POI-Warner für BMN ist raus !!

  • Also, nachdem ich hier meine Zweifel geäussert habe, habe ich mich doch entschlossen den POI-Warner zu installieren. Und das obwohl ich mich damit in eine rechtliche Grauzone begebe....


    Was ich gesehen habe ist ein extra Verzeichnis für die pois, das gefällt mir. Denn dieses lässt sich bestimmt per "ultraquickfast" Funktion löschen... Und nun wäre es erst einmal zu beweisen das ich mich mit dem Programm POI-Warner tatsächlich vor Blitzern oder nur vor Aral und BP warnen lasse (deren Tankkarte hab ich nämlich).


    Rein nach dem Gesetzestext verfüge ich zwar immer noch über ein Gerät mit dem die Anzeige von Verkehrsüberwachungsmassnahmen möglich ist, aber wenn nichts zu finden ist womit ich mich warnen lassen könnte...


    Gibt es denn keinen Anwalt unter uns der das klären könnte???

    • Offizieller Beitrag

    Hi @ulf,


    natürlich ist das haarspalterei, aber die Grenze ist nicht einfach zu ziehen. Wie ordnest du denn zum Beispiel TomTom Navigator ein, der kann ja auch die POIs auf der Karte anzeigen und somit als "Radarwarner" missbräuchlich verwendet werden ! Und in diesem Falle wird auch der kleine PDA zum Helfers-Helfer, denn der PDA zeigt das ja auf dem Display an..


    Das EINE "Main-Feature" des MN / BMN - POI-Warner's gibt es ja nicht, da der POI-Warner auch die Overlayfähigkeiten in den MN / BMN integriert und dies mindestens so wertvoll ist (wenn nicht noch wertvoller) als die reine akustische Warnung vor POIs. Also ich denke, haarspalterei ja, aber mit ungewissem Ausgang :gap !


    Hattest du mir noch eine e-mail geschrieben ? - Ist aber gut möglich dass eine deiner mails unter gegangen ist, die letzten Tage mit dem MN-POI-Warner waren ziemlich anstrengend. Da hatte ich euch POI-Warner V2 BETA-Tester wohl etwas zu sehr vernachlässigt (sorry!), aber natürlich bemühe ich mich auf jede mail zu antworten (um deine Frage vom Thread zu beantworten).


    Grüße,
    Markus

  • Markus:


    Zitat

    Hattest du mir noch eine e-mail geschrieben ?


    Nein, 2... ;)


    Bezüglich Feedback zur letzten Fassung und die letzte ein Nachreichen von Möglichkeiten / Tests bezüglich der Schnellöschung der Blitzer-OVIs.


    Ich hatte gerade Kontakt mit Herrn Lorenz ;) Wir sollten auf jeden Fall eine Aufnahme für ALLE Blitzer Overlays ermöglichen! Nach wie vor ist es ja eine sprachgeführte Navigation und auch wenn es ein guter Trick sein sollte, während man geblitzt wird, angestrengt auf seinen PDA zu schauen um zu entdecken, an was für einem Blitzer man gerade (zu schnell) vorbei gefahren ist...
    Da wären Ansagen wie: Achtung Blitzanlage in einer 50 kmh Zone m.E. sehr sinnvoll, da man nicht mehr auf den PDA schauen muss und damit abgelenkt wäre..


    Gruß,
    Highend

  • Klasse Markus ! War die beste Nachricht heute. Wie ist das mit der Registrierung, muss ich bei jedem Hardreset nen neuen Code bei dir anfordern?


    Gruß,
    Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Hi Stefan,


    danke für das Lob :) !
    Keine Sorge, das mit dem neuen code nach Hardwarereset war nur gaanz früher beim Outlook-Add-On mal so (und ganz am Anfang vom TT-POI-Warner glaube ich), aber mittlerweile ist das verbessert worden, die ID ändert sich weder nach einem Hardware-Reset noch nach einem ROM-Update (bei ARM / XSCALE) !


    Grüße,
    Markus

  • Howdy!
    Auch von meiner Seite ein dickes Lob, an die neue Software!
    Mein Erweiterungstip(wunsch): 'POI Gruppen', soll heissen, dass man einzelne Gruppen, wie Tankstellen, Business, Radar usw. per Groupbutton zur jeweiligen Startsession aktivieren/deaktivieren kann. Momentan muss man sich immer damit behelfen, die nicht benötigten POI`s aus dem Ordner zu löschen, bei Bedarf dann wieder reinzukopieren.


    P.S. An eure Bedenken, die POI`s schnell löschen zu können komm ich nicht rann! Welche Mobilstreife kennt einen PPC, mit MNB und POI Warner und weiss dann auch noch von der Möglichkeit der Overlays? Wohl sehr unwahrscheinlich! Weiter ist der PPC ein zugelassenes Gerät (im Sinne der STVO). Würde mich also eine Streife anhalten und daran rummspielen wollen (da der PPC ja offensichtlich nicht wie ein Radarwarner ausieht), würd ich denen schon was anderes sagen (sollen sich selbst ein kaufen, wenn sie grosse leuchtende Displays geil finden)!

  • Ich verstehe eure Probleme mit der rechtlichen Situation nicht so ganz.


    Der POI-Warner ist doch in etwa so, als ob man:
    - auf einer Straßenkarte alle stationären Blitzer einzeichnen würde (nicht verboten)
    - die Karte dem Beifahrer in die Hand drücken würde (immer nocht nicht verboten)
    - den Beifahrer anweist vor den Blitzern zu warnen (auch nicht verboten)


    Wo ist das Problem?


    Bei dem Verbot geht es doch um aktive Warnmechanismen, die nicht-stationäre Blitzer erkennen können und davor warnen.


    Gruß,
    Piff

  • sete
    ich denke ja auch, dass das Gesetz so gedacht ist, aber der Gesetztext ist da (meiner Ansicht nach) nicht so ganz eindeutig. Nochmal das Zitag von dh-paule unten aus dem Thread:

    Zitat

    [l]In § 23 StVO wird nach Absatz 1a folgender neuer Absatz 1b eingefügt:
    "(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)." [/l]


    Also diese Beschreibung trifft leider auch auf ein Navigations-System mit POI-Warner und Blitz-Overlay zu, oder?!?
    Aus diesem Grund hoffen wir ja, dass hier mal ein Anwalt (oder Richter?!?) seinen Senf dazu gibt um mal etwas "fachmännischer" zu erklären, wie gross das Risiko wirklich ist...


    Ciao ciao,
    martiko

  • Hallo Piff99
    Danke, Danke, Danke, .. ich sagt schon zu mir,


    " Hey bab, was denken die alle so krumm,
    liegt es an den anderen oder vielleicht ja doch an mir, hihihi "


    Dazu, neben , vielen , vielen Gedanken:
    Wie lange ist das her, das ich angehalten wurde.....


    und, und, und ..


    vlG bab


    P.S. @ piff99: Du hast ein Getränk gut, bei mir. : drink

    ;) bab

  • Also ich sehe das auch so wie martiko. Es ist im Gestzestext eindeutig auch die Anzeige von Radarfallen verboten. Die einzige Lücke ist der Begriff betriebsbereit. Ist das Mitführen einer CD oder SD-Card mit dem POI-Warner bereits ein betriebsbereiter Radarwarner oder ist die Betriebsbereitschaft erst gegeben, wenn ich das Programm auf meinem PPC gestartet habe? ?(


    Im Zweifelsfall immer schön lächeln :D
    m.save

  • brille


    nein. das mitführen alleine (ohne einen pda im auto zu haben) ist sicherlich nicht strafbar. wenn du allerdings die karte im pda hast und dieser läuft, wäre das ganze (auch wenn der poi-warner selbst noch nicht läuft) ein betriebsbereites gerät...


    für diese argumentation spricht auch die gängige praxis bei hardwaretechnischen radarwarnern. die müssen nicht eingestöpselt sein. alleine das mitführen im fahrgastraum geht von einem betriebsbereitem gerät aus (es wäre ja nur der stecker für die stromversorgung zu installieren). deshalb werden diese geräte dann auch konfisziert...


    Markus:


    nein. ist er / sie nicht.


    Zitat

    technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen


    es geht hier eindeutig um _technische_ geräte. darunter fällt kein beifahrer, ausser er heisst roboter ;) oder notebook ;)


    gruß,
    highend

  • Ich muß meine Meinung leider schon wieder revidieren.


    Ich habe gerade im Forum von Radarfalle.de einen Link zu einer erweiterten Begründung des §23 StVO Abs.1b gefunden.


    Dort wird explizit auch von "modernen Zielführungssystemen" gesprochen.
    Dazu gehört der POI-Warner wohl auch.


    Wen es interessiert hier die Links:
    Radarforum
    Begründung (Seite 14 und 15)


    Leider lag ich also mit meinen "gesunden Menschenverstand" etwas daneben.


    Gruß,
    Piff

  • Kann der POI-Warner mitsamt seiner POI Overlays auch auf der Speicjerkarte installiert werden. Finde nichts genaueres weder im Forum noch auf Markus seiner Seite.


    Andreas