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Zitat
Original von juppi
babNa, aber auf das Impressum der Computerbild, das auch im Internet verfügbar ist, darf ich doch stattdessen sicherlich verweisen?
Da stehen Verantwortlicher, Adresse und Faxnummer auch drin. Da sollte jeder, der unzufrieden ist, eben hinschreiben.Schönen Abend ...
juppiHi
Und wenn morgen etwas geändert wird, bekommen wir es nicht mit.
Ich denke, unsere Handlungsweise ist in Ordnung, man kann das nachvollziehen ( wenn man(n) möchte.
bab -
Nachtrag:

ich denke ferner, unser Forum kann rechtlich für jedes posting zur Verantwortung gezogen werden. Wenn nun die Rechtsberatung , die pnav in Anspruch nehmen muß, so zunimmt, wird es weniger Freude machen.
Für die User und für den Betreiber.
Ja, wir sind Spezialisten, Fachleute für mobile Navigation, stecken eine Menge Zeit und Energie da hinein.
Und deshalb bitte nicht persönlich nehmen, wenn wir gewisse Dinge löschen müssen.
Hier gibt es einen Grundsatzthread bei uns im Forum hier drücken
vlG bab
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Ja, der Streitwert für den einzelnen User ist gering. Aber hat mal einer weiter gedacht?:
Angenommen ein oder mehrere User erstreiten sich tatsächlich eine Nachrüstung mit SiRF III, dann bleiben die ja auch auf den SiRF II sitzen, die schon im Handel sind. Ich wollte dann jedenfalls keinen, wenn ich wüsste, dass andere Kunden einen SiRF III bekommen haben. Folgt weiter: der 5000 müßte zukünftig generell mit SiRF III ausgeliefert werden.
Jetzt kommts mir auch, warum die mir noch nicht sagen konnten, ob das zukünftig der Fall sein würde: Leute, die rechnen ja vieleicht mit ner Klage? Das würde bedeuten die haben die hosen gestrichen voll.... hmm... kann auch nicht sein ODER??
Jedenfalls käms die dann doch teurer zu stehen als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Nicht dass uns das egal wäre gellt

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Original von S-Teddy-D
Computerbild geht in Deckung und reagiert selbst bei Reklamation und Rechnungsanforderung per Einschreiben mit Rückschein nicht.Immerhin war in der CB Reklame von 12 Kanälen keine Rede sondern nur von neusester Generation und die definiert nicht nur Navigon (z.B in der Werbung für den MIO 269) ausdrücklich mit SIRF III.
Außer in dem Transonic 5000 Navigon US Prospekt habe ich aber keine explicite SIRF III Reklame von Navigon für die Transe gesehen ???!
Nur persönliche telefonische oder email SIRF III Zusagen von Navigon zu Hauf......Der ADAC leitet die Kommunikation einfach an Navigon weiter.
Connect (die den Transonic 5000 ADAC Version noch 2006 mit SIRF III beschrieben haben) geben keine Rückmeldung.
"CB kämpft für Sie" will wohl auch nicht kämpfen

Wenn sich nicht bald was tut, wird wohl mindestens einer vor Gericht ziehen müssen......
Hallo,
wollte Dir eine PN schicken, geht aber nicht weil gesperrt.Gruss Karl
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Zu der NEUESTEN Generation mal ein paar Gedanken (bin kein Jurist!):
Wenn Du ein Produkt mit einem Bauteil, das als NEUESTE Generation bezeichnet wird, bestellst, dann muss der Händler das Produkt mit dem Bauteil NEUESTER Generation liefern.
Wenn das verwendete Bauteil der Vorgeneration angehört aber AKTUELL im Handel angeboten wird, dann ist das Bauteil zwar AKTUELL, aber eben nicht die NEUESTE Generation.
Der Hersteller eines Bauteils bezeichnet die NEUESTE Generation eines Bauteils/Produktes regelmäßig zum Beispiel durch eine höhere Versionsnummer (hier III folgt auf II), damit sich der Kunde orientieren kann, das ist geschäftsüblich.
Unter der Bezeichnung Sirf-Chip NEUESTER Generation ist meines Wissens üblicherweise ein Produkt mit Sirf III-Chip im Handel. Daher solltest Du als Käufer bei Vertragsabschluss auch davon ausgehen dürfen, dass Du die NEUESTE Generation erhälst. Wenn nicht, hat der Verlag/Händler den Kaufvertrag nicht erfüllt und bleibt erfüllungspflichtig.Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Bezeichnung "NEUESTE Generation" der Schlüssel ist, hätte man "aktuell" geschrieben hätte ich kein Problem damit.
Oder die Formulierung hätte lauten müssen:Transonic 5000: PNA neuester Generation mit aktuellem Sirf-Chip
Gruß
juppi -
Hallo,
ich bin auch kein Jurist, aber es ist doch einfach! Soll doch einer klagen gegen diese Globel Firmen, er wird sich finanziell die Zähne ausbeissen.
1.) Man(n) reicht Klage ein
2.) Der Klageempfänger erwidert die Klage mit Geschäftsschädigung
3.) Der Streitwert 100.000 Euro, (wegen Geschäftsschädigung)
4.) Dem Kläger wird's vergehen, 5 Jahre Prozess
5.) Kläger pleite, Nerven kaputt wegen 350 Euro???Ist es das wert?
Hoffentlich bekomme ich vom Admin jetzt keine Rüge,
Gruss Karl
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Wieso is ´ne Klage Geschäftschädigung? ist doch des Kunden gutes Recht, wenn er einen Anlass dafür sieht.

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Sehe ich auch so - dann dürfte man sich ja nie gegen eine Firma wehren. Und für Manche sind 350.- nicht eben wenig. Mit einer Rechtschutz-Versicherung als Rückendeckung sehe ich kein Problem.
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Zitat
Original von Navize
.... Mit einer Rechtschutz-Versicherung als Rückendeckung sehe ich kein Problem.Das sehe ich auch so.... Das Problem was sich allerdings für viele stellen wird ist, dass meist eine Selbstbeteiligung vereinbart ist. Das würde bei einer Niederlage somit die Transe um weitere z.B. 150 verteuern....
Dann hat man Technik von Gestern zum Preis von Übermorgen.Wenn ein User eine RSV ohne Selbstbeteiligung hat, sollte er nicht zögern und dem Anwalt viel Spass wünschen.

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Hallo,
will euch nicht von eurem Rechtsempfinden abbringen aber fragen, ob ihr schon mal Prozesse, wo es um Darlegung und Beweisführung technischer Vorgänge ging, mitgemacht habt.
Die Sachverständigen und Rechtsverdreher bringen dich soweit, dass du am Schluß selbst glaubst, dass dein alter VW ein Maserati ist. ;D
Gruss Karl
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Naja, auf jeden Fall hättest Du dann Maserati an Deiner Seite, denn die wollen nicht, dass Dein VW als Maserati bezeichnet wird.Gruß
juppi -
Bevor wir uns hier Gedanken über irgendwelche Prozesse machen hätte ich gerne mal gewusst, ob jemand anderes auch ein ähnliches Schreiben von Navigon erhalten hat.
Gruß
Sven -
Die Zeitschrift Connect hat sich in Ihrer aktuellen Ausgabe korrigiert und schreibt, daß Navigon unter neuester Generation einen SIRF II verstanden hat und man selber fälschlicherweise einen SIRF III berichtet hätte. Dem Testergebnis täte das keinen Abbruch, da der Empfang während des Tests gut gewesen sei.
Sie weisen darauf hin, daß Navigon ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanz ein 14 tägiges Umtauschrecht einräumen würde.
Habe die Zeitung nur kurz durchgeblättert und hoffe, daß ich alles korrekt wiedergegeben habe. Vielleicht kann ja jemand nochmal den Inhalt präziser wiedergeben.
Gruesse
S-Teddy-D
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So ähnlich steht es in der aktuellen Connect ... gleich neben den Bildern des MN 6 ;-))
Aber was bedeutet das ? Kann man das Gerät nun zurückgeben ? Was ist dann mit dem Geld wenn man das Gerät aus dem CB ABO hat ?