Anzeige der Geschindigkeit, wie genau?

  • Mein Tacho zeigt konstant zwischen 2 und 3 zuviel an (sowohl bei 50 als auch bei 210).


    Aber meistens steht in den Bußgeldbescheiden eine andere als von mir angenommene Geschwindigkeit, denn wenn ich nach dem Blitz auf den Tacho schaue, hat mein verschreckter Fuß bereits die Bremse im Beschlag :D

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Aber meistens steht in den Bußgeldbescheiden eine andere als von mir angenommene Geschwindigkeit


    Halten wir also fest.
    Es gibt die:
    - tatsächliche Geschwindigkeit (gemessen vom GPS)
    - Tachogeschwindigkeit
    - polizeilich ermittelte Geschwindigkeit (<blitz>)
    - gefühlte Geschwindigkeit ("so schnell war ich niemals!")


    HTH ;D

  • Meisterb
    Dann würde ich mir Mal gedankten darum machen, ob man das nicht beim nächsten Werkstadtbesuch ansprechen sollte....


    Also definitiv, ist ein GPS Empfänger nicht Genauer als der Tacho des Autos.
    Da sind immer 3-5 km/h Unterschied nach unten hin.
    GPS wurde ja nicht für die Geschwindigkeitsmessung konzipiert sondern, eben für Positions- und Höhenbestimmung.
    Um ein wirklich genauen Wert zu bekommen, spielen eine Menge Faktoren eine Rolle.
    Der erst mal wichtigste Faktor, ist die Feldstärke. Also mit welcher Stärke das Signal am GPS Empfänger anliegt, je schwächer diese ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für fehlerhafte Übertragung. Man halte sich Mal vor Augen, dass ein Übertragungsfehler von ein paar tausendstel Sekunde einen Distanzfehler von mehreren hundert Metern zu Folge hat.
    Solche Übertragungsfehler, hat man immer durch Wolken, Bäume, Vögel, ein Haus alles was einen Satelliten weg drück ect.pp. Heutige GPS Geräte, gleichen diese Fehler aus, dennoch, bekommt man kurzzeitige Fehlinformationen.
    Dann wie viel Satelliten man im Empfangsbereich hat. Theoretisch möglich sind 15, wahrscheinlicher aber mindestens 3 bis 8.
    Da GPS Satelliten nicht geostationär sind, spiel ebenfalls die Erdrotation eine Rolle. Denn die muss von GPS Empfänger gerade bei Geschwindigkeitsermittlungen mit einbezogen werden.
    Dieser Wert ist bei GPS Empfänger ein Fixwert jedoch, ist die Erdrotation nicht konstant.
    Man könnte jetzt sogar noch die Relativitätstheorie einbeziehen, da diese ebenfalls einen entscheidendes Kriterium für das funktionieren des GPS Netzes ist.
    Alles in allem, berechnet der GPS Empfänger die Geschwindigkeit aus der Höhen und Positionsbestimmung. Da GPS nicht auf den Zentimeter genau ist, kann diese Rechnung auch nicht 100% stimmen.

    4 Mal editiert, zuletzt von Beaty2000 ()

  • Zitat

    Original von Beaty2000
    ........
    GPS wurde ja nicht für die Geschwindigkeitsmessung konzipiert sondern, eben für ....... Höhenbestimmung.
    .....


    Uppps ;)


    Hi


    kleines Veto. Für die Höhenmessung ist GPS nur bedingt geeignet.



    vlG bab

    ;) bab

  • Zitat

    kleines Veto. Für die Höhenmessung ist GPS nur bedingt geeignet.



    Stimmt nicht ;)


    Damit lässt sich sogar ziemlich genau die Höhe ermitteln.
    Bei professionellen oder militärischen GPS Geräten, ist ein Atomuhrempfänger eingebaut und das aus gutem Grund.
    Der Satellit sendet nämlich mit jedem Datenpaket was er sendet die Sendezeit. Da GPS Satelliten eine fast kreisförmige Umlaufbahn haben, kann das GPS Gerät anhand der Zeit die das Signal benötig um zum Empfänger zu gelangen und unter Berücksichtigung des Zwillingsparadoxon die momentane Höhe ermitteln und das wie gesagt ziemlich genau.

    Einmal editiert, zuletzt von Beaty2000 ()

  • Zitat:
    kleines Veto. Für die Höhenmessung ist GPS nur bedingt geeignet.




    dem muß ich auch widersprechen.
    Mittels GPS lassen sich Genauigkeiten von unter einem Zentimeter erreichen. Allerdings ist diese Genauigkeit für ein Navi irrelevant.



    Vielfahrer

  • Bei den meisten Autos ist es mit dem richtigen Wissen möglich, z.B. auf dem Display der Klimaautomatik interne Werte anzuzeigen. Das geht z.B. bei meinem Audi. Wenn ich mir die gemessene Geschwindigkeit so anzeigen lasse stimmt die praktisch immer exakt mit der vom Navi angegebenen Geschwindigkeit überein. Abweichungen gibt es natürlich beim Bremsen und Beschleunigen.


    Die Tachoanzeige hingegen zeigt immer zuviel an. Ich habe das auch mit anderen KFZ geprüft. Die Tendenz ist, dass bei älteren KFZ meist mit steigender Geschindigkeit auch die Abweichung steigt, bei neueren ist es eher so, dass die Abweichung nahezu konstant bleibt.

  • Zitat

    Original von Beaty2000
    Meisterb
    Dann würde ich mir Mal gedankten darum machen, ob man das nicht beim nächsten Werkstadtbesuch ansprechen sollte....


    Äh, was soll ich da ansprechen? Das der Tacho zu viel anzeigt? Das ist bei jedem Auto so, mal mehr, mal weniger und ist zumeist auch so gewollt.


    Zitat

    Original von Beaty2000
    Also definitiv, ist ein GPS Empfänger nicht Genauer als der Tacho des Autos.
    Da sind immer 3-5 km/h Unterschied nach unten hin.


    Naja, in wie fern meist Du "genauer"? Das GPS zeigt Dir halt die wirkliche Geschwindigkeit an und nicht den zu viel angezeigten Wert des Tachos, bedingt durch Reifen und Felgen kann der ja auch nie genau anzeigen. Wenn Du aber die Abweichung deines Tachos kennst ist er dann schon genau.


    Zitat

    Original von Beaty2000
    GPS wurde ja nicht für die Geschwindigkeitsmessung konzipiert sondern, eben für Positions- und Höhenbestimmung.


    Also für die Höhenbestimmung erstmal garnicht. GPS war zuerst rein für die Positionsbestimmung vorgesehen. Das man mittlerweile mittels z.B. DGPS auch sehr gute Höhenmessungen hin bekommt ist was anderes.
    Oder die Geoiddaten (das Ellipsoid ist ja eh in allen GPS vorhanden) würden komplett in das Gerät gespeichert und die Höhe wird anhand der Position bestimmt (und ich meine jetzt nicht zu der ellipsoiden Höhe einfach eine feste Geoidundualtion hinzuzählen, sondern wirklich genau für diese Position berechnen lassen)
    Mit einem privaten Handgerät kannst du die Höhenmessung im cm-Bereich vergessen, nicht aber die Geschwindigkeitsmessung.


    Zitat

    Original von Beaty2000
    Solche Übertragungsfehler, hat man immer durch Wolken, Bäume, Vögel, ein Haus alles was einen Satelliten weg drück ect.pp. Heutige GPS Geräte, gleichen diese Fehler aus, dennoch, bekommt man kurzzeitige Fehlinformationen.


    Wolken und Vögel beeinträchtigen den Empfang kaum bis garnicht. Bei Gebäuden kommt zumeist eine Reflexion der Signale zustande, daher entsteht dort die Abweichung. Ein GPS kann dies auch nicht ausgleichen sondern erfindet eher etwas dazu (siehe SIRF II).


    Zitat

    Original von Beaty2000
    Dann wie viel Satelliten man im Empfangsbereich hat. Theoretisch möglich sind 15, wahrscheinlicher aber mindestens 3 bis 8.


    Mhh, also 15 Sats wirst Du nie sehen aber theoretisch gibs auch Empfänger mit 20 Kanälen :-).


    Zitat

    Original von Beaty2000
    Alles in allem, berechnet der GPS Empfänger die Geschwindigkeit aus der Höhen und Positionsbestimmung. Da GPS nicht auf den Zentimeter genau ist, kann diese Rechnung auch nicht 100% stimmen.


    IMHO berechnen Handelsübliche GPS-Geräte die Geschwindigkeit aus dem Doppler-Effekt. Das dürfte dann um +-2km/h genau sein, auf gerader Strecke bei etwas länger konstant gehaltener Geschwindigkeit.


    Und ich bleibe dabei, Höhenbestimmung mit einem konsumer-GPS sind ungenau, dazu verwendet man DGPS o.ä..


    Zitat

    Original von Vielfahrer1
    Mittels GPS lassen sich Genauigkeiten von unter einem Zentimeter erreichen. Allerdings ist diese Genauigkeit für ein Navi irrelevant.


    Mit GPS, nein. Mit DGPS o.ä. ja vielleicht.

  • Zitat

    Äh, was soll ich da ansprechen? Das der Tacho zu viel anzeigt? Das ist bei jedem Auto so, mal mehr, mal weniger und ist zumeist auch so gewollt.


    Das höre ich zum ersten Mal und darf so auch Technisch nicht sein.
    Sollte dein Tacho wirklich 10 km/h unterschied zur wirklichen Geschwindigkeit haben, ist das nicht gewollt sondern ein klarer Mängel dem du lieber nicht dem Tüv verraten solltest.
    Und das hat auch nichts mit der Bereifung oder den Felgen zu tun.
    Klar wirst du durch Breitreifen langsamer in der Endgeschwindigkeit aber dies, zeigt dir der Tacho an.
    Die Obligatorische Tolleranzgrenze von +-3 km/h, darfst du überhaupt nicht über bzw. unterschreiten schon Mal der Sicherheit wegen.
    Sonst könnte jeder daher kommen und sagen, na ja ich bin innerorts mit 60 Geblitz, aber mein Tacho zeigt mir nie den richtigen Wert an, es waren nur 50....


    Ich habe auch nicht geschrieben, dass eine genaue Höhenmessung mit Billigen Geräten oder unseren PNA/PDA´s möglich ist, dass wäre dir auch aufgefallen, wenn du meinen nächsten Beitrag gelesen hättest.


    Zitat

    Wolken und Vögel beeinträchtigen den Empfang kaum bis garnicht. Bei Gebäuden kommt zumeist eine Reflexion der Signale zustande, daher entsteht dort die Abweichung. Ein GPS kann dies auch nicht ausgleichen sondern erfindet eher etwas dazu (siehe SIRF II).


    Nicht? Hast du dich Mal mit der Materie HF beschäftigt? Ich schon, bin amtlich geprüfter Funkamateur.
    Gerade Wolken und andere Massekörper, beeinträchtigen dieses Signal am stärksten. Das liegt zum einen daran, dass diese Satelliten mit einer wirkliche geringen Ausgangsleistung fahren und zum Anderen, dass gerade UKW Frequenzen zwar die Ionosphäre durchdringen jedoch an Objekten stark reflektieren. Dazu gehören auch Wolken denn diese sind nichts anderes als Wasserpartikel und besitzen eine hohe Dichte im Vergleich zur Luft.


    Zitat

    IMHO berechnen Handelsübliche GPS-Geräte die Geschwindigkeit aus dem Doppler-Effekt. Das dürfte dann um +-2km/h genau sein, auf gerader Strecke bei etwas länger konstant gehaltener Geschwindigkeit.


    Man sollte nicht alles glauben, was im Internet so steht ;)
    Mit dem Dopplereffekt, hat das "gar nichts" zu tun.
    Der Dopplereffekt, ist ein natürliches Phenomän und umschreibt die Veränderung einer Frequenz zum "Zielobjekt" Sprich je näher du einer Quelle kommst, desto höher wird die Frequenz. Kennt jeder die Veränderung einer Feuerwehrsirene wenn sie an einem vorbei fährt. Dies liegt an der Reflektion der "Wellen" an Objekten wodurch eine Phasenverschiebung bzw. Frequenzüberlagerung entsteht. Hierbei ist es völlig irrelevant, wie oft das Signal reflektiert wird.
    Da aber die Entfernung zu hoch ist und ein GPS Gerät nun wirklich keine geeignete Reflektionsmasse hat, zumdem kein festes Objekt ist,
    verwendet man Dopplerfrequenzverschiebungen "ein künstlich erzeugter Dopplereffekt". Praktisch wird dem GPS Empfänger eine Phasenverschiebung vorgegaukelt. 2 Signale das Satelliten Signal und das Referenzsignal des GPS Empfängers.
    Also die Geschichte mit dem Chip und der Chipverschiebung. Dies ist aber kein natürliches Phenömän wie der Dopplereffekt sondern wird im GPS Gerät künstlich erzeugt. Nennt man auch Laufzeitbestimmung dem Originalsignal vom Satelliten, wird die Sendezeit zugefügt kommt am GPS Empfänger an und es entstehen 2 Signale Phasenverschoben. Das Signal wie es am Satelliten war und das, wie es am GPS Empfänger ist habe ich oben irgendwo schon Mal erwähnt ;)


    Aber selbst diese, sind nur eine Variable. Das eigentliche GPS System, arbeitet nach dem Prinzip der "3 Punkt Ortung" um es verständlich aus zudrücken.
    Mindestens 3 Satelliten, die ihre Koordinaten übermittel und anhand dieser, weiß das GPS Gerät, wo es sich befindet. Um nun die Geschwindigkeit mit zu erfassen, wird einfach berechnet, wie schnell du dich vom letzten Erfassungspunkt fort bewegst.

    Einmal editiert, zuletzt von Beaty2000 ()

  • ... mal abgesehen von GPS oder DGPS:


    Mal zu den Tachotoleranzen, 10 % plus 4 km/h (nach oben) sind zulässig:


    gem Rili_75/443/EWG


    echte 50 km/h = Tachoanzeige 50 - 59 km/h


    echte 100 km/h = Tachoanzeige 100 - 114 km/h


    echte 150 km/h = Tachoanzeige 150 - 169 km/h


    echte 200 km/h = Tachoanzeige 200 - 224 km/h wavey.gif



    ziemlich weit unten steht, wie Tachos beurteilt werden ...





    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++


    RICHTLINIE DES RATES


    vom 26 . Juni 1975


    zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und das Geschwindigkeitsmeßgerät in Kraftfahrzeugen


    ( 75/443/EWG )


    DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -


    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 100 ,


    auf Vorschlag der Kommission ,


    nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments ( 1 ) ,


    nach Stellungnahme des Wirtschafts - und Sozialausschusses ( 2 ) ,


    in Erwägung nachstehender Gründe :


    Die technischen Vorschriften , denen die Kraftfahrzeuge nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften genügen müssen , betreffen unter anderem den Rückwärtsgang und das Geschwindigkeitsmeßgerät .


    Diese Vorschriften , insbesondere über das Geschwindigkeitsmeßgerät , sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat verschieden . Hieraus ergibt sich die Norwendigkeit , daß von allen Mitgliedstaaten - entweder zusätzlich oder an Stelle ihrer derzeitigen Regelung - gleiche Vorschriften erlassen werden , damit vor allem das EWG-Betriebserlaubnisverfahren gemäß der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6 . Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger ( 3 ) auf jeden Fahrzeugtyp angewandt werden kann .


    Die Angleichung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften über Kraftfahrzeuge impliziert , daß die Mitgliedstaaten die von jedem von ihnen auf Grund gemeinsamer Vorschriften durchgeführten Kontrollen gegenseitig anerkennen . Ein derartiges System setzt zum einwandfreien Funktionieren voraus , daß diese Vorschriften von allen Mitgliedstaaten vom gleichen Zeitpunkt an angewandt werden -


    HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN :


    Artikel 1


    Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen , land - oder forstwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen sowie anderen Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau , mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h .


    Artikel 2


    Die Mitgliedstaaten dürfen die EWG-Betriebserlaubnis oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung für ein Fahrzeug nicht wegen des Rückwärtsgangs oder des Geschwindigkeitsmeßgeräts verweigern , wenn diese den Vorschriften der Anhänge I und II entsprechen .


    Artikel 3


    Die Mitgliedstaaten dürfen den Verkauf , die Zulassung , die Inbetriebnahme oder die Benutzung von Fahrzeugen nicht wegen des Rückwärtsgangs oder des Geschwindigkeitsmeßgeräts verbieten oder verweigern , wenn diese den Vorschriften der Anhänge I und II entsprechen .


    Artikel 4


    Der Mitgliedstaat , der die EWG-Betriebserlaubnis erteilt hat , trifft die erforderlichen Maßnahmen , damit er voa jeder Änderung eines der in Anhang II in 2.1 genannten Teile oder Merkmale unterrichtet wird . Die zuständigen Behörden dieses Mitgliedstaats befinden darüber , ob der geänderte Fahrzeugtyp erneut geprüft und darüber ein neuer Prüfbericht erstellt werden muß . Die Änderung wird nicht genehmigt , wenn die Prüfung ergibt , daß die Vorschriften dieser Richtlinie nicht eingehalten worden sind .


    Artikel 5


    Die Mitgliedstaaten , in denen die Fahrzeuggeschwindigkeit zum Zeitpunkt der Genehmigung dieser Richtlinie in Meilen Stunde gemessen wird , dürfen vorschreiben , daß die Geschwindigkeitsmeßgeräte , die in den in ihren Ländern verkauften Fahrzeugen eingebaut sind , sowohl nit einer Teilung in Kilometer/Stunde als auch in Meilen/Stunde versehen sind , und zwar so lange , bis ihre innerstaatlichen Rechtsvorschriften dahin gehend geändert sind , daß nur noch die Verwendung von metrischen ( SI - ) Einheiten gemäß der Richtlinie 71/354/EWG des Rates vom 18 . Oktober 1971 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Einheiten im Meßwesen ( 4 ) , in der Fassung der Beitrittsakte ( 5 ) , zulässig ist .


    Artikel 6


    Änderungen , die zur Anpassung der Vorschriften der Anhänge I und II an den technischen Fortschritt notwendig sind , werden nach dem Verfahren des Artikels 13 der Richtlinie 70/156/EWG erlassen .


    Artikel 7


    ( 1 ) Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen vor dem 1 . April 1976 die erforderlichen Vorschriften , um dieser Richtlinie nachzukommen , und setzen die Kommission unverzueglich hiervon in Kenntnis .


    Sie wenden diese Bestimmungen ab 1 . Januar 1977 an .


    ( 2 ) Nach Bekanntgabe dieser Richtlinie sorgen die Mitgliedstaaten ferner dafür , daß die Kommission von allen Entwürfen von Rechts - und Verwaltungsvorschriften , die die Mitgliedstaaten auf dem von dieser Richtlinie erfassten Gebiet zu erlassen beabsichtigen , so rechtzeitig unterrichtet wird , daß sie dazu Stellung nehmen kann .


    Artikel 8


    Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet .


    Geschehen zu Luxemburg am 26 . Juni 1975 .


    Im Namen des Rates


    Der Präsident


    P . BARRY


    ( 1 ) ABl . Nr . C 5 vom 8 . 1 . 1975 , S . 41 .


    ( 2 ) ABl . Nr . C 47 vom 27 . 2 . 1975 , S . 44 .


    ( 3 ) ABl . Nr . L 42 vom 23 . 2 . 1970 , S . 1 .


    ( 4 ) ABl . Nr . L 243 vom 29 . 10 . 1971 , S . 29 .


    ( 5 ) ABl . Nr . L 73 vom 27 . 3 . 1972 , S . 14 .


    ANHANG I


    RÜCKWÄRTSGANG


    Jedes Fahrzeug ist mit einer vom Fahrersitz aus bedienbaren Einrichtung für Rückwärtsfahrt auszustatten .


    ANHANG II


    GESCHWINDIGKEITSMESSGERÄTE


    1 . VORHANDENSEIN


    Jedes Fahrzeug muß mit einem Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein . Die Ausrüstung ist entbehrlich für Fahrzeuge , die serienmässig mit Kontrollgeräten ausgerüstet sind , deren Baumerkmale und deren Einbau der Verordnung ( EWG ) Nr . 1463/70 des Rates vom 20 . Juli 1970 über die Einführung eines Kontrollgeräts im Strassenverkehr ( 1 ) entsprechen .


    2 . BEGRIFFSBESTIMMUNGEN


    Im Sinne dieser Richtlinie bedeutet :


    2.1 . " Fahrzeugtyp hinsichtlich des Geschwindigkeitsmeßgeräts " Fahrzeuge , die untereinander keine wesentlichen Unterschiede aufweisen , vor allem hinsichtlich folgender Punkte :


    2.1.1 . Bezeichnung der Reifen für die normale Reifenausstattung ;


    2.1.2 . Gesamtübersetzungsverhältnis einschließlich des eventuellen Angleichgetriebes ( Anzahl der Umdrehungen am Eingang des Geschwindigkeitsmessers im Verhältnis zu einer Radumdrehung der zum Antrieb des Geschwindigkeitsmeßgeräts dienenden Achse bei Geradeausfahrt ) ;


    2.1.3 . Typ(en ) des Geschwindigkeitsmeßgeräts ; der Typ ist definiert duren die Meßwerktoleranz , die Gerätekonstante und den Anzeigebereich .


    2.2 . " Normale Reifenausstattung " der ( die ) Reifentyp(en ) , der ( die ) vom Hersteller für den in Frage kommenden Fahrzeugtyp vorgesehen und im Beschreibungsbogen im Anhang zu der Richtlinie 70/156/EWG angegeben ist ( sind ) . Schneereifen ( M + S ) gelten nicht als normale Reifenausstattung .


    2.3 . " Druck im warmen Zustand " der vom Hersteller angegebene Fülldruck ( kalt ) + 0,2 bar .


    2.4 . " Geschwindigkeitsmesser " derjenige Teil des Geschwindigkeitsmeßgeräts , der dem Fahrer die jeweilige Geschwindigkeit des Fahrzeugs anzeigt .


    3 . ANTRAG AUF ERTEILUNG DER EWG-BETRIEBSERLAUBNIS


    3.1 . Der Antrag auf Erteilung der EWG-Betriebserlaubnis für einen Fahrzeugtyp hinsichtlich des Geschwindigkeitsmeßgeräts ist vom Fahrzeughersteller oder seinem Beauftragten einzureichen .


    3.2 . Dem Antrag sind in dreifacher Ausfertigung beizufügen :


    3.2.1 . Beschreibung des Fahrzeugtyps hinsichtlich des Geschwindigkeitsmeßgeräts ,


    3.2.2 . Angaben über den oder die Typen der normalen Reifenausstattung ,


    3.2.3 . Eigenübersetzung des Geschwindigkeitsmeßgeräts .


    3.3 . Für die in Nummer 5 genannte Prüfung ist dem zuständigen technischen Dienst ein Fahrzeug vorzuführen , das für den zu genehmigenden Fahrzeugtyp repräsentativ ist .


    4 . VORSCHRIFTEN


    4.1 . Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muß sich im direkten Sichtfeld des Fahrers befinden , und der Anzeigewert muß sowohl bei Tag als auch bei Nacht eindeutig erkennbar sein .


    Der Anzeigebereich muß so groß sein , daß er die vom Fahrzeughersteller angegebene Hoechstgeschwindigkeit des Fahrzeugtyps enthält .


    4.2 . Bei Geschwindigkeitsmessern , die keine Digitalanzeige haben , sondern eine Skale , muß diese eine deutliche Teilung haben .


    4.2.1 . Die Teilstriche der Skale müssen nach 1 , 2 , 5 oder 10 km/h fortschreiten . Die Geschwindigkeitswerte , die ein Vielfaches von 20 km/h darstellen , sind auf der Skale anzugeben .


    4.2.2 . Ein Geschwindigkeitsmeßgerät , das für den Verkauf in einem Mitgliedstaat hergestellt worden ist , in dem die Masseinheiten des Imperial System verwendet werden und Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 5 in Kraft sind , muß sowohl in km/h als auch in mph unterteilt sein ; die Teilstriche müssen nach 1 , 2 , 5 oder 10 km/h sowie nach 1 , 2 , 5 oder 10 mph fortschreiten , und die auf der Skale angegebenen Geschwindigkeitswerte müssen ein Vielfaches von 20 km/h und ein Vielfaches von 20 mph sein .


    4.3 . Die Genauigkeit des Geschwindigkeitsmeßgeräts ist nach folgendem Prüfverfahren zu kontrollieren :


    4.3.1 . Das Fahrzeug ist mit einem der Reifentypen der Normalausstattung auszurüsten . Die Prüfung ist für jeden vom Hersteller vorgesehenen Typ von Geschwindigkeitsmeßgeräten zu wiederholen .


    4.3.2 . Die Belastung der das Geschwindigkeitsmeßgerät antreibenden Achse muß dem Gewicht nach 2.6 des Anhangs I der Richtlinie 70/156/EWG entsprechen .


    4.3.3 . Die Bezugstemperatur am Geschwindigkeitsmesser beträgt 23 mehr oder weniger 5 * C .


    4.3.4 . Bei jeder Prüfung muß der Reifendruck dem in 2.3 definierten Reifendruck im warmen Zustand entsprechen .


    4.3.5 . Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft : 40 km/h , 80 km/h sowie 120 km/h oder 80 % der vom Hersteller angegebenen Hoechstgeschwindigkeit , wenn diese weniger als 150 km/h beträgt .


    4.3.6 . Die Fehlergrenze des zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs verwendeten Kontrollgeräts darf nicht grösser sein als mehr oder weniger 1,0 % .


    4.3.6.1 . Wenn eine Meßstrecke verwendet ist , muß sie eine ebene , trockene und ausreireichend griffige Oberfläche aufweisen .


    4.4 . Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen : O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h .


    ( 1 ) ABl . Nr . L 164 vom 27 . 7 . 1970 , S . 1 .

    2 Mal editiert, zuletzt von ManEater ()

  • Zitat

    Original von Beaty2000
    Das höre ich zum ersten Mal und darf so auch Technisch nicht sein.
    Sollte dein Tacho wirklich 10 km/h unterschied zur wirklichen Geschwindigkeit haben, ist das nicht gewollt sondern ein klarer Mängel dem du lieber nicht dem Tüv verraten solltest.


    Doch, darf technisch so sein und ist auch so. Tachos dürfen 10% abweichen. Bei 200km/h also 20km/h mehr anzeigen, da Tachos zur Meßwertklasse 0,1 gehören.
    Ist kein Mangel und weiß der TÜV auch. Steht ja meistens auch bei jedem Autotest "220 km/h nach Tacho, 205km/h real" (so in der Art).



    Zitat

    Original von Beaty2000
    Und das hat auch nichts mit der Bereifung oder den Felgen zu tun.


    Andere Reifen / Felgen verändern den Raddurchmesser -> verändert die angezeigte Geschwindigkeit, da die die Reifen bei einem kleineren Durchmesser bei gleicher Geschwindigkeit schneller rotieren müssen.


    Zitat

    Original von Beaty2000
    Die Obligatorische Tolleranzgrenze von +-3 km/h, darfst du überhaupt nicht über bzw. unterschreiten schon Mal der Sicherheit wegen.


    Wie gesagt, ein Tacho darf 10% zu viel anzeigen, aber nicht zu wenig...



    Zitat

    Original von Beaty2000
    Ich habe auch nicht geschrieben, dass eine genaue Höhenmessung mit Billigen Geräten oder unseren PNA/PDA´s möglich ist, dass wäre dir auch aufgefallen, wenn du meinen nächsten Beitrag gelesen hättest.


    Keine Sorge, hab ich gelesen. Es ging aber um die Geschwindigkeit und die ist bei Handhelds sehr wohl rel. genau.


    Zitat

    Original von Beaty2000
    Nicht? Hast du dich Mal mit der Materie HF beschäftigt? Ich schon, bin amtlich geprüfter Funkamateur.


    Ja, habe ich mir gedanken drüber gemacht und auch Praxiserfahrung gesammelt. Dicke Wolken, Nebel, dichtestes Schneetreiben hatten nie Einfluss auf das GPS.
    Mir ist schon klar, dass es theoretisch möglich ist.
    Wenn sich ein dicker Vogel / Mensch auf das GPS setzt ist der Empfang bestimmt beeinträchtigt, aber nicht wenn ein Vogelschwarm in 300m Höhe über das GPS fliegt.


    Zitat

    Original von Beaty2000
    Man sollte nicht alles glauben, was im Internet so steht ;)
    Mit dem Dopplereffekt, hat das "gar nichts" zu tun.


    Nun, das habe ich nicht aus dem Internet, aber ich bin sicher es steht da auch.
    Die Frequenz verändert sich aber auch wenn Du Deine Geschwindigkeit veränderst und da greift dann der Dopplereffekt.

    Einmal editiert, zuletzt von Subraid ()

  • OK, beim Tacho ist mir ManEater schon zuvor gekommen. Das er 10% und 4km/h mehr anzeigen darf wusste ich jetzt aber auch noch nicht.


    Also 200km/h sind beim Tacho dann max. 224km/h und auf einem Handheld-GPS um die (Schätzungsweise) 197-203km/h.

  • Also in Sachen Auto, kenn ich mich nicht so wirklich aus macht aber wenig Sinn solche Tolleranzen zu zulassen denn wie gesagt, könnte jeder 10 km/h schneller fahren und sagen, mein Tacho .....


    Zitat

    Nun, das habe ich nicht aus dem Internet, aber ich bin sicher es steht da auch.


    Noch Mal
    Diese Frequenzänderung entsteht aufgrund von Reflektionen.


    Da aber die Entfernung zu hoch ist und ein GPS Gerät nun wirklich keine geeignete Reflektionsmasse hat, zumdem kein festes Objekt ist,
    verwendet man Dopplerfrequenzverschiebungen "ein künstlich erzeugter Dopplereffekt". Praktisch wird dem GPS Empfänger eine Phasenverschiebung vorgegaukelt. 2 Signale das Satelliten Signal und das Referenzsignal des GPS Empfängers.
    Also die Geschichte mit dem Chip und der Chipverschiebung. Dies ist aber kein natürliches Phenömän wie der Dopplereffekt sondern wird im GPS Gerät künstlich erzeugt. Nennt man auch Laufzeitbestimmung dem Originalsignal vom Satelliten, wird die Sendezeit zugefügt kommt am GPS Empfänger an und es entstehen 2 Signale Phasenverschoben. Das Signal wie es am Satelliten war und das, wie es am GPS Empfänger ist habe ich oben irgendwo schon Mal erwähnt.


    Und zum Thema Wolken.
    Dann stell dir Mal die Frage, warum gerade bei kleinen Satellitenschüsseln und starker Bewolkung kein oder nur schlechter Empfang da ist so mit kleinen je nach Farben krisselige Streifen ;)
    Ok je größer der Parabolspiegel desto besser der Empfang aber ehrlich, baust du dir an dein GPS Empfänger einen 60cm Parabolspiegel?
    Und diese kleinen "Helix" Antennen von unseren GPS Geräten, sind ein Witz ohne jegliche Richtkarakteristik oder Signalbündlung und wenn aufgrund der Bauform echt minimal.

    3 Mal editiert, zuletzt von Beaty2000 ()

  • Zitat

    Original von Beaty2000
    Also in Sachen Auto, kenn ich mich nicht so wirklich aus macht aber wenig Sinn solche Tolleranzen zu zulassen denn wie gesagt, könnte jeder 10 km/h schneller fahren und sagen, mein Tacho .....


    Nix für ungut, aber hättest Du meinen Beitrag gelesen.... ;)
    Der Tacho darf zu viel anzeigen, aber nicht zu wenig. Du kannst also gerne zur Polizei sagen "Was, sie habe mich mit 60km/h geblitzt?! Mein Tacho hat aber 70 angezeigt!"... :D


    Zitat

    Original von Beaty2000
    Noch Mal
    Diese Frequenzänderung entsteht aufgrund von Reflektionen.
    Da aber die Entfernung zu hoch ist und ein GPS Gerät nun wirklich keine geeignete Reflektionsmasse hat, zumdem kein festes Objekt ist,
    verwendet man Dopplerfrequenzverschiebungen "ein künstlich erzeugter Dopplereffekt". Praktisch wird dem GPS Empfänger eine Phasenverschiebung vorgegaukelt. 2 Signale das Satelliten Signal und das Referenzsignal des GPS Empfängers.


    Ich weiß jetzt nicht ob wir aneinander vorbei reden...
    Dopplereffekt = "stauchen" / "entzerren" der Frequenz durch Bewegung, soweit klar, oder? (was Du mit der Reflektion meinst weis ich jetzt nicht genau)
    Also verändern wir mit der Bewegung mehr oder weniger stark die Frequenz der GPS-Sats. Da uns diese Frequenz aber bekannt ist und wir die Geschw. der Sats kennen, können wir (OK, nicht wir, eher das GPS ;)) daraus die Geschwindigkeit berechnen.


    Zitat

    Original von Beaty2000
    Und zum Thema Wolken.
    Dann stell dir Mal die Frage, warum gerade bei kleinen Satellitenschüsseln und starker Bewolkung kein oder nur schlechter Empfang da ist so mit kleinen je nach Farben krisselige Streifen ;)
    Ok je größer der Parabolspiegel desto besser der Empfang aber ehrlich, baust du dir an dein GPS Empfänger einen 60cm Parabolspiegel?


    Ähm, hattest Du im Schneetreiben / Gewitter schonmal einen schlechteren GPS-Empfang oder gar einen Ausfall?
    Also ich noch nicht, von daher lasse ich die Sat-"Schüssel" zu hause.


    Wenn ich dazu mal kowoma zitieren darf: "Obwohl die GPS-Frequenzen so gewählt wurden, dass sie durch Wetter (Regen, Schnee, Wolken usw.) nicht beeinflusst werden, kann bei Regen der Empfang verschlechtert werden. Dies allerdings nicht unter freiem Himmel sondern unter Bäumen, wenn das Wasser auf den Blättern steht."


    Dann wird auch klar warum der Sat-Empfang gestört ist, GPs aber nicht -> ganz anderer Frequenzbereich (GPS = 1-2GHZ, Sat-TV = ca. 12GHZ (und daher ja auch die Parabolantenne)

  • Zitat

    Ich weiß jetzt nicht ob wir aneinander vorbei reden...
    Dopplereffekt = "stauchen" / "entzerren" der Frequenz durch Bewegung, soweit klar, oder? (was Du mit der Reflektion meinst weis ich jetzt nicht genau)
    Also verändern wir mit der Bewegung mehr oder weniger stark die Frequenz der GPS-Sats. Da uns diese Frequenz aber bekannt ist und wir die Geschw. der Sats kennen, können wir (OK, nicht wir, eher das GPS ) daraus die Geschwindigkeit berechnen.


    Insoweit richtig, durch Bewegung des entweder Objekts von dem die "Welle" kommt oder deine Bewegung, verändert sich die Frequenz.
    Man spricht von Dopplereffekt, wie du schon meintest.
    Aber kennst du den physikalischen Grund, weshalb sich die Frequenz verändert? Dafür gibt es 2 Erklärungen.
    1. Durch die Bewegung, trifft die 2 Welle je nach Frequenz zeitverstetzt zur ersten am Empfänger ein.
    2. Durch Reflektionen an eine Hauswand ect. überlangen sich ähnlich wie bei Punkt 1 die Frequenzen, da die Reflektierte Welle einen dementsprechend kürzeren oder längeren Weg als das Erstsignal hat.
    Diese beiden Punkte aber, treffen aufgrund der Entfernung und der Reflektionsmasse nicht zu. Sondern nur ein Signal was den Zeitpunkt seiner
    Versendung übermittelt.
    Das Ursprungssignal des Satelliten mit der Versendezeit und das Referenzsignal am GPS Empfänger mit der Empfangszeit. Beide Signale werden Simuliert und überlagert, dadurch entsteht eine Phasenverschiebung und im Datenstrom eine Verschiebung von einem Chip auch Chipverschiebung genannt. Die dadurch resultierenden Ergebnisse bestimmen die Laufzeit. Das ganze nennt man dann Dopplerfrequenzverschiebung. Und dieses Verfahren, wird unter Anderem auch zur berechnung der Geschwindigkeit verwendet.
    Wobei dort noch die Variable Ortung eine Rolle spielt, also wie schnell du dich vom letzten Positionspunkt entfernt hast.


    Zitat

    Ähm, hattest Du im Schneetreiben / Gewitter schonmal einen schlechteren GPS-Empfang oder gar einen Ausfall?


    Wer redet von Ausfällen?
    Beeinträchtigung des Signals aber keinen Ausfall.
    Gerade bei Datenübertragungen, kommt es auf die Signalstärke an.
    Wird das Signal durch ein Rauschen verfremdet, bekommst du fehlerhafte Datenpakete. Ähnlich wie Wlan wobei dies aufgrund der Bandbreite und Geschwindigkeit wesentlich anfälliger ist als ein 4k8 Signal.
    Besseres Beispiel sind Pieper wie Scall oder Quix die damals Mode waren.
    Da gab es oftmals fehlerhafte Übertragungen und das Verschwinden irgendwelcher Segmente in einer Textnachricht.
    Das Problem ist hierbei, dass das GPS Gerät dem Satelliten nicht sagen kann, wann es fehlerhafte Datenpakete erhalten hat. Deswegen funktioniert die Fehlererkennung und der Ausgleich der GPS Empfänger nur bedingt. Was hat den die Amerikanische Regierung bzw. das Militär vor 2000 gemacht? Sie haben den Privaten GPS Signal ein Fremdgeräusch zugefügt wodurch die Genauigkeit wirklich negativ beeinflusst wurde.
    Und wenn ich mich mit meinem 23 cm Afu Gerät Mal zu dir begebe und auf 1227,60 Mhz, die Taste drücke fährst du nach Timbuktu aber nicht mehr dahin, wo du hin möchtest.
    Dazu muss ich nicht Mal neben deinem GPS Empfänger stehen, es reicht schon, wenn ich auf deinem Gerät ein Rauschen verursache.

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