@ Willi2, Boxster und alle anderen,
ich will mal versuchen zu erklären, was für mich ein "ernsthafter" Versuch ist eine Sache zu Wandeln.
1. Eine schriftliche (Per Einschreiben/Rückschein) Forderung der Mängelbeseitigung mit Fristsetzung (2 Wochen) sowie der Androhung zur Wandlung im Falle der Nichterfüllung an die Fa. schicken.
2. Nach Ablauf der Frist eine Nachfrist (2 Wochen) setzen, wieder schriftlich!
3. Wandlung einfordern.
So bzw. so ähnlich sieht der deutsche Gesetzgeber das vor. Wenn man diesen Weg nicht geht, hat man keine Chance auf durchsetzung seiner Ansprüche, da man ja mittlerweile das Programm seit Mai/Juni nutzt.
Recht haben und Recht bekommen sind leider hierzulande zwei unterschiedliche Sachen.
Wenn man den ehemals vorhandenen Support der Fa Navigon hier im Forum durch CityHunter/Navigon GmbH anschreibt, bzw. bei der Fa. Navigon nur anruft/Email schreibt ist man der gear...te, da das nicht so im Gesetzestext vorgesehen ist. Inwieweit da jetzt die Gewährleistung greifen muss/kann weiss ich nicht zu beurteilen, da es ja auch "funktionierdende MN|4" gibt (Wer ist beweispflichtig (Innerhalb 6 Monaten Navigon)). Zudem so eine ähnliche Aktion ja schon mal mit dem Mobile Navigator vor ca 1,5 Jahren abgelaufen ist, wo dann auf einmal ein kostenpflichtiges Update auf 1.5 gekommen ist, welches dann funktionierte.
MfG
Olaf