Liest denn hier keiner Focus?!?

    • Offizieller Beitrag

    Hi Achim,


    das verstehe ich nicht so ganz. Wenn ich im POI-Warner bestimmte Punkte zur Überwachung auswähle (zum Beispiel Kindergärten), wieso darf der POI-Warner mir dann nicht sagen "Gleich erreichen Sie einen Überwachungspunkt " oder "Achtung! Geschwindigkeitsüberschreitung am Überwachungspunkt !"?


    Mit der Überwachungsfunktion und somit auch dem "Überwachungspunkt" sind doch die von dir eingestellten Punkte vor denen der POI-Warner dich warnen soll gemeint und nicht die Überwachungspunkte der Gemeinden.


    Meintest du diese Verwechslungsgefahr als Risiko wegen Auslegung usw.?


    Grüße,
    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    in unseren Nutzungsbedingungen steht, dass man den POI-Warner mit Blitzeroverlay nicht in Deutschland etc. einsetzten darf - zumindest nicht während der Fahrt. Das Gesetz ist blöd formuliert - es richtet sich eigentlich mehr gegen aktive Gegenmaßnamen.


    Gruß
    Tobias

  • Also nun mal Stopp :gap
    Aber zuerst ein nettes Hallo an alle.


    HSVMichi: Ja, habe ich gelesen. Der Ausschnitt war ja ein Zitat aus Deinen Pin...


    Zunächst bezog sich meine Aussage ausschließlich auf die POI´s, die auf Blitzer aufmerksam machen...


    Man darf sich eben an alles erinnern lassen, auch an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Ob man sich an die Blitzer erinnern lassen darf ist wie schon gesagt etwas schwammig und immer auslegungssache der Richter.


    Markus: Ich bin weder Richter noch Rechtsanwalt, wie soll ich da jetzt ´ne Antwort drauf geben?...


    Tobias: Wenn die Overlays keine "Blitzeroverlays" wären sondern "Geschwindigkeitserinnerungsoverlays" oder so ähnlich, und die Ansage dann lautet:"Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt XXX Km/h" o.ä., dann wäre das ganze eben Wasserdicht. Ob die "Dinger" so wie sie sind verboten sind ist (noch) nicht einwandfrei geklährt. Das ganze war auch kein Vorwurf gegen Euch!


    loew: Ich weiß, dass diese Software nicht ausschließlich für die Blitzer gedacht ist aber eben auch und das Zählt hier leider.


    Grüße, Achim


    P.S.: Der Thread macht ja mal wieder mächtig Spaß...

  • Zitat

    Original von Achim221170


    Der Thread macht ja mal wieder mächtig Spaß...


    Das ist die Hauptsache! :) :D :D


    Mit "Glopus" hast Du übrigens in der Tat eine fast km/h-genaue Ansage! Zu jeder von Dir eingestellten und erreichten (egal ob von unten oder oben) Geschwindigkeit!


    Nervt aber tierisch! :-D)


    Von unten erreicht, ist es ja ok! Aber stell Dir mal Stopp'n'Go in HH vor! Immer so zwischen 40 und 60 - und immer bei 50 knallt Dich dann so ein akkustischer Hinweis aus dem Flirt mit der schönen Lady auf der zweiten Spur..... :D : drink : drink

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Zitat

    Original von Achim221170
    Übrigens: Das habe ich mal rechtlich überprüfen lassen.


    Urteile werden in Deutschland immer noch von Richtern und nicht von Rechtsanwälten gesprochen.


    Außerdem haben Rechtsanwälte unterschiedliche Meinungen zu bestimmten Sachverhalten. Sonst käme es ja nicht zu Gerichtsverhandlungen.


    Ich denke es ist müßig darüber zu spekulieren. Falls es Urteile geben wird, werden diese unterschiedlich ausfallen, da bin ich fast sicher :D

    Einmal editiert, zuletzt von spezies!8472 ()

  • ich wusste gar nicht, dass das Teil vor Blitzern warnt... ich dachte, ich würde vor Bodenwellen gewarnt, damit ich meinen Unterboden nicht aufreiße :gap....


    na - wie gesagt... ich finde das eher für andere Dinge interessant... Das Teil ist kein Blitzwarner - das "Problem" wäre also wenn überhaupt nicht der POI-Warner sondern die angebotenen Overlays!


    Die Software wird halt nur "missbraucht" für die Anzeige solcher Anlagen...


    ...und im Radio senden sie auch regelmäßig solche Warnungen... und das wird auch nicht eingezogen


    nSonic

  • <<Außerdem haben Rechtsanwälte unterschiedliche Meinungen zu bestimmten Sachverhalten. >>


    Hier darf - meine ich - je nach Gemütslage entweder laut gelacht oder geheult werden:


    Es soll schon Richter gegeben haben, die zu einem bestimmten Sachverhalt unterschiedkiche Meinungen hatten... :D :D

  • Zitat

    Original von spezies!8472
    Urteile werden in Deutschland immer noch von Richtern und nicht von Rechtsanwälten gesprochen.


    Das stimmt aber es gibt sachen die ganz einfach erlaubt. Und es ist erlaubt sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit erinnern zu lassen. Ob das andere Verboten ist, ist, wie nun doch schon oft genug geschrieben :wand schwammig und auslegungssache der RICHTER...


    Bitte: Reisst doch nicht immer alles aus dem Zusammenhang :P



    Grüße, Achim ;)

  • Also bitte mal konkret:


    Die Bestimmungen erlauben einer Verkehrskontrolle, zu prüfen, ob ein Gerät betriebsbereit mitgeführt wird, das dazu bestimmt ist, vor verkehrsüberwachenden Maßnahmen zu warnen.


    Das können die Beamten im Fall eines angeschlossenen PDA nicht an Ort und Stelle, deshalb werden sie den PDA vorläufig einziehen. Egal, was man den Polizeibeamten vorträgt. Man bekommt sogar eine Quittung.


    Die Folge: Rechnung über Bußgeldkosten, Sachverständigengutachten, Punkte in Flensburg - wenn sich herausstellt, daß der PDA auf Grund eines bestimmten Programmes dazu bestimmt war, vor einer Verkehrsüberwachung zu warnen. Im Gesetz steht weder, daß der PDA ausschließlich dazu bestimmt sein muß, noch daß er im Einzelfall geeignet sein müßte, zu warnen.


    So. Was macht man jetzt?


    Soll man sich auf eine juristische Auseinandersetzung einlassen, die man zusätzlich bezahlen muß?


    Ich sicher nicht. Vor Gericht und auf hoher See sind wir allenfalls in Gottes Hand.


    Ich würde das Geld dann lieber zu eBay tragen, mich neu ausrüsten und künftig den POI-Warner nur noch für Aldi, ProMarkt und Userstandorte benutzen. (Oder mir Dinge überlegen, die man hier nicht diskutieren kann. )


    Es kann konkret nur darum gehen, was man im Fall einer Verkehrskontrolle machen kann, wenn man die Blitzerwarnung laufen hat.. In diesem Forum wurde z.B. ein kleines Programm entwickelt, das auf Knopfdruck alle BlitzerPOIs löscht.


    Schön, das entlastet etwas. Aber ein Gutachten würde doch immer noch zu Tage fördern, daß in Markus' Programm die Blitzer zum Gebrauch angekreuzt waren. Also war der PDA zwar nicht mehr geeignet, aber immer noch dazu bestimmt, vor Verkehrsüberwachung zu warnen. Man müßte also nicht nur die Overlays sondern auch das POIWarner Porgramm restlos entfernen. Und das auf Knopfdruck und in kürzester Zeit.


    Geht das?


    Gruß
    artur

  • Sorry.


    Ich hab noch vergessen: auch das löschende Tool muß sich selbst im letzten Schritt restlos löschen ...


    Gruß
    artur

  • § 21, Abs. 1 b StVO:


    Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


    ------


    Der zweite Satz entfällt komplett, denn ein PDA ist nun mal kein Radarwarngerät sondern ein Organizer. Also interpretieren wir den ersten Satz.


    Ein PDA ist nicht dafür bestimmt, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Stören kann weder die Hard- noch die Software eine Verkehrsüberwachungsmaßnahme.


    Würde der Satz beispielsweise lauten:


    Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt ein technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betriebsbereit mitzuführen...


    würde ich mir sorgen machen. Aber nicht so. Sollen Sie doch Compaq fragen, ob mein IPAQ dazu bestimmt ist....


    Noch müssen in diesem Lande Gesetze klar formuliert sein.


    Aber ein dicker Panikbutton für den Poi-Warner wäre vielleicht sinnvoll (Escape-Funktion)


    Ansonsten fände ich die von einigen Leuten vorgeschlagenen Formulierungen wie "Achtung, Geschwindigkeitsbegrenzung" und "Achtung, sie fahren zu schnell" sehr sehr sinnvoll.


    Erloeser


  • Dein Pin enthielt zwar ein paar Widesprüche zur aktuellen Rechtslage, aber da will ich gar nicht drauf hinaus! :)


    Vielmehr überkam mich beim Lesen Deines Pins die glorreiche (vermutlich von jedem anderen User schon längst angesprochene) Idee des "verfälschten Icons" (oder anders ausgedrückt: des "verfälschten angezeigten POIs").


    Nehmen wir mal an, statt des 50 km/h-Verkehrszeichens erschiene ein anderes Symbol - etwa eine Flasche Rum (50%iger natürlich :D :D : drink : drink )...


    Nein, im Ernst: irgend eine symbolische Figur würde doch alle Zweifel aus der Welt räumen!


    Was meint Ihr?


    Denn das Gesetz ist so, wie ich es im Internet gefunden und hier zitiert habe - nicht unbedingt ein Garant für eine (PPC-)Entzugserscheinung.. :-D)

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Zitat

    Original von arthur
    Schön, das entlastet etwas. Aber ein Gutachten würde doch immer noch zu Tage fördern, daß in Markus' Programm die Blitzer zum Gebrauch angekreuzt waren. Also war der PDA zwar nicht mehr geeignet, aber immer noch dazu bestimmt, vor Verkehrsüberwachung zu warnen. Man müßte also nicht nur die Overlays sondern auch das POIWarner Porgramm restlos entfernen. Und das auf Knopfdruck und in kürzester Zeit.


    Geht das?


    Gruß
    artur


    Ich würde behaupten, dass wenn der Gutachter mit dem Gutachten lange genug wartet und alle Akkus völlig leer waren, er vor einem Rätsel steht: Nix mehr da... :D


    Aber nun mal im ernst:
    Soll jetzt jeder Polizist bei einer Verkehrskontrolle jeden PPC der bei einem Autofahrer an der Scheibe klebt beschlagnahmen? Na dann: Viel Spaß!


    Ausserdem bleibt der Spaß erschwinglich, es gibt ja Rechtschutzversicherungen 8)


    Aber einen Tipp: Man führt dem netten Polizisten das Ding mal vor. Zum Einschalten mit der Spitze an der Seite den kleinen Reset-Knopf Drücken und dabei das Ding anschalten (bei Toshiba: in den Auslieferungszustand versetzen) und dann zeigen dass dieses Teil nix kann :gap


    Grüße, Achim

  • Zitat

    Original von Erloeser
    § 21, Abs. 1 b StVO:


    Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen


    Nun sind wir nicht viel weiter als vor Stunden in meinem anderen Pin!!


    Mein PPC zeigt exakt diese Verkehrsüberwachungen an! Also? VERBOTEN!


    Aber: mein PPC ist dafür nicht bestimmt! Also? NICHT VERBOTEN!


    Und nun such mal einer die Schnitttmenge :) :D : drink

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Mein PPC zeigt exakt diese Verkehrsüberwachungen an! Also? VERBOTEN!


    Aber: mein PPC ist dafür nicht bestimmt! Also? NICHT VERBOTEN!


    Und nun such mal einer die Schnitttmenge :) :D : drink


    Ich sehe das nun so: Die kleinen Km/h Schilder sind nicht verboten, wenn sie anders heißen würden, weil sie nur auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit aufmerksam machen sollen, der ansagetext darf ebenfalls nur an die Höchstgeschwindigkeit erinnern. Wenn man Geräte beschlagnahmen will die auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit aufmerksam machen, dann müßte man ja auch meine Freundin beschlagnahmen :D