Blitzerwarner bald legal?


  • Und aus welchem "Gesetz" geht Deine Aussage hervor? ?(


    Hallo


    Bundesratsdrucksache 751/01... kein Gesetz; aber eine Erklärung, wie der Gesetzgeber das Ganze verstanden haben will. Hatten wir aber doch schon mind. einmal... 8)


    MfG

  • ... Der hat festgelegt, dass es ausreicht, wenn eine Funktion des entspr. Gerätes auf das Warnen vor Standorten abzielt.


    Eine Vorschrift, die nicht kontrolliert und sanktioniert wird ist eine höffliche Aufforderung ohne jeglichen Belang.


  • Eine Vorschrift, die nicht kontrolliert und sanktioniert wird ist eine höffliche Aufforderung ohne jeglichen Belang.


    Hallo


    Das steht auf einem anderen Blatt... ich glaube auch nicht, dass das Ganze wirksam umgesetzt werden könnte. Schon bei den Diskussionen damals hatte ich beim VM-BW angefragt, wie eine Umsetzung aussehen könnte... man hat dort recht deutlich gesagt, dass an eine solche derzeit nicht gedacht wird. Das "derzeit" hat sich gehalten bis heute... 8)


    MfG

  • Das geht wieder so aus wie das Hornberger Schießen...


    "ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören" (§ 23 Abs. 1b StVO). "


    Und es ist wohl angezeigt, welche Geräte "dafür bestimmt sind"... Smartfone und Navi gehören jedenfalls nicht dazu, da sind das bestenfalls "Abfallfunktionen"...


    Und deshalb §1 der Preußischen Verfassung: "Es bleibt alles beim alten!" (Löcher schließen sich auch wieder...)

    Navigation mit MD96310 ME3.1A, MD99285 ME7.5A


  • Und es ist wohl angezeigt, welche Geräte "dafür bestimmt sind"... Smartfone und Navi gehören jedenfalls nicht dazu, da sind das bestenfalls "Abfallfunktionen"...


    Hallo


    Das Ganze ist eine theoretische Diskussion; wurde (und wird wohl) in der Praxis keine Rolle spielen. Aber das ist Deine Interpretation... der Gesetzgeber sieht's anders. Da reicht bei Geräten mit mehreren Funktionen, wenn eine zur Warnung dient.


    MfG

    • Offizieller Beitrag

    hier werden ja wieder haare gespalten. haltet euch doch einfach an die geschwindigkeiten und das ganze ängstliche verhalten vor irgeneiner entdeckung eines evtl erlaubten / unerlaubten warners muß nicht mehr sein, ganz zu schweigen von der angst, daß irgendwas nicht gemeldetes dann doch unerwartet und aus heiterem himmel blitzt und man keinen donner danach hört.



    mfg rohoel.

  • rohoel


    Du brauchst keine Sorge haben: "Entdeckt" wird man mit einem Blitzerwarner (vermutlich) nie... 8) ...weil's schlicht und ergreifend nicht kontrolliert wird bzw. kontrollierbar ist. Es werden auch keine "Haare gespalten": Es geht letztendlich um die Frage, ob nicht doch z.B. Navi oder Smartphone mit Blitzerwarner erlaubt sein könnten.


    MfG

  • Ich habe keinen Blitzerwarner auf meinem Navi. Allerdings habe ich einen Warner vor Unfallschwerpunkten installiert, was sicher nicht verboten ist. An solchen bekannten Schwerpunkten sollte man vorsichtig fahren. Dass an diesen Stellen in aller Regel auch feste Blitzer aufgestellt sind, kann Zufall oder Absicht sein. Aber die Betonung liegt auf Unfallschwerpunkt. Schaut euch aber mal die Realität an. Die Dinger stehen an Stellen, dort hat es noch nie (vielleicht ganz selten) einen Unfall gegeben. Da fallen auch euch sicher Beispiele ein.
    Der Zweck solcher Blitzer ist doch offensichtlich und wird nicht mal von den zuständigen Behörden geleugnet. Alljährlich taucht in meiner Heimatzeitung ein Bericht über die Finanzlage der Kommune auf. Und die ist bekanntlich immer mau. Also sagt man in aller Offenheit, dass durch (verschärfte) Verkehrsüberwachung (Parkverstöße, Geschwindigkeitskontrolle) Geld eingespielt werden muss. Man nennt sogar Summen, in meiner Stadt über 1 (oder waren's sogar 2?) Million €, die bereits im Haushalt verplant sind!! Diese Unverschämtheit muss man sich mal vorstellen. Das nenne ich abkassieren und der Volksmund nennt es deutlicher...Abzocke.

  • Man nennt sogar Summen...


    Hallo


    Natürlich... Kommunen sind nun mal verpflichtet Haushaltspläne zu erstellen und zu erwartende Einnahmen und Ausgaben zu erfassen. Und zwar im Voraus. Anders geht's nun mal nicht bei uns. Für diese Posten werden allerdings i.d.R. die Ergebnisse des Vorjahres bzw. des Haushaltzeitraumes zuvor als zu erwartende Einnahmen genommen; nicht mehr und nicht weniger. Und die Rechnung könnte man ja den Kommunen vermiesen. Von "Abzocke" könnte man also nur dann reden, wenn eine Kommune diesen Haushaltsposten willkürlich nach oben setzt und auf eine entspr. Umsetzung drängt. Wird sich aber keine so richtig trauen; und das aus diversen Gründen. Und wenn, müsste es im Einzefall benannt werden. Pauschal ist das Quark... 8)


    MfG

  • Die ganze Diskussion hätten wir nicht, wenns Deutschland machen würde wie Schweden und Norwegen: dort wird vor über 90% der Blitzer mit großen Verkehrsschildern hingewiesen. ;)


    Und es zeigt unmißverständlich: es geht um gewünschte Aufmerksamkeit (Verkehrssicherheit) und nicht um reine Abzocke (wie bei uns).

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Die ganze Diskussion hätten wir nicht, wenns Deutschland machen würde wie Schweden und Norwegen: dort wird vor über 90% der Blitzer mit großen Verkehrsschildern hingewiesen. ;)


    Und es zeigt unmißverständlich: es geht um gewünschte Aufmerksamkeit (Verkehrssicherheit) und nicht um reine Abzocke (wie bei uns).




    :thumbup: :thumbup: :thumbup:

  • Diese netten Schilder gibt es auf den französischen Privatautobahnen auch, gefolgt von einem Schild mit der erlaubten Geschwindigkeit. Erst dann kommt der Blitzer.


    Auf den staatlichen Autobahnen, zB Stadtautobahnen, gibt es diese Hinweise aber nicht... ist bestimmt kein Zufall ;)

  • Die ganze Diskussion hätten wir nicht, wenns Deutschland machen würde wie Schweden und Norwegen: dort wird vor über 90% der Blitzer mit großen Verkehrsschildern hingewiesen. ;)


    Hallo


    In D-Land stehen sogar bei/vor 100% entspr. Hinweisschilder... 8)


    MfG


    P.S. Und ja... auf die Einsicht der Fahrer zu setzen wäre ggf. besser. Ich pers. wäre u.a. für mehr Hinweisschilder mit einer Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit... kann aber auch mit der derzeitigen Situation leben.

  • Von "Abzocke" könnte man also nur dann reden, wenn eine Kommune diesen Haushaltsposten willkürlich nach oben setzt und auf eine entspr. Umsetzung drängt. Wird sich aber keine so richtig trauen; und das aus diversen Gründen. Und wenn, müsste es im Einzefall benannt werden. Pauschal ist das Quark... 8)


    MfG


    Genau das tun sie. Sie trauen sich eben. Und sagen es auch noch laut. Hab ich doch geschrieben.

  • Und es kommt ja teilweise noch dazu, daß diese Kontroll-Leistungen auch ausgeschrieben sind für externe Firmen, mit Gewinnerwartung bzw. Umsatzangaben...

    Navigation mit MD96310 ME3.1A, MD99285 ME7.5A