TomTom Registrierung

  • Hallo


    Habe gerade die Zeitschrift Pocket PC vor mir liegen.
    Da ich mit den Gedanken spiele mir TomTom anzuschaffen passt es gerade
    das da ein Test drinn steht.
    Jetzt lese ich das man nach der Installation sich sich bei TomTom eine Registrierungsnummer
    holen muß.
    Soweit so gut.
    Wenn ich aber das Programm auf einen anderen PDA installiere bekomme ich erst nach 2 Wochen die neue Reg-Nummer.
    Das nächste mal erst nach 6 Monaten.


    Ist das mit den deutschen Gesetzen überhaupt im Einklang?
    Das ist eine Einschränkung meines Eigentums.
    Ich möchte ein Programm/Nutzungsrecht was ich kaufe installieren können so oft ich will.
    Und wenn ich mir jede Woche ein neues PDA kaufe und es installiere.


    Wohlgemerkt immer nur auf ein PC.


    Steht das mit dieser Registrierung auf der Packung?
    Wenn nicht sondern in der EULA hat sie eh keine Wirkung.


    Oder bin ich da auf einen falschen Dampfer?


    Gruss Dieter

    Einmal editiert, zuletzt von dieter2 ()

  • Hallo,


    also ein Rechtsgutachten möchte ich nicht abgeben da ich nun mal kein Jurist bin.
    Tatsache ist, dass TT die Aktivierung tatsächlich so durchführt wie von dir beschrieben, und nicht nur von TT, auch andere Firmen arbeiten mit Codesystemen. Daher gehe ich davon aus, dass diese Systeme durchaus Rechtskonform sind. In der Praxis geht TT, bei der Vorlage von Rechnungen oder Reparaturbestätigungen, durchaus großzügig mit der Vergabe von Aktivierungscodes um. Aber irgendwann einmal ist natürlich Schluß mit lustig.

  • Zitat

    Original von sire
    In der Praxis geht TT, bei der Vorlage von Rechnungen oder Reparaturbestätigungen, durchaus großzügig mit der Vergabe von Aktivierungscodes um. Aber irgendwann einmal ist natürlich Schluß mit lustig.


    Na ja,ich möchte nicht auf das Wohlwollen von TomTom angewiesen sein.
    Und nachweisen müssen das ich mein PDA nicht geklaut habe muß auch nicht sein.
    Das andere das auch so handhaben ist mir klar,mein Windows zum Beispiel
    bekomme ich online auch nicht mehr aktiviert,aber ein kostenloser Anruf und ich bekomme
    mein Key ohne Fragen zu beantworten zu müssen.


    Gruss Dieter

    Einmal editiert, zuletzt von dieter2 ()

  • Zitat

    Original von dieter2
    Und wenn ich mir jede Woche ein neues PDA kaufe und es installiere.


    ... dann kontaktierst du TomTom z.B. per Hotline, legst denen den Kaufbeleg vor und bekommst sicherlich eine neue Registrierung. Anmerkung: Die anderen (vorigen) PDAs sind dann aber wahrscheinlich von TomTom deaktiviert --- macht aber nichts, denn auf denen ist TTN von dir ja deinstalliert worden.


    Achim

  • Zitat

    [... dann kontaktierst du TomTom z.B. per Hotline, legst denen den Kaufbeleg vor
    Achim


    Warum sollte ich?
    Was interessiert dehnen wo,und wann ich mein PDA her habe.


    Ich habe mich mal schlau gemacht,wenn es vor Kauf bekanntgegeben wird ist es Vertragsbestandteil.
    Wenn es erst nach Kauf auf der CD erscheint ist es null und nichtig.


    Ich weis nicht ob es außen auf der Verpackung steht.


    Gruss Dieter

  • Servus,
    draussen auf der Verpackung steht nichts von den Lizenzvereinbarungen - hab auch noch keine Software gesehen, auf der die Lizenzvereinbarungen auf der Verpackung angegeben sind.


    Dem Upgrade ist ein Zettel mit den Lizenzvereinbarungen beigelegt, und auf der CD ist es glaub ich auch nochmal drauf.


    Wenn Du TT kaufst und mit den Lizenzvereinbarungen nicht einverstanden bist, dann kannst Du die Software zurückgeben - wenn sie nicht aktiviert ist. Sobald Du die Software aktivierst erklärst Du Dich mit den Lizenzvereinbarungen einverstanden - steht auch so in der Lizenzvereinbarung (auf dem beigelegten Zettel) drinnen.


    cu Peter

  • Zitat

    Original von dieter2
    Ich habe mich mal schlau gemacht,wenn es vor Kauf bekanntgegeben wird ist es Vertragsbestandteil.
    Wenn es erst nach Kauf auf der CD erscheint ist es null und nichtig.


    ?( Worauf willst du eigentlich hinaus. Machst du bei Micky-Soft auch solche Überlegungen ?


    Achim

  • Zitat


    ?( Worauf willst du eigentlich hinaus. Machst du bei Micky-Soft auch solche Überlegungen ?


    Achim


    Hallo Achim
    Selbstverständlich mach ich mir Überlegungen.


    Wenn ich eine Sache Kaufe,in diesen Fall TTN,gehört sie mit.Ist mein Eigentum.Zumindestens das Nutzungsrecht.
    Der Vertrag ist mit der Bezahlung und Übergabe gaschlossen.


    Wenn ich dann mein Eigentum öffne und finde darin irgendwelche Vorschriften hat mich das nicht mehr zu interessieren.


    Es sei diese Vorschriften sind in den Vertrag mit eingeschlossen,was voraussetzt ich weis vor Abschluß von diesen.
    Dann kann ich immer noch zurücktreten wenn mir das nicht gefällt.


    Google mal nach <EULA>


    Gruss Dieter

  • @dieter2
    Liest du auf der Rückseite der TTN5-Box: "The use of TomTom products is governed by a license agreement which is included in this package and/or the products."
    Und die ist in D, F, NL, E, I, DK, SE, UK und nennt sich EULA.


    Achim

  • Hi,


    Eigentum wirst Du in den seltesten Fällen erwerben können, höchstens das von Dir auch angesprochene Nutzungsrecht. Und das schränkt sich nun mal im Normallfall auf die Anwendung der Software unter bestimmten Rahmenbedingungen ein. Du hast die Chance die Vertragsbedingungen vor dem Öffnen der CD zu lesen und bei Nichtzustimmung die Software gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Daher wirst Du auch keinerlei weitergehende Rechte der Art "Ich darf machen was ich will" erhalten. Alles andere wäre blauäugig.


    Gruß, iLion

  • Zitat

    Original von iLion
    Hi,


    Eigentum wirst Du in den seltesten Fällen erwerben können, höchstens das von Dir auch angesprochene Nutzungsrecht. Und das schränkt sich nun mal im Normallfall auf die Anwendung der Software unter bestimmten Rahmenbedingungen ein. Du hast die Chance die Vertragsbedingungen vor dem Öffnen der CD zu lesen und bei Nichtzustimmung die Software gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Daher wirst Du auch keinerlei weitergehende Rechte der Art "Ich darf machen was ich will" erhalten. Alles andere wäre blauäugig.


    Gruß, iLion



    Hab ich doch geschrieben,wenn die Bedingungen vorher einsehbar sind
    sind sie Bestandteil des Vertrages.


    Wenn sie erst nach den Kauf einsehbar sind nicht.


    So ist jedenfalls die deutsche Rechtssprechung.


    Gruss Dieter

  • Wenn man Deiner Argumentation folgen würde, dann würden eigentlich bei jedem in Deutschland verkauften Produkt die Lizenzbedingungen ungültig sein, das sie bei keinem mir bekannten Produkt von Aussen einsehbar sind. Nehmen wir nur mal als Beispiel die Steuersoftware WISO Sparbuch, dürfte fast jeder kennen. Die Packung weisst Aussen nur Werbung auf, wenn ich mich recht entsinne waren die Lizenzbedingungen auf der CD-Hülle aufgedruckt, die sehe ich aber erst zu Hause nach dem Kauf. Ich denke nicht das Du mit Deiner Rechtsauffassung richtig liegen kannst, denn demnach wäre ein ganzer Industriezweig unfähig (auch für sich selber) rechtskonforme Produkte anzubieten.


    Gruß, iLion

  • Zitat

    Original von dieter2


    So ist jedenfalls die deutsche Rechtssprechung.


    Gruss Dieter


    Wenn Du Dir so sicher bist und Du ne gute Rechtsschutzversicherung hast, dann reich doch Klage ein - viele User hier würden es Dir danken. Erstens weil es dann endlich mal Klarheit durch ein Gericht gibt und zweitens weil dann die Diskussionen um die Lizenzen ein Ende hätte ;D


    cu Peter

  • Ich denke, so unrecht hat dieter2 nicht... doch lest selbst:


    http://www.sakowski.de/comp-r/comp-r06.html


    Besonders das:


    Das vertragswesentliche Recht des Käufers, die Software auf dem Markt anonym zu kaufen, wird damit unzulässig eingeschränkt.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Da steht aber auch drinnen:
    2. Rechtslage:
    Eine ausdrückliche Regelung im Gesetz besteht nicht. Von der Rechtsprechung sind bislang drei Fallgruppen als unbedenklich angesehen worden. Die Programmsperre muss dazu dienen, entweder eine vertraglich bestehende Rückgabeverpflichtung durchzusetzen, eine unberechtigte Benutzung durch Dritte zu unterbinden oder berechtigte Zahlungspflichten durchzusetzen. In diesen Fällen soll es sich um ein berechtigtes Druckmittel handeln, das den Nutzer der Software nicht unangemessen benachteiligt. Bei Standard - Software wird meist das zweite Argument vorgebracht.


    Mit der Registrierung regelt TT (und andere) das die Nutzung Dritter unterbunden wird . Also ist es ein berechtigtes Druckmittel das den User nicht unangemessen benachteiligt.


    TT hat die Lizenzvereinbarung auch nicht auf der CD-Hülle oder auf der Verpackung drauf sondern als Beipackzettel beigelegt - rechtlich gesehen auch richtig. Die Lizenzvereinbarung ist nicht versteckt und mit kleinsten Klauseln versehen, so dass man sie übersehen kann - es sei denn, man will sie übersehen, bzw. liest sich den ganzen Zettel nicht durch.


    Und nochmal, bei der Installation wirst Du nochmal ausdrücklich gefragt ob Du den Lizenzbedingungen zustimmst. Wenn Du ja klickst, dann erklärst Du Dich damit einverstanden und kannst mit dem Set-Up fortfahren. Wenn Du nein drückst, bricht das Set-Up ab, Du kannst Deine Software nehmen und zurückbringen und kriegst das Geld zurück, weil die Software nicht aktiviert wurde.


    cu Peter