ZitatOriginal von ilbaron
§ 4 Weitergabe der Software
(1) Der Anwender darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sons-tigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedin-gungen auch ihm gegenüber einverstanden.
(2) Im Fall der Weitergabe muß der Anwender dem neuen Anwender sämtliche Pro-grammkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des alten Anwenders zur Programmnutzung.
Zu
(1) Fällt Navigon als Hersteller der Software wirklich unter "Dritte"?
(2) Ist Navigon neuer "Anwender" der Software?
Sascha