ZitatAlles anzeigenOriginal von Top_Gun
( ) Du weißt, was das Briefgeheimnis ist.
Das Briefgeheimnis schützt einen Brief während der Übermittlung vor Einsichtnahme durch Dritte. Die Veröffentlichung durch den Empfänger verstößt dagegen nicht gegen das Briefgeheimnis.
Darüberhinaus ist das Briefgeheimnis wie alle Grundrechte ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, aber kein Unterlassungsanspruch gegen Privatpersonen, die keine staatlichen Aufgaben wahrnehmen.
Ein Anspruch auf Nichtveröffentlichung von wörtlichen Zitaten kann sich aus Urheber- und Persönlichkeitsrechten ergeben, nicht aber aus dem Briefgeheimnis.
Ciao,
Detlev
@Top_Gun
Ich sehe das genauso wie du.
Ist aber hier wie im restlichen Leben:
Wenn einer was Falsches behauptet, dann gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
- Er behauptet etwas, hat aber keine Ahnung
- Er behauptet etwas, wider besseren Wissens
Ich kann mich nicht recht entscheiden welche der beiden Möglichkeiten eine Person unsympathischer macht.
Gruß, Stauner.