Wasserschaden PDA

  • Hallo erstmal.


    Hab für nen Kollegen ne Displayfolie auf nen Yakumo Delta 300 GPS angebracht. Diese wird mit ein wenig Seifenwassertropfen auf dem Display befestigt. Leider kam beim ausrakeln der Folie etwas Flüssigkeit unter das Originaldisplay. Das Gerät läßt sich einschalten aber die Touchscreen-Funktion geht nicht mehr und es ist noch eine Wasserblase unter dem Display. Ist es denn nun kaputt oder kann es sein, wenn es trocken ist, das es wieder funktioniert. Übernimmt denn die Haftpflicht in so einem Fall den Schaden???


    Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

  • Erst einmal herzlich willkommen im Forum. Zum Thema Wasserschaden hatten wir schon ein paar Threads im Forum, aber die Wahrscheinlichkeit spricht sehr für kaputt. Lass es aber bitte so trocknen, wie es ist. Auf gar keinen Fall mit Fön oder sonstiger Hitze nachhelfen, dadurch kann mehr Schaden entstehen als Nutzen.


    Da Du den Schaden verursacht hast, kann Dein Freund Freund Deine Haftpflichtversicherung auf jeden Fall in Regress nehmen, dafür ist sie ja da.


    Gruß


    TheRealHiggins

  • Hallo und erst mal herzlich willkommen im Forum.


    Die Versicherung bezeichnet so etwas als mutwillige Beschädigung, ausserdem sind Gegenstände, die Du in Deiner Obhut hast, generell nicht versichert.


    Gib mal in die Forumsuche "Wasserschaden" ein, Du bist nicht der Erste, dem das passiert.


    Achtung, auf eigene Gefahr:
    Manche haben das Gerät im Backofen mit Umluft bei 50° C getrocknet.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Das Gerät läuft ja, nur der Touchscreen funktioniert nicht.

  • Also trocknen lassen und hoffen.


    Bei den Temperaturen geht das auch im Freien. Vielleicht nicht in der prallen Sonne.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Zitat

    Original von h_smart


    Die Versicherung bezeichnet so etwas als mutwillige Beschädigung, ausserdem sind Gegenstände, die Du in Deiner Obhut hast, generell nicht versichert.


    Beide Punkte leuchten mir absolut nicht ein ?(

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von HSVMichi


    Beide Punkte leuchten mir absolut nicht ein ?(


    Mir absolut auch nicht, aber ich lasse mich gerne aufklären! ;)

  • Hi Michi und alle anderen.


    Anbei die Pflegeanleitung des 300 GPS.


    Da steht klar und deutlich drin, dass man das Teil nicht nass machen darf.


    Darauf wird sich die Versicherung rausreden.
    Ich such noch das Kleingedruckte raus.


    Gruß
    H.-J.

  • "...keiner starken Feuchtigkeit.." --> Auslegungssache.


    Aber egal - was ist mit Punkt 2: ".... in meiner Obhut...." oder so....


    Wer zahlt denn sonst, wenn ich mir beispielsweise einen DVD-Player ausleihe?

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Mach nicht so ne Hektik. ;D


    Ich muss das auch erst mal raussuchen.


    Beachte §4 Nr 5:
    Allmähliche Einwirkung von Flüssigkeiten (Da steht nicht, wieviel Flüssigkeit)


    §4 Nr 6a


    Stichwort: geliehen


    §4 Nr 6b


    Stichwort: berufliche Tätigkeit


    Gruß
    H.-J.


    P.S.


    Wenn Du Dir einen DVD-Player ausleihst, zahlst Du. Es sei denn, Du versicherst dieses Risiko extra.

  • Hallo h_smart,


    da legst Du die Parapraphen aber ganz schön weich aus... ich glaube jede Versicherung wäre glücklich, wenn sie mit Deiner Argumentation vor Gericht durchkäme :gap


    §4 Abs. 5 bezieht sich auf allmähliche Einwirkung von Flüssigkeiten, Gasen etc. bei denen der Schädiger in der Regel nicht aktiv mitwirkt. Das absichtliche, händische Auftropfen von Seifenlauge ist dem nicht zuzurechnen.


    §6 Abs. 6a bezieht sich auf vertragliches Mieten, Leihen, Pachten, Leasen, bei dem man meistens Geld für den Vorgang läßt, zumindest aber schriftlich oder mündlich einen Vertrag eingeht. Es bezieht sich nicht auf das kurz in die Hand nehmen des Geräts eines Freundes.


    §6 Abs. 6b. bezieht sich auf gewerbsmäßigen Umgang mit den Geräten. Solange angel666 kein Geld dafür verlangt hat, die Folie aufzubringen, kann dieser Abschnitt auch nicht gelten.



    Ein Gegenbeispiel aus der Realität: eine Bekannte hat im Restaurant aus Versehen ein Glas Cola umgestoßen und so über einen dieser neumodischen Kassenfunkhandheldbestellblöcke gekippt, woraufhin das Ding einen Colaschaden hatte. Die Haftpflicht hat diesen Schaden (1600 Euro!!! Warum nutzen die Gaststätten nicht PDAs, frage ich mich?!) ohne Widerworte sofort übernommen.


    [Edit: immer diese Tippfehler... ]

    4 Mal editiert, zuletzt von Flycs ()

  • Hi


    die Haftpflicht zahlt.
    Könnt ja auch eine Flasche Bier, Glas Wasser drübergelaufen sein,
    wär das gleiche.


    Ist auf keinen Fall mutwillig, vorsätzlich passiert.


    Das wäre nur dann der Fall, drückte ich die Zigarette absichtlich auf dem Teppich aus.


    wenn das Gerät allerdings ausgeliehen wurde und dann passiert so was, bezahlt sie nicht.


    vlG bab

    ;) bab

  • Hey - endlich wieder eine Rechtsdiskussion -
    da muß ich mich gleich mal einmischen :)


    Natürlich war die Ursprungsaussage etwas platt ...
    aber nicht wirklich falsch.


    Wenn man seiner Haftpflichversicherung den Fall so schildern würde, dann würde diese mit größter Wahrscheinlichkeit nicht bezahlen.


    Und zwar weil es hier für den Besitzer eine Tätigkeit ausgeübt wurde. Das wird rechtlich so gewertet, als wenn es der Besitzer selber gemacht hätte.


    Das gilt z.B. auch, wenn man jemandem bei einem Umzug hilft und etwas fallen lässt. Da zahlt aus dem gleichen Grund auch keine Haftpflicht...


    Ulli

  • Zitat

    eine Bekannte hat im Restaurant aus Versehen ein Glas Cola umgestoßen und so über einen dieser neumodischen Kassenfunkhandheldbestellblöcke gekippt, woraufhin das Ding einen Colaschaden hatte. Die Haftpflicht hat diesen Schaden (1600 Euro!!! Warum nutzen die Gaststätten nicht PDAs, frage ich mich?!) ohne Widerworte sofort übernommen.


    Das war ein klassisches "Augenblicksversagen". Die Kasse stand da, wo sie hingehörte. Wäre sie auf dem Boden gestanden, hätte die Versicherung Deiner Bekannten nicht gezahlt. Könnte die Versicherung beweisen, dass jemand Deiner Bekannten vor dem Missgeschick gesagt hätte, sie solle mit dem Glas nicht si dicht bei der Kasse stehen, würde sie auch nicht zahlen.


    Die Versicherung zahlt, wenn der Verursacher das Unglück nicht voraussehen konnte, und während des Unglücks keine Möglichkeit hatte, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Sonst nicht.


    Zitat

    Das absichtliche, händische Auftropfen von Seifenlauge ist dem nicht zuzurechnen.


    Klar, das vorsätzliche Beschädigen eines empfindlichen Gerätes durch Einwirkung von Wasser ist natürlich nicht versichert.


    Zitat

    §6 Abs. 6a


    Entweder Du hast Dir das Ding geliehen, oder durch verbotene Eigenmacht erlangt. Such es Dir aus, versichert ist beides nicht.
    Oder Du bringst gewerbsmäßig Folien auf, dann ist es auch nicht versichert.


    Wenn Du mal kurz das Gerät eines Freundes in die Hand nimmst ( Du Ferkel :D ), und es Dir runterfällt, weil Du Dich gerade selten dämlich angestellt hast, dann ist das wohl versichert.
    Wenn Du den PDA in die Hand nimmst, um eine Folie aufzubringen, ist es nicht versichert.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.