Liest denn hier keiner Focus?!?

  • Zitat

    Original von Achim221170
    Wenn man Geräte beschlagnahmen will die auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit aufmerksam machen, dann müßte man ja auch meine Freundin beschlagnahmen :D


    Ach ja (in Nostalgie schwärm) - ich erinnere mich... vor 13 Jahren.... :D :D :D : drink : drink : drink

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Ich komme auf jeden Fall als Zuschauer, wenn einer von euch den ersten Termin bei Gericht hat - oder zeigen die das bei Barbara Salesch im Fernsehen :D


    Also bitte gebt Bescheid ich komme !!

  • Zitat

    Original von Achim221170
    Und es ist erlaubt sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit erinnern zu lassen. Ob das andere Verboten ist, ist, wie nun doch schon oft genug geschrieben :wand schwammig und auslegungssache der RICHTER...


    Und der Richter wird dich fragen, warum du dich nicht immer an jede Höchstgeschwindigkeit erinnern läßt, sondern immer nur an die, wo ein Blitzer steht. Damit wird er annehmen, dein Gerät dient nicht dem ersten sondern dem zweiten Zweck und dann kommt die "Auslegungssache"

  • Moin Moin
    diese Diskussionen hatten wir Doch schon mal?
    Ein Routenplaner ist doch eigentlich nix anderes als eine digitale Strassenkarte auf der meine Position eingeblendet wird.
    Ok Ok nen bischen mehr technischer Aufwand ist es schon aber darum gehts auch nicht, sondern darum das wenn ich diesen Atlas http://www.bundesblitzer.de/ nicht den elektronischen sondern den in Papierform! auf dem Beifahrersitz liegen habe ist es dann ein passiver Radarwarner?


    Oder aber wenn Ihn meine Frau oder halt der Beifahrer in der Hand hält und mir ansagt wann eine Kontrollstelle kommt, ist es dann ein aktiver Radarwarner?


    Und wie viele Blitzer sind nicht erfasst, weil immer andere Stellen ist es dann ein doofer Radarwarner??


    Fakt ist nichts und niemand kann mir verbieten GPS Koordinaten zu erfassen und mit einem belibigem Symbol zu versehen! Sollte jemand es trotzdem versuchen dann bitte mit dem entsprechendem Gesetzestext!


    Außerdem ist auch klar das wenn das ganze in einer Kommunity gemacht wird noch viel schneller geht als allein!


    Auerdem was wertet der Poi Warner denn aus?
    Drahschleifen in der Fahrbahn?
    Radarstrahlen?
    Laserstrahlen?


    Nein nichts von alle dem sondern frei empfangbare GPS Signale vom Himmel. Und das steht (noch) nicht unter Strafe


    Darf er das nicht? Wo steht das
    Ich hätte noch mehr Fragen, aber ich denke es reicht damit einige vielleicht mal auf andere Gedanken komme


    Schöne Grüße
    Uwe



    P.s. Meiner Meinung nach sind Anwälte die größten Geldschneider die es gibt. Denn Sie drehen aussagen des Klienten manchmal so hin wie es zu Ihrem Konto paßt. Nein ich bin kein Anwaltshasser aber damit verdienen Sie nun mal Ihr Geld!
    Uwe

    Schönen Gruß
    Uwe


  • Auch Du solltest einfach mal den Paragraphen durchlesen und darauf antworten (....Geräte, die auf Radar hinweisen....)


    Subjektive Meinungen bringen uns nicht viel weiter... :)

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Zitat

    Original von HSVMichi


    Auch Du solltest einfach mal den Paragraphen durchlesen und darauf antworten (....Geräte, die auf Radar hinweisen....)


    Subjektive Meinungen bringen uns nicht viel weiter... :)



    Jeppa und jeder Anwalt interpretiert Sie anders.
    Was wertet denn der Warner denn aus?
    Sorry worauf weist er denn hin?
    Auf GPS Koordinaten und nix anderes!
    Ich habe noch von niemandem gehört das ein PDA ein Radarwarner ist! Nicht mal von der Polizei! Was solls, ändert eh nix. Für mich ist und bleibt es ein PDA und es ist und wird es kein Radarwarner. Und falls Du aufgrund der evtl. unklaren Rechtslage kalte Füße bekommst, kannst Ihn ja immer noch bis zum Grundsatzurteil des BGH (Bundesgerichtshofes) deinstallieren.
    Schönen Gruß
    Uwe

    Schönen Gruß
    Uwe

    Einmal editiert, zuletzt von Matok25 ()

    • Offizieller Beitrag

    Hallo
    der POI-Warner kann gar keine Verkehrsüberwachsungsmaßnamen anzeigen - wie auch. Er kann nur mögliche Positionen anzeige, dass ist wohl ein riesiger Unterschied!
    Gruß
    Tobi

  • Zitat

    Original von Tobias
    Hallo
    der POI-Warner kann gar keine Verkehrsüberwachsungsmaßnamen anzeigen - wie auch. Er kann nur mögliche Positionen anzeige, dass ist wohl ein riesiger Unterschied!
    Gruß
    Tobi



    Moin Tobias
    ist Doch mein reden die ganze Zeit
    Und genau das ist auch seine Aufgabe und nix anderes.
    Er wertet ja keine Signale der entsprechenden Instrumente aus!! Sondern nur wie unten schon gesagt GPS Signale


    Schönen Gruß
    Uwe

    Schönen Gruß
    Uwe


  • Es ist schon spät! :)


    Lies Dir morgen noch einmal den Gesetzestext durch, und dann antworte noch einmal; ich denke, Du hast das Lesen des Paragraphen einfach mal so überflogen.


    "..Geräte, die darauf hinweisen.." - genau das tut Dein PPC!


    Nicht immer nur das rauslesen, was einem in den Kram passt!


    Aber mit so einer Einstellung wärst Du nicht der erste, der Schiffbruch erleidet...


    Und wie sollst Du auch von der Polizei etwaige Aussagen gehört haben? ?(


    Mir auch egal - Du gehst Deinen Weg, und ichmeinen... dennoch bestätigt das Gesetz wohl eher meine Aussage.. :) :D

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    genau das tut auch das Autoradio! Aber dieses kann auch keine Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen - sondern nur die Standorte bekannt geben. Das ist schon ein Unterschied - da muss ich matok25 recht geben!


    Gruß
    Tobi

  • Zitat

    Original von Tobias
    Hi,


    genau das tut auch das Autoradio! Aber dieses kann auch keine Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen - sondern nur die Standorte bekannt geben. Das ist schon ein Unterschied - da muss ich matok25 recht geben!


    Gruß
    Tobi


    Ich bin ja auf Eurer Seite, aber: der Gesetzestext sagt nun mal, das auch der Hinweis auf Blitzer geahndet wird! (siehe weiter unten)


    Und hingewiesen werden wir ja nun mal zweifelsohne....

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    ich bleibe bei meine Meinung - hingewiesen wird zweifesohne - aber nicht auf Blitzer - sondern auf die Standorte. Wäre das anders, so könnte man alle Autoradios gleich mit einziehen und ne Voice Box im Auto laufen lassen die prüft ob man die Blitzermeldungen gehört hat...


    ...das ist doch sogar so, dass die Polizei den Radiosendern zuarbeitet - die Polizei möchte doch nur nicht, dass man sich mit aktiven Störgeräten an Ihre Blitzer ranmacht!


    Gruß
    Tobi

  • Hallo und Guten Morgen,


    Erlöser hat den entsprechenden § hier vorgestellt.


    "§ 21, Abs. 1 b StVO:


    Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). "


    Danke, Erlöser, das ist eine Tat, die weiterhilft!



    Ich frage mich, was gibt es angesichts dieser Formulierungen noch zu diskutieren?


    Dieser Text ist keineswegs blöd formuliert, es ist bewußt weit gefaßt, so weit wie überhaupt denkbar. Da steht nicht "PDA", da steht "technisches Gerät". Ist der PDA ein technisches Gerät?


    Da steht "zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen", das heißt: sogar wenn man einen PDA mit POI-Warner in der Jackentasche hat, gilt die Strafandrohung. Die Polizei muß den Sünder nicht mit laufendem Gerät erwischen.


    Da steht "das dafür bestimmt ist", und das ist der größte Hammer. Der Staat muß nicht nachweisen, daß ein Gerät geeignet ist, so etwas anzuzeigen, daß es also funktioniert und anzeigt. Es genügt, daß es dazu bestimmt ist, derartige Maßnahmen anzuzeigen. Und ist ein PDA mit POI-Warner und Naviprogramm dafür bestimmt, verkehrsüberwachende Maßnahmen anzuzeigen? Aber sicher. Steht etwas im Gesetz, was das Gerät sonst noch kann oder nicht kann? Nein. In dieser Funktion zeigt ein PDA verkehrsüberwachende Maßnahmen an, und der POI-Warner ist auch dafür bestimmt. Wofür sonst noch, spielt für den Gesetzgeber keine Rolle.


    Jetzt kommt die Verteidigungslinie "Standorte oder Maßnahmen". Das ist für den Gesetzestext nun also sichtlich kein Thema. Wer den Standort einer verkehrsüberwachenden Maßnahme anzeigt, der gibt leider den Sachverhalt zu. Da gibt es keinen Widerspruch zum Gesetzestext.


    Schließlich aus dem Text "verkehrsüberwachende Maßnahmen". Das umfaßt schlicht alles. Alles was sie haben und alles was ihnen noch dazu einfallen könnte. Ist hier von Blitzern oder Radar die Rede? Nein, keine Einschränkung. Dieser Teil meint sogar Reifenprüfungen und die Frage nach dem Warndreieck.


    Erst im nächsten Satz folgt eine Präzisierung mit "besonders". Aber "besonders" schränkt nicht ein, es greift heraus aus den vielen Möglichkeiten. Die vielen Möglichkeiten gelten weiter.


    Man darf die Staatsgewalt nicht unterschätzen. Das ist sauber formuliert, damit es alles trifft, was überhaupt denkbar ist. Genau das gilt auch für die technische Seite. Unterschätzt nicht den Sachverstand, der hinter diesen Formulierungen steckt. Unser Wissen haben die auch.


    So bleibt meiner Meinung nach nur noch: wie schützen wir uns vor einer Strafverfolgung, wenn wir in eine Kontrolle geraten, die gerade diesen Gesetzestext zum Schwerpunkt hat. Da ist dann nichts mit Vorführen. der Beamte hat klare Anweisungen, gerade das zu unterbinden.


    Also: entweder das technische Gerät PDA ist nicht dazu bestimmt, das heißt, es enthalt wohl die Navi, aber keinen POI-Warner.


    Oder - das fällt mir gerade ein - wie ist es, wenn nicht "der Führer eines Kraftfahrzeuges" sondern ein Passagier so etwas in der Tasche hat? Dem Beifahrer untersagt dieser Text das Mitführen nicht.


    Gibt es weitere Vorschläge? Aber bitte nur am Gesetzestext festmachen, nicht an den eigenen Wünschen.


    Gruß
    artur

  • Moin Arthur,


    Zitat

    Also: entweder das technische Gerät PDA ist nicht dazu bestimmt, das heißt, es enthalt wohl die Navi, aber keinen POI-Warner.


    so, um die ganze Sache noch ein wenig "zu verkomplizieren", folgende Frage :


    ich habe den POI-Warner-aber nicht die Blitzerdaten installiert


    Der PDA ist nun aber in wenigen Handgriffen zum vollständigen Radarwarner "umrüstbar", da ja das Grundprogramm schon installiert ist.



    Ist nun wie Du schreibst, der POI-Warner schon auf der "schwarzen Liste"..... oder erst die POI-Daten mit den Blitzern (wie weiter unten im Thread angesprochen) ?



    Zitat

    Oder - das fällt mir gerade ein - wie ist es, wenn nicht "der Führer eines Kraftfahrzeuges" sondern ein Passagier so etwas in der Tasche hat? Dem Beifahrer untersagt dieser Text das Mitführen nicht.



    Meine Meinung hierzu:


    Als Führer eines Kraftfahrtzeuges, bin ich für alles verantwortlich, was bei der Nutzung / dem Gebrauch des Fahrzeuges passiert..... auch für die verbotenen Dinge die meine Mitfahrer so anstellen.....(im Zusammenhang mit der StVO )


    Beispiel: Auch ich bekomme als Fahrer ein Ticket, wenn sich der Beifahrer nicht anschnallt....