Sondermodell Ready 5 LMU

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und habe von Becker keine Ahnung. Nach ca- 8 Jahren Medion-Benutzung habe ich nun ein Becker-Navi. Ich benutze Navi zum Navigieren und war mit meinem Medion zufrieden. Nun sehe ich aber nicht ein, dass 90 Euro für zwei Jahre Abo bezhalen muss, während ich ein Navi inkl. Lifetime Update für 111 Euro bekomme. So habe ich bei Expert Klein, das Modell Reday 5 LMU Europa mit Lifetime inkl. Aktivhalter, gekauft (nicht Ready 50). Laut Internet handelt es sich hier um ein Sondermodell, was für Real produziert wurde!!?? Contentmanager und Update... alles OK. Nun wollte ich mir einen Blitzwarner kaufen / installieren und finde ich das Modell niergendwo. Im ContentMaqnager bekomme ich zwar haufenweise POI, aber keine SpeedCam oder so was ähnliches. Gibts es für Becker kostenlose legale Blitzwarner? Wenn nicht, wo bekomme ich kostenpflichtige Blitzwarner-Software?


    Kann mir jemand einen Tipp geben.


    Danke im Voraus


    Biker

  • Danke,
    bei POIBase muss ich irgendwas installieren, aber navi zeigt bereits jetzt Resturants, Tankstellen.. also irgendeine Software ist schon darauf!!???


    @Elvislebt
    auch Danke, aber bei Becker-Link steht dann nicht kompatibel für 5 Zoll!! Dann soll ich was anderes bestellen!!?? Meine Frage, wieso sehe ich das nicht im Contentmanager? Bei Medion war das so, dass alle Produkte für mein Gerät in Medion Assistant angezeigt wurden. Natürlich auch kostenpflichtig!! Wenn ich das Produkt bei Becker-Shop kaufe, wie bekomme ich das Produkt auf Navi? (Sorry, wenn es Anfänger-fRAGE ist.


    Danke & Gruß

  • Hallo Biker_77

    Gibts es für Becker kostenlose legale Blitzwarner?


    Es gibt keine legalen Blitzerwarner !


    Sind in Deutschland und den meisten anderen Ländern verboten.


    Rechtlich könnte die Polizei sogar dein Gerät einziehen wenn Sie feststellen


    das ein Blitzerwarner installiert ist.



    LG Manfred

  • Hallo FredT,


    Ein Auszug:


    Doch ganz so einfach stellt sich die Lage dann doch nicht dar: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt nämlich in § 23 Absatz 1 b, dass die Nutzung von Radarwarnern nicht zulässig ist. Im Amtsdeutsch klingt das wie folgt:


    "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören." Zu diesen Geräten gehören auf jeden Fall Navigationsgeräte. Es kommt nicht darauf an, ob die Navi angeschaltet war oder nicht. Das Mitführen, somit selbst im Handschuhfach des Autos, reicht aus, um gegen das Gesetz zu verstoßen. Wer erwischt wird kann als Ersttäter mit 4 Punkten in Flensburg und einem Bußgeld von 75 Euro rechnen. Für Wiederholungstäter wird es unter Umständen sehr viel teurer.



    Die Polizei darf sogar vor Ort das Gerät überprüfen ob sowas installiert ist



    LG Manfred

  • Hallo
    Für die User, die im Genuß des Skins von David66 sind, die können bei einer Kontrolle ruck zuck den Bltzerwarner löschen, bevor der Polizist Guten Tag sagt.
    Hier ist es schön erklärt von David66

    Gruß Olli

  • Manfred du irrst, diese Navigationsgeräte sind nicht "dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören." Sie sind dafür bestimmt, Verkehrsteilnehmer zu leiten und ihnen die Bewegungsrichtung zu empfehlen.


    Außerdem werden soche Überwachungsmaßnahmen auch nicht angezeigt; der POI-Warner informiert über Gefahrenstellen i.w.S., und das ist auch gut so. Dies wurde noch von Niemandem als Problem empfunden. Weiterhin gibt es seit Jahren keine Informationen, Meinungen, Rechtssprechungen oder gar Urteile, die einen so gearteten Eingriff in die Privatsphäre des Kfz-Führers zum Inhalt haben, noch irgendwelche anderen Informationen darüber. Selbst die befragten Beamten der Polizei in meinem Bekanntenkreis waren der Meinung, daß man sich mit solchem Kinderkram nicht abgebe, da hätte man weit wichtigere Aufgaben zu erfüllen.
    Aus den Bereichen der Verkehrsrechtssprechung ist auch kein derartiger Fall bekannt geworden.
    Selbst der Goslarer Verkehrsgerichtstag hat da noch keine weitere Handlungsnotwendigkeit in Betracht gezogen.


    Also hör mal mit deiner Panikmache auf. Handys etc. unterliegen immer noch der Privatshäre, da können Strafermittlungsbehörden etc, nur in richterlichem Auftrag handeln.


    Im übrigen kannst du mit jedem Smartfon die SCBD.de anwählen und schauen, wo der nächste Blitzer steht... und das ist noch nicht einmal scheinillegal, genausowenig, wie wenn das ein Mitfahrer machen würde oder ein derartiges dafür bestimmtes Gerät mitführen würde...

    Navigation mit MD96310 ME3.1A, MD99285 ME7.5A

  • FredT


    Unterstell mir nicht Panikmache


    Es wurde nach legalen Blitzerwarner gefragt und legale gibt es nicht.


    Das Gesetz ist eindeutig "§ 23 Absatz 1 b"


    Das wir uns in einer Grauzone Bewegen ist eine andere Sache.


    Ich habe nur niedergeschrieben welche rechte das Staatsorgan hat. Ob das nun vollzogen wird ist eine andere Sache.



    - Übrigens mein Satz das Diese Geräte durchsucht werden dürfen, stimmt so nicht mehr.


    „Die Polizei ist nach aktueller Rechtslage nicht befugt, ohne hinreichenden Tatverdacht Handys zu kontrollieren“



    Navigon hat z.b. in Ihrem Blitzerabo keine von Frankreich - Warum ?


    Becker warnt mit einem Hinweis beim Aktivieren - Warum ?



    Gruß Manfred


    Ps. Ich habe selber eine Blitzerapp und im Navi auch

  • Hallo FredT,


    nicht so aufgebracht und es hat nichts mit Panik machen zu tun.
    Da streiten sich ganz andere darum ob es zulässig ist oder nicht.
    Aber in vielen Europäischen Ländern ist das Anzeigen und mitführen solche Geräte verboten, eben
    weil sie in der Lage sind solche Messstellen anzuzeigen. In der Schweiz wird das Gerät sogar sofort beschlagnahmt
    und die Kosten etwas 3000 Schweizer Franken und der Europäische Gerichtshof hat es auch nicht gestattet.


    Nun mal zu Sachlage, Du hast recht, das Navi ist kein Gerät welches explizit dafür gemacht wurde.
    Ja es soll dich eigentlich von A nach B führen, aber es hat eben die Möglichkeit solche sagen wir mal Gefahrenstellen
    anzuzeigen wie Du so schön sagst. Also ist es in einigen Ländern explizit verboten.
    Und zudem sind es keine Gefahrenstelle, ja ok mit viel Fantasie.


    Hier in Deutschland wird dies etwas lockerer gehalten, könnte das Gerät die Signale oder Frequnzen auffangen die
    solche Messgeräte senden, dann wäre das hier Strafbar nach der deutschen Rechtssprechung solch ein Gerät im Auto zu haben oder
    mitzuführen. Erkundige dich mal beim ADAC da erzählt man Dir mehr dazu.


    Hier bei uns ist solch ein Fall nicht bekannt, solltest Du aber mal in eine Konztrolle geraten und in dem Moment
    sagt dein Gerät, Vorsicht mobiler Blitzer dann wird es teuer.
    Kein Polizist sucht eigentlich explizit danach, ich gehe sogar davon aus das es viele selber in Ihrem Navi aktiviert haben
    obwohl sie wissen das es nicht erlaubt ist. Hier an den Grundsatz denken, wo kein Kläger dort kein Richter.
    Also sei damit vorsichtig und Yago hat ja einen Link in seinen Post dort sieht man wie man es schnell und zügig
    abschalten kann solltest Du mal in einer Kontrolle geraten. Danach die Speedcam.txt wieder rein und Navi neu starten und alles ist beim alten.
    Also alles ist gut.

  • Zu dem Thema Radarwarner Nutzung während der Fahrt in Deutschland (die gleichgültig in welcher Form auch immer nicht erlaubt ist, nur der Beifahrer dürfte diese nutzen), siehe hier:


    Zitat

    Das Verbot gilt nach Auskunft von Markus Schäpe, Leiter Verkehrsrecht
    beim ADAC, für Radarwarner, Navis und Apps gleichermaßen – auch wenn die
    Hauptfunktion der Navis eigentlich die Routenführung ist und Blitzer
    dort „Gefahrenstellen“ heißen.

    Quelle: http://www.tagesspiegel.de/ber…ist-verboten/8916706.html


    Quelle: http://www.derwesten.de/thema/…hone-page2-id9184741.html


    Radarwarner Nutzung im Ausland, siehe hier:


    http://www.adac.de/_mmm/pdf/20…0Ausland_Liste_166057.pdf

    Gruß Wolfgang