir Germany. Kann ich dann die anderen beiden Karten ALPS und DACH verkaufen?


    Nur so eine Frage... bitte keine fiesen Unterstellungen :-D)

  • Nein.
    Du hast nur eine Lizenz für alle Karten. Wenn du eine Karte weiter verkaufs muss du auch die Lizenz mit weitergeben.
    Damit sind die bei dir verbleibenden Karten ohne Lizenz. :(


    gruß - mazzic

  • Zitat

    Original von Kacki
    Nur so eine Frage... bitte keine fiesen Unterstellungen :-D)


    Nun heul doch nicht gleich!


    Unabhängig von der Lizensierung wird das einzeln verkaufen nicht funktionieren, denn auf Deiner DVD sind ja ALLE Karten drauf. Wenn du also nur die DACH verkaufen willst, müsstest du dem Käufer entweder du DVD geben (damit ist auch deine Deutschlandkarte weg, Du darfst ja keine KOPIE behalten, wenn das Original weg ist) oder dem Käufer die DACH kopieren, musst diese aber dann von der DVD Löschen! Wenn du gut mit dem Schraubendreher hantieren kannst und genau die richtigen Bits von der DVD wegkratzt kann eigentlich nix passieren ;)


    Gruß,
    Argasha

  • ist aber komisch wenn MEDION die dann einzeln verkauft, oder?


    und theoretisch hat ja das Vorhandensein einer Software nix mit der Lizenz zu tun. Ich kann mir im Internet doch auch an jeder Stelle irgendwelche Test-Versionen downloaden, die ich aber offiziell erst nach Erwerb der Lizenz benutzten darf.


    Weiterhin - wenn man es eng sehen will - darf ich die Software auch nur auf einem PC benutzen, obwohl ich bei einem ordnungsgemäßen Kauf alles in der Hand habe, um sie auch auf meinem Zweit-PC zu installieren.


    In meinen Augen ein bischen engsichtig, da ich ja auch nicht gleichzeitig an zwei Rechnern arbeiten kann. Ist so ähnlich wie mit Radiohören. Da mußt Du für Dein Radio in der Ferienwohnung auch extra Gebühren zahlen, hören kannst Du aber auch nur an einer Stelle gleichzeitig.

    Gruß
    Hardy


    MN96700 Tutorial "pimp your MD96700" auf Wunsch per Anfrage....

    2 Mal editiert, zuletzt von Cpt.Hardy ()

  • @Hardy
    Stimmt genau.
    Aber so sind die Lizenzbedingungen eben.
    Uns bleibt nur diese nicht zu akzeptieren. : drink
    D.h. aber dann, das Programm garnicht erst kaufen, weil einem die Lizenzbedingungen nicht passen.
    Wenn da alle mit machen, könnte man sogar was erreichen. :D


    gruß - mazzic

    Einmal editiert, zuletzt von mazzic ()

  • Hardy: Schau Dir die Lizenzbedingungen von WindowsXP und von MSOffice an. (Ich weiss, das ist ekelhaft ;) )
    Windows darf nicht auf einem 2. PC installiert werden, dafür muss man eine 2. Lizenz kaufen.
    In MS-Office (Benutze OpenOffice daher nur vom Hörensagen) soll eine Ausnahme drin stehen, die es einem erlaubt auf max. 2 Rechnern zu installieren (Beispiel 1*Desktop und 1* Notebook)


    Ich glaub das Beispiel zeigt am deutlichsten, wieviel einem der Hersteller vorschreiben kann.


    Zitat

    und theoretisch hat ja das Vorhandensein einer Software nix mit der Lizenz zu tun. Ich kann mir im Internet doch auch an jeder Stelle irgendwelche Test-Versionen downloaden, die ich aber offiziell erst nach Erwerb der Lizenz benutzten darf.


    Im Grunde genommen hast Du beim downloaden bereits einen Lizenzvertrag akzepiert. Die Lizenz ist eingeschränkt bis zur Bezahlung wo Du einen Lizenzvertrag umwandelst.


    Selbst die Freeware untersteht Lizenzen. Das wird einem aber nicht bewusst, da die Ihrem Namen zu Ehren sehr "free" ist.

  • @Kacki


    Auch in dieser Frage gilt der alte Juristenspruch: "Ein Blick in das Gesetz (den Vertrag/die Lizenz) erhöht das Rechtsverständnis"


    Auf und in meinem gesamten MD-96700-Karton finde ich nicht eine einzige Regelung, die den Einzelverkauf von Bestandteilen des Pakets verbieten würde. Weder gedruckt noch in elektronischer Form auf irgendeinem Datenträger.


    Folgerung: natürlich kannst Du einzelne Kartendateien verkaufen. Für den Käufer ist der zwischen Euch (aus diesem Grund möglichst schriftlich) geschlossene Kaufvertrag der Beweis gegenüber Dritten, dass er die jeweilige Karte von Dir erworben hat. Du darfst dann nur die verkaufte Datei nicht mehr nutzen, auch wenn sie physisch auf der DVD verbleibt.


    Genauso kannst Du andere Bestandteile des Bundels verkaufen: den Akku, den (auszubauenden) GPS-Empfänger, den Stift etc.


    Viel Spass!

  • gehps: Sorry, aber Du irrst Dich. Auf dem CD/DVD-Material ist eine Datei mit dem Namen "Lizenzbestimmungen.txt"


    Diesen Inhalt wird man sicherlich posten dürfen:



    Zitat

    Quelle: Medion-CD

    2 Mal editiert, zuletzt von orc999 ()

  • Zitat

    Original von Humerus
    gehps: Sorry, aber Du irrst Dich. Auf dem CD/DVD-Material ist eine Datei mit dem Namen "Lizenzbestimmungen.txt"


    Diesen Inhalt wird man sicherlich posten dürfen:

    [/quote]


    Sicher kann man das, ich bin noch so frei und habe die quelle mit angegeben. ;)

    =====
    Gruß
    Heiko
    ====

  • Also, das ist ja eine heiße Diskussion... :)
    In der Lizenz ist immer von dem "Programm" die Rede, nicht von den Kartendaten. Jetzt nochmal etwas spezieller der folgende hypothetische Fall:


    Mensch A kauft ein Aldi-Navi-Bundle mit MD5.1-Lizenz incl. West-Europa Karten (Germany, DACH, ALPS, ... [Ihr kennt sie ja]).
    Sein Verwandter, Mensch B, kauft später ein ähnliches Aldi-Navi-Bundle mit einer eigenen MD5.1-Lizenz und den Gesamt-Europa-Karten. Dieser Mensch B nutzt aber nur eine der beiliegenden Karten, sagen wir, EUROPE_B. Die anderen Karten des Bundles braucht er gar nicht.
    Jetzt zwei Szenarien:


    a) Mensch B überlässt Mensch A eine von ihm nicht genutzte Karte, sagen wir EUROPE_C, die sich Mensch A auf seinem Gerät installiert. Es läuft somit zu keiner Zeit dieselbe Karte gleichzeitig auf zwei Geräten, wohl aber zwei verschiedenen Karten aus einem Bundle, diese aber wiederum über zwei eigenständige Softwarelizenzen.


    Ist das lizenzrechtlich erlaubt? Falls nicht, betrachte Szenario b):


    b) Mensch A "schenkt" Mensch B seinen Navi, so dass nun beide Navi-Bundles im Besitz von Mensch B sind. Mensch A darf aber trotzdem weiterhin sein ehemaliges Gerät benutzen. Da Mensch B aber im Besitz beider Geräte ist, installiert er auf dem einen gerät die Karte EUROPE_B und auf dem anderen EUROPE_C. Fortan fahren Mensch A und Mensch B mit unterschiedlichen Karten aus EINEM Bundle, benutzen aber die Software(-lizenzen) aus unterschiedlichen Bundles.


    Ist dieses Szenario nun lizenzrechtlich unbedenklich?


    Wieder distanziere ich mich von jeglichen Unterstellungen böswilliger Absichten; es geht mir hier nur um die rechtliche Sachlage.

  • Diese Lizenzbestimmung findet sich ausschliesslich auf der Programm-CD für den Medion-Navigator, auf den sie sich auch bezieht. Auf der Karten-DVD ist diese Bestimmung nicht enthalten. Darum gilt sie auch nicht. Wenn Aldi gewollt hätte, dass sie gelten soll, hätten sie sie auch auf die DVD kopieren und entsprechend anpassen müssen.


    Also gilt: die map-files kann man selbstverständlich einzeln verkaufen. Hardwareteile kann man selbstverständlich einzeln verkaufen. Nur die Navigator-Software darf man nur insgesamt verkaufen.

  • @Humerus:
    WinXP auf 2. PC geht ja auch gar nicht mehr mit dieser Validierungsprozedur.


    Da man ja auf jedem Rechner andere Hardware hat funktioniert jeder Key nur mit einem PC und somit würde eine Doppelinstallation sofort auffallen.

    Gruß
    Hardy


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    Einmal editiert, zuletzt von Cpt.Hardy ()

  • Zitat

    Original von gehps


    Also gilt: die map-files kann man selbstverständlich einzeln verkaufen. Hardwareteile kann man selbstverständlich einzeln verkaufen. Nur die Navigator-Software darf man nur insgesamt verkaufen.


    Macht Sinn, sonst hätte man bestimmt auch die zahlreichen eBay-Auktionen in dieser Richtung unterbunden.
    Und wie gesagt: MEDION verkauft die Karten ja auch einzeln.

    Gruß
    Hardy


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