PSR,
wie kommst Du eigentlich darauf, dass die Karte nur mit Software verkauft werden darf? Jeder der legal etwas besitzt, darf das verkaufen, auch in Teilen.
Selbst wenn m37 vorher keine andere Karte gekauft hätte, dürfte er die Deutschlandkarte verkaufen.
Er dürfte sie dann selber nicht mehr benutzen und die Software wäre wertlos für ihn, aber verkaufen dürfte er die Karte auf jeden Fall.
Ob der Käufer die Karte ohne Software nutzen kann oder darf ist überhaupt nicht sein Problem, sondern einzig und allein das des Käufers.
Wenn MYNAVIGON die D-Karte nicht mehr anzeigt, dann zeigt das nur, dass Navigon dort nicht alle möglichen Kombinationen berücksichtigt hat, denn m37 ist im Besitz
- einer Lizenz für die Deutschlandkarte
und
- einer Lizenz für die Europakarten.
Das bei den Europakarten eine D-Karte enthalten ist, ist rechtlich nicht relevant, solange m37 die Karte nicht verkauft hat, darf er zusätzlich zu allen Europakarten auch die D-Karte aus der "alten" 'Lizenz benutzen.
Eine andere Frage ist, darf man
- auf einem PDA die "alte" Lizenz
und
-auf einem anderen PDA die "neue" Lizenz
nutzen, wenn man nur eine DVD erworben hat, die Frage lautet also, wird beim Ersterwerb nur die Karte oder Karte und Software lizensiert.
Allein aus der Tatsache, dass Navigon Software und Karte als Bundle verkauft, lässt sich nicht rückschließen, dass Software und Karte gemeinsam lizensiert sind. Auch der Preis hilft da nicht viel weiter, so kostet z. B. die D-Karte einschließlich Software 129,-- Euro, die Karte ohne Software kostet ebenfalls 129,-- Euro.
Viele Grüße
rowdy