ZitatAlles anzeigenOriginal von tomzett
Ich denke mal Lizenzvereinbarung hin oder her,
denn eines ist klar ...
1. Die Software ist nach dem Erwerb mein Eigentum
2. Wenn mir die Software nach dem Kauf nicht zusagt muss ich sie verkaufen können, denn Software ist generell vom Umtausch ausgeschlossen.
3. Ein Test der Software ist vor dem Erwerb nicht möglich, rein ein Testbericht ist eine Beurteilung einer Person und nicht die eigene.
4. Unter den oben genannten Gesichtspunkten kann ein Softwarehersteller ohne Probleme Müll eintüten und das auch noch legal ????
5. Somit denke ich, dass in solchen Fällen eine Anzeige wegen Betrug die richtige wäre !!
(ganz persönlich meine Meinung)
Hallo,
Ich denke es ist klar, dass 1. nicht stimmt.
Du hast bei Software lediglich das Nutzungsrecht erworben.
Für wieviele Nutzer oder PDA's ist Sache des Lizenzgebers...
Siehe auch die MS Lizenzbestimmungen.
Die Software selber wird nicht verkauft (inkl. Source Code, Vermarktungsrechte, Marke etc.)
Zu 2. Du hast 14 Tage Zeit ... Fernabsatzgesetz.
Deswegen muss man Dir nicht ein Wiederverkaufsrecht einräumen.
Zu 3. Was für Ansprüche hast Du eigentlich ?
Kaufvertrag ist Kaufvertrag...
Zu 4. und 5. Würde ich vorsichtig mit Deiner Wortwahl sein an Deiner Stelle.
Kehr mal zurück auf den Boden der Tatsachen und guck Dich mal um, welche Software Du sonst so gekauft hast oder zumindest haben solltest oder jedwede Kaufverträge die Du in der Vergangenheit abgeschlossen hast.
Viele Grüße
Crusher