Neuer Aktivierungscode bei PDA Wechsel nicht so einfach

  • Zitat

    Original von SendiNun soll das nicht gehen ?


    Wer sagt, dass es nicht geht?
    Navigon macht das ja eigentlich immer (zumindest kann ich mich nicht erinnern, dass hier mal jemand geschrieben hat, dass Navigon das verweigert hätte.


    Es stimmt aber nicht, dass Navigon dazu verpflichtet wäre (so wie orte das geschrieben hat).


    Ulli

  • Ich denke mal Lizenzvereinbarung hin oder her,
    denn eines ist klar ...


    1. Die Software ist nach dem Erwerb mein Eigentum
    2. Wenn mir die Software nach dem Kauf nicht zusagt muss ich sie verkaufen können, denn Software ist generell vom Umtausch ausgeschlossen.
    3. Ein Test der Software ist vor dem Erwerb nicht möglich, rein ein Testbericht ist eine Beurteilung einer Person und nicht die eigene.
    4. Unter den oben genannten Gesichtspunkten kann ein Softwarehersteller ohne Probleme Müll eintüten und das auch noch legal ????
    5. Somit denke ich, dass in solchen Fällen eine Anzeige wegen Betrug die richtige wäre !!


    (ganz persönlich meine Meinung)

  • [OT]


    Sendi: hatten wir heute zufällig schon mal gesametimed? :D :D

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von Sendi


    Was stimmt denn dann ? Auch ich will zu meinem Geburtstag meinen Medion 2910 in Rente schicken und dann mein MN5 auf dem neuen Rechner betreiben.


    Nun soll das nicht gehen ?


    Recht hast Du !
    Also ich denke anrufen, nachfragen und ggf. Käuferunmut kundtun - Problembewusstsein schärfen. 1 unzufriedener Kunde macht mehr PR als 10 zufriedene - und zwar negative.
    Wenn ich hier schon lese, man müsse da noch einiges klären, kann mir nur übel werden :angryfire. Navigon hat nicht das Recht die Konditionen im Nachhinein festzulegen und zu ändern. Aber auch bei einer vorherigen Festlegung bleibt fraglich was davon rechtlich haltbar ist und was nicht. Das hat sich ja bereits deutlich mit der OEM Bundle Politk von M$ gezeigt.
    Dass Navigon ein berechtigtes Interesse hat, sein Produkt vor Raub und Mißbrauch zu schützen steht ausser Frage, aber nicht in aller Willkür und im rechtsfreien Raum. Dafür gibt es Verbraucherschutz.
    Wenn sie den Code nicht rausrücken - ob nun rechtens oder nicht - bleibt nur der Weg vor den Kadi. Aber auch sachliche, informative Leserbriefe in einschlägigen Zeitschriften helfen mitunter manche Fehltritte und Versäumnisse in der Unternehmenspolitik zu entschärfen. :engel

  • Ruhig Leute!


    Bisher ging dies grundsätzlich immer!


    Nur sind momentan die Leute etwas nervöser als sonst, da das Telefon pausenlos klingelt und die ganzen Prozesse noch nicht so eingespielt sind.


    Anfangsschwierigkeiten!

    Katzen landen auf ihren Füßen.
    Toast landet auf der Marmeladenseite.
    Eine Katze mit einem Toast auf ihrem Rücken schwebt über dem Boden in einem Zustand von Quantenunentschlossenheit.

  • Zitat

    Original von tomzett
    1. Die Software ist nach dem Erwerb mein Eigentum
    2. Wenn mir die Software nach dem Kauf nicht zusagt muss ich sie verkaufen können, denn Software ist generell vom Umtausch ausgeschlossen.
    3. Ein Test der Software ist vor dem Erwerb nicht möglich, rein ein Testbericht ist eine Beurteilung einer Person und nicht die eigene.
    4. Unter den oben genannten Gesichtspunkten kann ein Softwarehersteller ohne Probleme Müll eintüten und das auch noch legal ????
    5. Somit denke ich, dass in solchen Fällen eine Anzeige wegen Betrug die richtige wäre !!


    Wenn ich Lust auf eine neue Sorte Schoklade habe und mir die dann mal so einfach gönne, dann gilt:
    1. Die Tafel Schokolade ist mein Eigentum.
    2. Wenn mir die nach dem Auspacken schon vom Geruch nicht zusagt, dann kannich die nicht mehr umtauschen.
    3. Ich darf die im Laden nicht probieren - Sauerei.
    4. Da kann ja der Hersteller einen total miesen Geschmack entwickeln und ich muss das blind kaufen - das kann doch nicht legal sein!
    5. Deshalb würde ich sofort eine Anzeige wegen Betrug machen - ich weiss nur leider überhaupt nicht gegen wen und warum ...


    Glücklicherweise ist das ja nur ein theoretischer Ansatz, denn Navigon gibt ja weitere Registrierungen heraus (auch wenn sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet sind!).


    Ulli

  • Hallo!


    Naja, aber du kannst deine Schokolade weiterverkaufen, wenn sie dir nicht schmeckt. Und der Käufer darf sie auch essen (wenn er will) :D


    -Johannes

  • Ich hatte damals auch die Situation, dass ich einen neuen Code benötigte und das hat auch alles wunderbar geklappt. Das Gerät hatte ich auch eigentlich nur meiner Frau gekauft. Ich hatte ja immer TomTom ... und jetzt will man selbst da halt auch nochmal Nachlegen mit der Software und Wechseln und dann passiert das alles. Ich finde es wirklich mehr als traurig, dass ein angeblich renomiertes Unternehmen ein bisschen Update nicht hin bekommt.


    Wenn der Betrieb für den ich tätig bin so arbeiten würde, könnte er innerhalb von 2 Wochen wegen konventionalstrafen schliessen und wir liefern jährlich ca. 5 Mio. Produkte nach Kundenwunsch Losgrösse 1 aus möglichen >ca. 5 Mio Varianten !! (Lieferzeit von Bestellung zum JIT 14 Tage)


    Jeder kleine Internetshop funktioniert besser wirklich.

    2 Mal editiert, zuletzt von tomzett ()

  • Hallo!


    Also ich weiß nicht was ihr immer meckert. Diesmal hats doch wirklich gut geklappt. Ich habe am 12.05. bestellt, wohl wissend dass es noch nicht lieferbar ist. Wollte nur die Frist einhalten, die ja ursprünglich der 15.05. war.
    Am 17.05. (Dienstag) habe ich das Einschreiben auf die Reise geschickt. Am 20.05. (Freitag) kam die Rechnung mit Datum vom 19.05. als Bestätigung für die eingegangenen CDs. Darauf ein Aufkleber "Die Auslieferung wird in den nächsten 6-14 Tagen erfolgen". Am 24.05. (Dienstag) kam dann das Paket.


    Kann man da meckern? Und ich war wahrscheinlich einer der letzten die bestellt haben - ich habe nicht vor Juni mit der Lieferung gerechnet.


    Vielleicht sollte man es mal realistisch sehen, dass man ein Produkt vorbestellt, das noch nicht auf dem Markt ist. Wenn du es im Juni bestellst ist es sicher eine Sache von Tagen bis du es in der Hand hast.


    Woanders läuft es auch nicht besser, schau doch mal was los ist wenn Canon neue DSLRs auf den Markt bringt - da gibt es auch viele Händler, die nicht liefern können. Andere bekommen welche in hömöopathischen Dosen und sind nach 1 Stunde ausverkauft.


    Ich verstehe einfach die Einstellung von manchen hier nicht. Wenn ich ein Produkt Anfang Mai mit dem Wissen vorbestelle, dass die Auslieferung erst Ende Mai beginnt kann ich doch nicht schon Mitte Mai das Jammern anfangen, dass das Paket noch nicht da ist!?


    -Johannes
    zwar reichlich OT, aber diese ewige Jammerei in dem Forum stört mich, da damit einfach alle freiwilligen von Navigon vertrieben werden, die früher (TM) sehr konstruktiv mitdiskutiert haben

    Einmal editiert, zuletzt von johannes04 ()

  • Mir perönlich geht es nicht darum das ich die Software noch nicht habe, sondern dass wenn ich heute nicht angerufen hätte ich nicht einmal mitbekommen hätte, dass meine Bestelländerung nicht bearbeitet wurde, dass mehr 3x soviel Kohle vom Konto abgezogen ist als ich bezahlen muss und und und .....


    Wenn das schaon einmal funktioniert hätte wär ich ja schon glücklich ...

  • Zitat

    1. Die Software ist nach dem Erwerb mein Eigentum
    2. Wenn mir die Software nach dem Kauf nicht zusagt muss ich sie verkaufen können, denn Software ist generell vom Umtausch ausgeschlossen.
    3. Ein Test der Software ist vor dem Erwerb nicht möglich, rein ein Testbericht ist eine Beurteilung einer Person und nicht die eigene.
    4. Unter den oben genannten Gesichtspunkten kann ein Softwarehersteller ohne Probleme Müll eintüten und das auch noch legal ????
    5. Somit denke ich, dass in solchen Fällen eine Anzeige wegen Betrug die richtige wäre !!


    Da 1. schon nicht zutrifft kannst Du die weiteren Punkte knicken.
    Die Software ist nicht Dein Eigentum, Du erwirbst nur ein Nutzungsrecht. Inwieweit das Nutzungsrecht Beschränkungen unterliegt bestimmt allein der Lizensvertrag. Es wäre durchaus rechtlich einwandfrei, wenn dort die Nutzung auf das Gerät eingeschränkt wäre auf das die Software das erstemal installiert wurde.


    Die Datenträger sind Dein Eigentum und mit denen darfst Du machen was Du willst - Vesperbrettchen, Mobile, Frisbee - nur so als Anregung :gap :gap :gap :gap

    Einmal editiert, zuletzt von MichelRT ()

  • Zitat

    Original von Ulli_T.
    Es stimmt aber nicht, dass Navigon dazu verpflichtet wäre (so wie orte das geschrieben hat).
    Ulli


    Woher glaubst Du dies zu wissen? Es stimmt nicht, daß es nicht stimmt, daß Navigon dazu verpflichtet wäre.
    Kurzfassung der Erklärung: Abgesehen davon, daß Lizenzbedingungen unerheblich sind (ich habe keinem Lizenzvertrag vor Kauf zugestimmt), wären solche Regelungen als AGB ohnehin unwirksam.


    Leider haben die Verbraucherschutzverbände trotz rechtzeitiger Hinweise auf die Problematik es verabsäumt, die Aktivierungszwänge anzugreifen; jetzt dürfte es angesichts der Verbreitung dafür zu spät sein. Richtig interessant wird es dann, wenn eine Firma pleite geht, während die Software noch im Einsatz ist; dann sind die Kunden nämlich die Gelackmeierten. Ich wäre auf den Sturm im Wasserglas gespannt, sollte der Fall mal eintreten...


    Bye
    Peter


    P.S. Das ist mein einziger Kommentar zu diesem Thema; sowas ist hier ja OT und ungern gesehen, wie ich letztes Jahr gelernt habe...

  • Hallo zusammen,


    da bei mir ja auch bald eine 2. registrirung ansteht (edit by Admin), möchte ich Euch fragen, an welche Faxnummer Ihr die Rechnung gesendet hat? Was sollte da noch drauf stehen? Vielleicht auch der ca. 20 Stellige Gerätecode? Die E-Mail Adresse wg. "My Navigon"?


    Danke im voraus.



    Grüße



    Jens


    P.S. es wir höchtwarscheinlich der Dell X30 624 MHZ.


  • Ich ab jetzt - zum Leidwesen meiner besseren Hälfte - alle Schokotafeln aufgerissen ... aber weder AGB, noch Lizenzbestimmungen oder einen Verweis auf das Fernabsatzgesetz gefunden.

  • War hat schon ein Fax Gerät.
    Warum nicht die neue Rechnug einscannen und per Mail an Navigon?