Wen' s gar nicht anders geht und man seine Unzufriedenheit in einem klar beschreibbaren Mangel wie "Zehn verschiedene Ziele angefahren, Ziele wurden nicht erreicht" beschreibt, kann man über jeden Rechtsanwalt klagen, da diese Eigenschaft eine Grundvoraussetzung wäre. Zu Bugs nach meinen Beispiel bringt das nichts.
Auch der Ärger über die Hotline wäre einklagbar, weil, wozu ist sie da.
Hier zu schimpfen ist zwar auch o.K, bringt aber nicht den Druck.
Ach so, noch was: Auch ich habe auf Emails keine Antwort erhalten