Was tun wenn die Versicherung für ein festes Navi Mercedes-Benz E-Class W211 OEM nicht zahlt?

  • Hallo und Grüße,


    habe folgendes Problem: Vor knapp 6 Wochen wurde mein Mercedes-Benz bei mir auf dem Parkplatz aufgebrochen, 2 Scheiben eingeschlagen, Lenkrad mit Airbag geklaut und das Originale Mercedes-Benz E-Class W211 OEM Einbau Touchscreen Autoradio zusammen mit dem Rechner aus dem Kofferraum entwendet. So, bis auf das Navi hat die Versicherung bezahlt. Beim Navi stellen die sich quer, weil ich dafür keine Rechnung habe, es handelt sich hier um ein Fest eingebautes Gerät von Mercedes-Benz, was im Fahrzeug bereits verbaut war. Woher soll ich den bitte die Rechnung herzaubern, ich habe das doch da nicht eingebaut? Das Problem ist ja auch das der Mercedes-Benz aus dem Werk mit dem kleinen Navigationssystem Business rausgekommen ist und irgendeiner von der beiden Vorbesitzer hat das professionelle Navi nachgerüstet was
    natürlich um einiges teurer ist.
    Ich habe das Fahrzeug von einem Privatverkäufer gekauft und habe nur einen Nachweis, das sind die Fotos von Innenraum, die ich letztes Jahr zufällig gemacht habe. Was soll ich jetzt machen, die Rechnung wird es wohl nicht geben, weil die Vorbesitzer nicht bereit sind, sich dazu zu äußern. Die Fotos habe ich mit einem Schreiben eingeschickt, aber die bestehen weiter auf die Rechnung.


    Kurz zu Info: Die von Mercedes-Benz sagten, dass ein Fachmann das sofort erkennt. Was könnte ich jetzt machen bezüglich des Navigationssystems?


    Danke Maik

  • Moin,Moin,


    und WILLKOMMEN im Forum ;)


    und was steht in der Fahrzeug-Datenkarte drin, die ja bei MB abgespeichert ist ????


    Schicke mal per PN die komplette FIN (Fahrgestellnummer) vom Fahrzeug,


    dann schaue ich mal nach :!:

  • Auch in einem privaten Kaufvertrag sollte zumindest bei einem jüngeren Wagen unter 7-5 Jahren immer aufgeführt werden, welches Radio/Navi mit Typenbezeichnung ggf. noch am besten mit Seriennummer mit verkauft wurde. Ebenso bei einem jüngeren Nachrüstgerät unter 5-3 Jahre sollte man vom Verkäufer noch zumindest Kopien, besser noch Originalrechnungen bekommen, sofern dieser den Einbau veranlasst oder durchgeführt hat. Ansonsten mindestens auch Auflistung des Gerätes mit genauer Bezeichnung im Kaufvertrag.


    Es ist nun mal leider so, dass im Bereich Radio/Naviklau auch bei Festeinbauten viel geschummelt wird und die Versicherungen wasserdichte Nachweise verlangen.


    Ist alles deutlich älter als 5 Jahre wird es wenig interessant, weil die Versicherungen nur den Zeitwert ersetzen und natürlich auch die Diebe an so "altem" Zeug kaum interessiert sind.

    psr (Peter)


    2005 start mit Navigon. Ab 2014 Garmin Navis. Seit 2023 nur noch Routenplanung mit PC / iPad mit MyRouteApp und der App MRANext zum Routen per iPhone/CarPlay. Zum A-B Routen auch mal Google oder Apple. Datenverbrauch ist mit Offlinekarten und Wegfall Roamingkosten bei den heutigen Tarifen kein Argument gegen die Navigation mit Smartphone und passender „App“. Auch die Aufschläge außerhalb der EU sind moderat.

    Das Garmin DS 76 ist nun, im Dez. 24, auch Geschichte und verkauft.