OK, das Kammergericht (auch OLG) ist das höchste Gericht Berlins im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit. :023: Die Abk. VGH habe ich bewusst in Hochkommata gesetzt, es steht üblicherweise - wie Du es richtig erwähnst hast - eigentlich für den Verwaltungsgerichtshof. Ich hab's aber mehr als versteckten Hinweis auf den Verfassungsgerichtshof bezogen -> http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte
Gut, man kann nun streiten bzgl. einer Rangfolge bei sich "konkurrierenden" bzw. nebeneinander bestehenden Gerichtsbarkeiten, ich habe die Kontrolle der Staatsgewalten etwas höher angesiedelt.