POI-Warner, bei Strafe verboten

  • Zitat

    in der neuen connect-zeitschrift haben sie sich mit dem thema befasst


    Aha, im Fachblatt für Justiz und Strafvollzug, der connect haben SIE sich mit dem Thema befasst.


    Ich dachte bisher, dass der Gesetzgeber solche Dinge entscheidet...


    SCNR
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Hallole,


    Also, wenn ich ehrlich bin (und wieso sollte ich es nicht sein) möchte ich nicht unbedingt derjenige sein, mit dem ein Exempel statuiert wird, sprich ein Urteil gefällt wird.
    Und so ergeht es wohl den meisten unter uns. Dass die Blitzer eine "Grauzone" sind, ist halt gewusst, Meldungen sagen mal das eine mal das andere ob deren legale Benutzung.


    Wie man über GLOPUS eine Tastenkombination zum "Stoppen" eines Progs anlegen kann, wusste/weiss ich auch (noch) nicht (und eine solche Info würde mich brennend interessieren), aber ich denke dass eine neue Version von POI-Warner ein solches Abschalten ja auch ohne weitere Probs vorsehen könnte. Es ist ja jetzt schon möglich durch antippen unten links aufs kleine grüne Viereck einiges zu bedienen, ein leichtes wäre es doch für Markus und CO (oder?) dort z.B. auch noch ein Punkt "POI-Warner" stoppen hinzuzufügen (mit oder ohne Bestätigungsfenster).


    Und grundsätzlich ging es ja, wenn ich das richtig verstanden habe, dem Threaderöffner NUR darum, eine "Verknüpfung" (wenn möglich eine Taste) mit dem "Programmbeenden von POI-Warner" belegen zu können. Ja, ich weiss, auch das Thema wurde schon (mehrfach) angesprochen, aber bestimmt nicht schon sooft als dass MN|4 nicht richtig läuft, und trotzdem wird es immer wieder wiederholt :P


    mfG


    Der Fux aus Lux

  • Ich habe auch keine Zweifel, dass der POI-Warner straffrei ist, dennoch habe ich aufgrund der Bedenken hier auf dem Board die Aufnahmetaste meines PDA mit einem Soft-Reset verknüpft.


    Leider habe ich ein "glückliches Händchen" und beim Entfernen des PDA aus der Fahrzeughalterung schon öfters genau diesen Knopf "erwischt". :D


    Zum Glück kommt eine kurze Rückfrage meines Soft-Rest-Programms :)

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Allein die Tatsache, dass das Thema in immer wiederkehrenden Kreisen wiederholt wird, zeigt nur die verbreitete Unsicherheit, die man mit der Einfügung einer Beenden-Funktion locker beenden könnte.
    Also der Aufruf an die Entwickler, das in das nächste Update einzubauen.


    Gruß


    TheRealHiggins

  • Das ist keine Unsicherheit - das pure "Panikmache"


    Guckt Euch doch die Beiträge bei RTL an (wo das System vorgestellt wurde).
    Kein Wort davon, dass sich die User mit dem System finden, dass man Museen und Tankstellen damit findet etc. NEIN - einzig: "<Action-Musik>sehe sie JETZT wie sie JEDEN Blitzer austricksen<voller zoom auf einen Blitzer>"


    In diesem Bildzeitungsstil geht es weiter (egal ob TV oder "Fachzeitschrift") - Alle wollen Umsatz machen und brauchen einen Aufreißer für Titelseite.


    Da DAS das Bild von dem System in der Öffentlichkeit ist wundert es mich nicht, dass ein gerade über den Flur laufender Jurist/Polizist, der im Vorbeigehen gefragt wird, sagt, dass es strafbar ist.
    "Äh wo ich sie gerade sehe - wenn ich hier einen Computer habe der mir Blitzer aufspürt und meldet - ist das strafbar?"
    "natürlich"


    So oder so ähnlich wird das ablaufen.


    Nun macht das System aber noch viel mehr und gleichzeitig viel weniger!
    Es spürt keinen einzigen Kasten auf! Es zeigt an, wo andere User welche eingetragen haben - und das ist was ganz anderes.
    Die ganzen Mobil-Blitzer können nicht erkannt werden... höchstens Plätze, an denen sie gerne stehen. Aber was bringt das, außer dass es zur Verkehrssicherheit beiträgt, wenn ich die komplette B3 mit solchen potentiellen Blitzer-Stellen zupflastere?


    Ich bleibe dabei: Die können einem gar nichts!
    Sollte ein Polizist das System beschlagnahmen wollen, dann würde ich mich strickt weigern! Name, Adresse, Perso zeigen und sagen, sie mögen dann doch bitte eine Anzeige stellen und jemanden schicken, der das System abholt wenn er es begründen kann. Außerdem würde man sich selber rechtliche Schritte vorbehalten - denn schließlich ist das das Navi-System und der Filofax - wenn sie den jetzt mitnehmen, dann soll die Polizei für entgangene Gewinne aufkommen die wg. Zeitverzug bei der Anfahrt entstehen etc.


    Denn ganz so einfach stellt es sich nicht dar!
    Ein Gerät, dass AUSSCHLIEßLICH den Zweck hat einen Blitzer AKTIV AUFZUSPÜREN (Radar-Empfänger etc.) sind verboten in D. Das steht drauf, jeder sollte es wissen. Wird man damit erwischt kann das Gerät eingezogen werden.


    Niemand wird aber den PocketPC einziehen dürfen nur weil es möglicherweise sein könnte, dass der Benutzer ein Blitzeroverlay darauf laufen hat.
    Vielleicht hat hier ja jemand eine Rechtschutzversicherung und kann den Fall mal mit seinem Anwalt durchdiskutieren. Wäre sicher interessant.
    Doch denke ich auch hier, dass die Aussagen 1:1 stehen werden weil es einfach Auslegungssache ist, WAS eine aktive Warnung vor Blitzern ist.


    ICH behaupte, der POI-Warner ist ein passives Gerät! Es kann keinen einzigen Blitzer selbstständig finden.


    BTW: ich kann mich gar nicht selber anzeigen, da ich den POI-Warner schon ewig nicht mehr einsetze :)
    Hab ihn einfach zu wenig gebraucht (für die Blitzer bin ich meist eh zu langsam im Cabrio und für andere Zwecke hab ich ihn noch nicht gebraucht - so viel fahre ich dann doch nicht)


    nSonic


  • Da wäre ich mir nicht so sicher. Ich kenne reichlich Polizeibeamte, die einen PDA und den POI-Warner selbst benutzen und sich daher sehr gut damit auskennen. ;D

  • es ging in dieser zeitschrift AUSDRÜCKLICH um diese blitzerwarener wie poi-warner und blitzerwarner für vdo dayton c-iq und solche...


    also eben solche die nicht aktiv blitzer aufspüren, sondern nur mit einer datenbank arbeiten.


    nachtrag: ihr solltet erst mal das heft kaufen und lesen, oder im laden schnell durchlesen ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Gerhard M. ()

  • Und welcher Holzkopf hat sich dazu geäussert?


    Hat der die Frage verstanden?


    War der befugt, eine "offizielle Aussage vom Verkehrsministerium Berlin" verlautbaren zu lassen?
    Wenn ja, wo ist die zugehörige Presseerklärung?


    Oder gehört der Unfug doch eher in's Sommerloch?


    Gruß
    H.-J.


    nachtrag:

    Zitat

    nachtrag: ihr solltet erst mal das heft kaufen und lesen, oder im laden schnell durchlesen


    Wozu, wo ich doch erst die COM gekündigt habe?

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

    Einmal editiert, zuletzt von h_smart ()

  • Diese Aussagen haben einen Bart :)


    ich kann nun leider nicht mit Gegenbeispielen Kontern aber ich weiß, dass es von anderen "hohen Stellen" auch gegenteilige Aussagen gab.


    Mein Fazit:
    - Es weiß keiner wirklich genau!


    Da ich das System, wenn ich es hätte, ohnehin ohne Blitzer laufen hätte, hätte ich damit ohnehin keine Sorgen.


    Und: Wenn Ihr die Icons austauscht (so dass keine fette "120" im roten Kreis zu sehen ist sondern irgendein lustiger kringel) - wer bitte will jetzt bei einer Kontrolle nachweisen, dass da was "illegales" läuft? (wobei ich nach wie vor behaupte, dass es nicht illegal ist)


    Wo fängt es an und wo hört es auf? Was ist eine Datenbank? Darf ich denn eine Bitmap laden auf die Blitzer verzeichnet sind? Wenn ja, darf ich die nur ausgedruckt mit mir führen oder als bitmap auf dem PPC anzeigen lassen? und wenn ich das im PPC darf, darf ich dann Glopus laufen lassen und die Bitmap vorher scalieren? etc...


    nSonic

  • Noch einmal (zum xten Mal): ich führe kein Gerät mit, das in der Lage ist, Blitzer anzuzeigen!


    Kein POI-Warner kann irgendeinen vorhandenen Blitzer anzeigen.


    Ich führe lediglich ein Gerät mit, daß eine Landkarte anzeigt mit eingetragenen Gefahrenhinweisen.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • OK, danke für den Scan.


    Verboten ist, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmassnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das steht im Gesetz.


    In einer ominösen Verordnung steht, dass die Kombination von Zielführungssystemen und der Warnung vor Überwachungsanlagen ausdrücklich als Beispiel für ein solches Gerät genannt wurde.


    Es gibt bei der Interpretation 2 Knackpunkte:


    1. Dein PDA ist nicht dazu bestimmt, Verkehrsüberwachungsmassnahmen anzuzeigen oder zu stören. Beispiel: ein Baseballschläger ist keine Waffe, obwohl Du damit jemanden umbringen kannst.


    2. Der POI-Warner warnt vor Überwachungsstellen, die in einer DB hinterlegt sind, völlig unabhängig davon, ob an der Stelle auch wirklich eine Überwachungsmassnahme stattfindet.


    Es ist sehr fraglich, ob eine diesbezügliche Verwarnung oder gar Beschlagnahme des PDA vor Gericht bestand haben wird. Das wird ein letztinstanzliches Urteil auf Europäischer Ebene zeigen. Und hier schliesst sich der Kreis.


    PDA und POI-Warner stehen nicht im Gesetz, und bei Vergleichen entspricht diese Kombination eher Radiomeldungen und dem Ausdruck auf dem Beifahrersitz, als einem Radarwarner.


    Gruß
    H.-J.
    und wie immer bei juristischen Threads: IANAL

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.