Hallo Weicheimer,
die Rechtslage für Gewährleistung ist klar. Liegt an einem Gerät ein Defekt mit Gewährleistungsanspruch vor, muss der Gewährleistungsgeber also Händler oder Hersteller oder ein Handwerker abstellen.
Das kann eine Instandsetzung sein, ein gleichwertiger Ersatz oder Geldrückgabe sein. Ein grundsätzlicher Anspruch auf ein Neu-Gerät besteht nicht.
Ein vom Hersteller refurbished Gerät darf durchaus i. d. R. einem neuwertigen Gerät gleichgesetzt werden, da bei einem solchen Gerät Verschleißteile ausgetauscht werden.
Bei einem Navi könnte das ein neuer Akku und ein verkratzes Diplay bedeuten. Es können aber auch oder sehr wahrscheinlich Geräte sein, wo die Verpackung beschädigt war und dies halt neu verpackt werden müssen. Da das 61 LMT-D erst zwei Jahre am Markt ist, sind solche refurbish Geräte auch nicht allzu alt.
Was anderes:
Wenn Du allerdings das Gerät vom MM hast, wieso bist Du nicht mit dem Kaufbeleg und Gerät dort hin.
Gewöhnlich tauschen die großen Märkte Geräte in eher niedrigpreisigem Segment, wenn man noch in der 6 Monatsfrist ist, direkt gegen Neuware aus.
Reparaturen an den Geräten lohnen kaum.
Nur als Beispiel.
Ich habe gerade an einem älteren Nüvi 60 den Akku getauscht. Das waren 10,— für den Akku, einen Film in Youtube ansehen zum „wie gehts“ und dann das Gerät vorsichtig an den richtigen stellen öffen.
ca. 20 Minuten für an sich ungeübtes Hantieren.
Worauf ich aber auch nach dem Ansehen des Films hinaus will. Das Gerät ist hohl wie ein Schoko-Nikolaus.
Im Gehäuse ist lediglich ein etwa Zigarrettenschachtel großes Motherboard, ein „Fach“ für den Akku, ein Minilautsprecher und der Einschaltknopf und ein Mikro. Der Rest bzw. das größte und wahrscheinlich teuerste Teil ist das Display, verklebt mit der vorderen Gehäusehälfte.
Reparaturen an defekten Geräten bei europäischen Stundensätzen wären nur für defekte Displays und Akkus denkbar. An dem Motherboard geht normalerweise nichts kapput und wenn doch, ist die Suche zu langwierig.
V