Wenn dem tatsächlich so ist wie hier beschrieben, dann müsste IMO solchen Geräten die "Betriebserlaubnis" entzogen werden bzw. hätten dann solche Geräte erst garkeine Zulassung für Deutschlands Straßenverkehr erhalten dürfen.
Im Extremfall sehe ich daher das Hauptverschulden beim Hersteller. In der Betriebsanleitung ist sicher auch nicht der kleinste Hinweis zu finden, dass das Gerät keine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr hat denn diese kann das Gerät doch garnicht haben, oder?
Im Notfall würde ich präventiv schonmal einen Asylantrag für die Maus stellen, damit sie nicht so einfach ihre Aufenthaltsgenehmigung entzogen bekommen kann und am Ende noch des Landes verwiesen wird. ![]()