Polizeikontrolle (Bußgeld) wegen Blaulicht in der BT GPS Maus!!!!

  • Zitat

    Original von HSVMichi


    Paß mal auf, daß aus dem "TheReal" nicht gleich ein "TheVirtual" wird :D :D :D :D


    ups! 8)

  • Ich komme ja schon und melde mich dazu mal zu Wort!


    Also folgendes:


    Zuerst ist einmal zu der ganzen Sache mit der blauen Innenbeleuchtung wie LEDs, Neonröhren etc. zu sagen, dass sie keine Aussenwirkung haben dürfen. Das blaue Licht darf also nicht z. B. nach vorne aus dem Auto herausleuchten und somit für andere Verkehrsteilnehmer zu erkennen sein.
    Ich denke mal, dass deine GPS-Maus vorne auf dem Armaturenbrett lag und die LED nach vorne abstrahlte. LEDs sind im allgemeinen sehr hell und in der Dunkelheit gut zu erkennen.
    Aus dem gleichen Grund sind z. B. auch die mit blauen LEDs beleuchteten Wischwascherdüsenabdeckungen verboten. Es gibt halt leider einfach zu viele (insbesondere junge) Personen, die sowas mißbrauchen und die "Naivität" anderer Verkehrsteilnehmer (die dann denken, Polizei in Zivil hinter sich zu haben) ausnutzen und somit arg verkehrsgefährdend fahren.
    Ich selbst kenne solche Sachen auch. Ein Bekannter von mir hat auf einer Messe Standlicht-LEDs erworben, die bei Bedarf durch nochmaliges Betätigen des Lichtschalters von Weißlicht auf blaues Blitzlicht wechseln. Hast du diese jetzt nachts hinter dir, sind die von den sogenannten Frontblitzern (z. B. an RTWs) fast nicht mehr zu unterscheiden. Auch eine blinkende blaue Bluetooth-LED könnte diesen Anschein erwecken.


    Insofern verstehe ich das Einschreiten der Kollegen schon, hätte das ganze aber anders und ohne Verwarngeld gelöst. Ein einfaches Umdrehen der Maus, so dass die LED ins Fahrzeug hineinblinkt, hätte die ganze Sache gelöst. Aber das ist halt vom Einzelfall und vom Kollegen abhängig. Wenn der in dieser Situation so entschieden hat, ist das halt so und dann stehe ich auch dahinter.


    So, bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!

  • Hallo Sven,


    wird jetzt - nach dieser sehr sachlichen Erklärung - wieder in einen "zählenden" Thread verschoben? Oder handelt Ihr nur mit Einbahnstraßen... :( :(

  • Danke erstmal für deine Erläuterungen.


    Eine Anmerkung habe ich dennoch:

    Zitat

    Original von 2-Liter-Diesel
    Ich denke mal, dass deine GPS-Maus vorne auf dem Armaturenbrett lag und die LED nach vorne abstrahlte. LEDs sind im allgemeinen sehr hell und in der Dunkelheit gut zu erkennen.


    So eine Winz(!)-LED in einer GPS-Maus mag eine abstrahlende Fläche von 2 bis 4 mm² haben und eine Leistungsaufnahme von 12mWatt haben. Wieviel haben reale Blaulichter bzw die Blau-Blitzer? 250cm² schätz ich mal und wieviel Watt, 21 oder mehr? Verstehst du, worauf ich hinaus will?


    Ich weiß durchaus die Argumentation von grüner Seite nachzuvollziehen, gerade im Zusammenhang mit der Modding-Fraktion ...



    Wastl

    Das schöne an Bienchen ist, man hat immer was worauf man sich freuen kann :love2

  • Ich vermag dir jetzt nicht zu sagen, wie stark die LED in der GPS-Maus strahlt. Ich kann die nur mein Beispiel der Standlicht-LED anführen. Die blitzt zwar nicht so stark wie unsere Fronträumer, jedoch stark genug, um auf jeden Fall irritierend zu wirken.


    Und das gilt nicht nur bei der Farbe Blau so. Hierzu ein kleiner rechtlicher Hintergrund: § 52 der StVZO sagt:



    Damit steht also fest, dass blaues RUNDUMLICHT für die oben genannten Organisationen reserviert ist. Und der letzte Absatz beschreibt, dass Frontblitzer nur in Verbindung mit einer RTK (Dachbalken) zulässig sind.



    Vom Gesetz her ist generell alles verboten, was irritierend aus dem Fahrzeuginnenraum strahlt. Darunter fallen dann z. B. auch die beleuchteten und blinken Weihnachtsbäume der Brummifahrer. Ob das jetzt aber alles wirklich so schlimm ist, sei dahingestellt.


    Und zum Threadtitel sei noch gesagt, dass es sich lediglich um ein Verwarngeld handelt. Ein Bußgeld ist immer mit einer Anzeige verbunden und beginnt erst ab 40 (früher 80 DM).

    Einmal editiert, zuletzt von 2-Liter-Diesel ()

  • Zitat

    Und zum Threadtitel sei noch gesagt, dass es sich lediglich um ein Verwarngeld handelt. Ein Bußgeld ist immer mit einer Anzeige verbunden und beginnt erst ab 40 (früher 80 DM).



    Stimmt - es handelte sich natürlich um Verwarngeld - aber trotzdem finde ich es ziemlich kleinlich von der Obrigkeit.


    Die Frage ist, ob Navigon jetzt dafür eine ABE beantragen wird?


    Die Maus um 180° zu drehen macht meiner Meinung wenig Sinn, da die Anschlüsse für das Ladekabel dann zur Frontscheibe zeigen.


    Ausserdem könnte das Blaulicht dann von hinten gesehen werden und das ist laut Auskunft Deiner Kollegen auch unzulässig.


    Naja, das ist mir in der Oberpfalz passiert........ :gap

  • Zitat

    Original von 2-Liter-Diesel


    Damit steht also fest, dass blaues RUNDUMLICHT für die oben genannten Organisationen reserviert ist. Und der letzte Absatz beschreibt, dass Frontblitzer nur in Verbindung mit einer RTK (Dachbalken) zulässig sind.


    Das ist ja interessant...


    Ich habe vor nicht allzu langer Zeit im zähfließenden Verkehr auf der Autobahn einem kleinen, dunklen 3er-BMW Platz gemacht, welcher nur die Frontblitzer im Kühlergrill im Einsatz hatte (einen Dachbalken oder Ähnliches hätte ich bemerkt...).


    Der Knabe hat mir dann freundlicherweise im weiteren Verlauf den Weg freigeschaufelt... ;)


    Komisch wurde es, als die Autobahn wieder frei war und er mir wieder Platz machen / mich links vorbeiziehen lassen mußte... Da waren die Dinger plötzlich aus...


    Entweder war er also ein Fake (dann aber viel Spaß beim TÜV oder den echten Kollegen, kostet zwar nicht viel, dürfte aber sehr, sehr peinlich sein...), oder er hat es so wie wir früher bei der army (MP) gemacht, wenn wir besonders "dringend" zu McDonalds, Burger King oder KFC mußten und uns der Verkehr im Weg war... ;)


    Aber mal unter uns Pastorentöchtern, im deutschen Verkehrsrecht war ich nie sonderlich gut, nur, die Strafe für das widerrechtliche Benutzen von Blaulicht ist doch, solange niemand gefährdet wird, ein Witz, oder (waren es DM 20,-- oder EUR 20,--?)...


    Warum dann solch ein Trarar um eine winzige LED, wenn schon ein echtes Blaulicht (ohne Gefährdung Dritter) nicht teurer ist?



    Bye,


    Dirk (bei dem die GPS-Mouse unsichtbar montiert ist und die sowieso keine LED hätte... Und der außerdem auch kein sonstiges Leucht-Prollwerk an seinem Auto duldet, egal in welcher Farbe...)


  • Ich habe mich vorhin etwas mißverständlich ausgedrückt. Ein Magnetblaulicht reicht auch aus, da ja explizit nur von Kennleuchten für blaues Blinklicht die Rede ist.
    Trotzdem hört sich das ganze recht seltsam an. Es kann höchstens möglich sein, dass sich der Einsatz während der Anfahrt erledigt hatte... (wenn es denn echte Kollegen waren)...



    Das ist auch ein Punkt, den ich absolut nicht nachvollziehen kann. Wenn es nach mir gehen würde, wäre das eine Anzeige, verbunden mit Punkten und Fahrerlaubnisentzug für mindestens einen Monat. Aber der Begriff Polizei ist in Deutschland ja nicht einmal geschützt X(

  • Zitat

    Original von karomue
    Hallo Sven,


    wird jetzt - nach dieser sehr sachlichen Erklärung - wieder in einen "zählenden" Thread verschoben? Oder handelt Ihr nur mit Einbahnstraßen... :( :(


    Hi Charly


    Der Thread stand im MN|4 Forum.
    Dort gehört er meiner Meinung nach, nicht rein.
    Da die automatische Benachrichtigung für einen neuen Thread beim verschieben nicht klappt,
    habe ich Sven intern gebeten, den Thread zu übernehmen.
    Somit hatte er meine Info und konnte entscheiden und auch " übernehmen"
    Und ferner, ich finde es ist egal, ob ein posting , Thread Punkte bringt oder nicht
    Hauptsache, er steht im richtigen Forum.


    ;) , vlG bab


    wir geben alle unser bestes, klar, wir sind nicht fehlerfrei.
    Aber auch ich hätte den Thread an Svens Stelle, in O.T übernommen.


    Es geht hier um Grundsatzfragen am Beispiel einer blau hell blinkenden LED im Auto und das, wo die Ordnungshüter im Einzelfall einschreiten können, wenn sie es so sehen. ( hellblau )

    ;) bab

  • Schade, dass mir sowas nicht passiert ist.
    Fahre seit geraumer Zeit mit BT-Geraffel (vorne/hinten) auf den
    Ablagen ´rum.
    Vermutlich hätte ich "ausdrücklich" die verbale Verwarnung abgelehnt
    und um eine Anzeige gebeten. ;)
    Dann sollen ein, ggfs 2 (zwei) Richter entscheiden, was Sache ist.
    Wolf
    ...
    wir haben "echte" Sorgen in DL.

  • Wie war das nochmal?


    War die Leuchtdiode blau oder vielleicht waren ja auch die Grünen blau?


    RÜLPS!


    B L U E S : drink

  • Zitat

    Original von bab


    wir geben alle unser bestes, klar, wir sind nicht fehlerfrei.
    Aber auch ich hätte den Thread an Svens Stelle, in O.T übernommen.


    )



    Hi bab,


    wo bleibt - Euer beider - Humor? Mit Verleihung des Moderatoren-Titels an der Garderobe abgegeben?


    Nein, antworte jetzt nicht.


    Und, ich will Dich, Euch, auch nicht ärgern...


    So ein Moderatör,...
    der hats scho schwör...


    :]

  • Zitat

    Hi bab,


    wo bleibt - Euer beider - Humor? Mit Verleihung des Moderatoren-Titels an der Garderobe abgegeben?


    Charly,
    zu Karneval in Köln geht´s bierernst zu. ;)
    Vor Weihnachten wäre das nicht passiert. :] :]
    Wolf
    ...
    duck und wech............


  • Wie schreibt man das indianische "Houw"? Hugh??


    Ich duck un wech auch.....