POI-Warner, bei Strafe verboten

  • ein baseball-schläger (pda) wird woll eine waffe sein wenn das blut (blitzerdatenbank) drauf klebt.


    naja man kann ja noch sagen das opfer ist gegen den schläger gerannt. ( die datenbank hat sich selbst durch einen virus installiert )


    :D :D :D

  • Zitat

    Original von JayPee
    1. Ein Baseballschläger ist aber ein Werkzeug im Sinne des § 224 StGB [Gefährliche Körperverletzung]. Und genau wie beim PDA konnt es auf die Art der Benutzung an:


    Ich habe das Beispiel bewust gewählt, weil es ja mal Mode war, einen Baseballschläger im Auto dabei zu haben. Der konnte von der Polizei beschlagnahmt werden, weil die zweckdienliche Bestimmung von dem Teil darin lag, jemandem den Schädel einzuschlagen.


    Wenn man aber zusätzlich noch einen Baseballhandschuh und einen Baseball dabei hatte, war es eine Sportausrüstung, deren zweckdienliche Bestimmung darin lag, seinen Körper zu ertüchtigen, und das ist nicht strafbar, und der Prügel konnte daher nicht eingezogen werden.


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von h_smart


    Wenn man aber zusätzlich noch einen Baseballhandschuh und einen Baseball dabei hatte, war es eine Sportausrüstung, deren zweckdienliche Bestimmung darin lag, seinen Körper zu ertüchtigen, und das ist nicht strafbar, und der Prügel konnte daher nicht eingezogen werden.


    Gruß
    H.-J.


    naja, mann könnte die handxhuhe auch benutzen um keine fingerabdrücke zu hinterlassen, und denn baseball kann man dem opfer hinterher in den mund stopfen, wenn er unmächtig ist. dann erstickt er noch.


    :D :D :D


    nein, ich bin ein "normaler" mensch, und mache sowas nicht 8)

  • Zitat

    Original von JayPee
    Es reicht aus, wenn der PDA in der Lage wäre , vor Überwachungsmaßnahmen zu warnen, also wenn sich eine intakte Blitzerdatenbank auf dem PDA befindet. Wie beim klassischen Radarwarner reicht das Vorhanden sein aus, um den Verdacht zu begründen, dass das Gerät auch benutzt wird. Er muß nicht eingeschaltet sein.


    Jetzt must Du aber konsequent sein. ;D


    Der POI-Warner könnte auf jedem PDA installiert werden, also sind PDAs per se verboten. Handys natürlich auch, es gibt ja Handynavigation. Autoradios sind auch böse, da werden die Standorte angesagt. Tageszeitungen sind besonders verwerflich, da hast Du die Standorte schwarz auf weiss. Und erst das Internet , oh je, am schlimmsten ist aber die Polizei selbst, die gibt die tatsächlichen aktuellen Blitzerstandorte auch noch selbst bekannt. Ja sind die denn verrückt geworden?? Wissen die nicht, dass die Pressetante von den Berliner Verkehrsbetrieben das verboten hat?? :D :D :D


    Gruß
    H.-J.

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  • ich glaube du hast das nicht so verstanden wie er es gemeint hat, es ist schon richtig was er geschrieben hat.
    der polizeibeamte muss nur einen VERNÜNFTIGEN vertacht haben. z.b. (wenn der pda grad schreit "vorsicht blitzer")
    dann kann er sagen "gib mal her das ding´elchen ich muss mal was gucken"
    nachtrag: der tatbestand bleibt aber, so oder so, bei installierten blitzerdaten ist´s nicht mehr erlaubt
    obs der beamte merkt ist eine andere sache.

    4 Mal editiert, zuletzt von Gerhard M. ()

  • Hihihi,


    ist immer wieder lustig diese Spielchen mit anzu[d]sehen[/d]lesen.


    Ich sag ganz einfach:


    Es ist vollkommen uninteressant, was ihr alle denkt. Es können auch 99% der Rechtsanwälte, Minister, Polizeibeamten und es Bundesgrenzschutzes der Meinung sein, es sei ungesetzlich einen POI-Warner mit BlitzerSync einzusetzen.


    Letztendlich nämlich kommt es auf den einen Richter an, der in so einem Fall zu entscheiden hätte.


    Jede Diskussion darüber bringt absolut nichts, weil jeder nur seinen Standpunkt vertritt und diesen nicht räumen wird, bis er durch einen entsprechenden Präzedensfall davon überzeugt wird.


    Also:


    Warten wirs einfach ab. Wer den Poi-Warner nutzen will, soll es tun, wer glaubt, es sei ungesetzlich, soll es lassen.


    Prost : drink


    Gruß


    Willi

  • Zitat

    ich glaube du hast das nicht so verstanden wie er es gemeint hat, es ist schon richtig was er geschrieben hat. der polizeibeamte muss nur einen VERNÜNFTIGEN vertacht haben. z.b. (wenn der pda grad schreit "vorsicht blitzer") dann kann er sagen "gib mal her das ding´elchen ich muss mal was gucken"


    Das must Du mir mal beim ausgeschalteten PDA vorführen, ich glaube, ich habe das schon so verstanden, wie es gemeint war.


    Zitat

    nachtrag: der tatbestand bleibt aber, so oder so, bei installierten blitzerdaten ist´s nicht mehr erlaubt obs der beamte merkt ist eine andere sache.


    Erlaubt und verboten ist immer noch, was in einem Gesetz drinsteht, und vor der EU Bestand hat. Das trifft auf eine Berliner Verordnung nun wirklich nicht zu.


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Erlaubt und verboten ist immer noch, was in einem Gesetz drinsteht, und vor der EU Bestand hat.


    möglicherweise liege ich ja falsch, aber ist verkehrsrecht nicht ländersache???

  • Zitat

    möglicherweise liege ich ja falsch, aber ist verkehrsrecht nicht ländersache???


    Das kommt erschwerend hinzu. :D In Berlin sitzen aber auch die Bundesverkehrskasper, vielleicht haben die das ja ausgebrütet.


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von h_smart


    Das kommt erschwerend hinzu. :D In Berlin sitzen aber auch die Bundesverkehrskasper, vielleicht haben die das ja ausgebrütet.


    Gruß
    H.-J.


    also ich denke mal das es in ERSTER linie ländersache ist, nur DANACH kann die eu meckern.
    deswegen sind ja auch in manchen ländern die radarwarner erlaubt und in manchen eben nicht.


    nachtrag: ok ok, genauso hast du es auch gemeint, oder? :gap

    2 Mal editiert, zuletzt von Gerhard M. ()

  • Nochmal das Ganze:


    § 23 (1b) StVO sagt: Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


    Das ist geschriebenes, deutsches Recht und für den deutschen Geltungsbereich bindend.


    1. der PDA ist ein technischen Gerät
    2. in Verbindung mit dem POI-Warner und einer Blitzerdatenbank dafür bestimmt, eine Verkehrsüberwachungsmaßnahme anzuzeigen
    3.ein im Fahrzeug angeschlossener PDA ist betriebsbereit


    So erstmal dazu.


    Ein Polizeibeamter, der ein solches Gerät antrifft, hat das theoretische Recht, dieses Gerät zu beschlagnahmen. Wie das in der Praxis (Erkennbarkeit der Funktionen, Wissen des Beamten über die Fähigkeit des Gerätes) aussieht, ist eine andere Geschichte. Hier war ja die Frage getellt, ob das Gerät verboten ist.


    Wenn gegen das Bußgeld und gegen die Beschlagnahme Einspruch einlegt wird, entscheidet natürlich ein Richter. Jetzt kommt es natürlich darauf an, in wie weit dieser Ahnung von den technischen Möglichkeiten hat (er wird eventuell ein Gutachten erstellen lassen) und die innere Einstellung des Richters.


    Aber verboten bleibt das Gerät trotzdem. Es geht jetzt nur noch darum, ob die Beschlagnahme und das Bußgeld gerechtfertigt war.

    Einmal editiert, zuletzt von JayPee ()

  • Edit: Doppelposting, deshalb gelöscht

    Einmal editiert, zuletzt von JayPee ()

  • Zitat

    Original von JayPee
    (Erkennbarkeit der Funktionen,


    und das ist der knackpunkt.


    wenn keine blitzerdaten drauf sind, ists auch erlaubt.
    also müste der beamte, genau nachschauen bevor er es einzieht.


    oder darf er es einziehen und dann erst nachschauen ?
    ( wäre nach meiner meinung nicht so, denn er darf ja nicht automatisch davon ausgehen, " das der baseballschläger zum ERschlagen da ist " )


    nachtrag: das wurde bestimmt auch schon am anfang besprochen :-D)

    2 Mal editiert, zuletzt von Gerhard M. ()

  • @JayPee: und wieder falsch! :D


    Ein PDA mit POI-Warner ist eben nicht in der Lage, einen Blitzer anzuzeigen! Er ist nur in der Lage, ein Kartendetail anzuzeigen! Man beachte doch bitte den Unterschied.


    Und noch eines: ein PDA ist mit einem Computer zu vergleichen, das heißt er fällt unter den Datenschutz. Und kein Schutzmann der Welt bekommt von mir meine "Daten" (womöglich noch dienstlich und vertraulich) ausgehändigt - er darf noch nicht einmal einen Blick drauf werfen!


    Er mag gerne einen Staatsanwalt oder Richter hinzu bitten, aber ohne geht gar nichts!

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von Gerhard M.
    oder darf er es einziehen und dann erst nachschauen ?


    Wenn er einen konkreten Verdacht hat, ja ?