Frage bzgl. Radarwarner

  • dass Navis mit Radarwarner in Deutschland nicht erlaubt sind, ist ja vielen bekannt...


    so da fast alle Navis mittlerweile alle einen Radarwarner an Board haben frage ich mich ob es ausreicht wenn man diese Option im Menü deaktiviert?


    Bei den älteren Navigon Modellen (3300max z.b.) konnte man sogar diese Option deinstallieren im Menü....evtl. ist das bei den neueren Modellen immer noch so...


    würd es denn nun ausreichen wenn man es nur deaktiviert oder muß es gleich deinstalliert werden?


    wobei ich kaum von Leuten gehört habe die bei ner Polizeikontrolle das Navi überprüft wurde....?

  • Nur Geräte welche ausschließlich dem Zwecke der Warnung vor Radargeräten dienen sind verboten und können, bzw. werden von der Polizei eingezogen.
    Das trifft auf Navis nicht zu. Ihr Hauptzweck ist die Navigation. Der Rest ist Beiwerk und erlaubt bzw. geduldet.

  • Mazzic: Erzähl doch bitte nicht so einen Quatsch und dann noch, so scheinbar überzeugend, für jemand der aus Unkenntnis fragt. Wenn man sich nicht ganz sicher ist, sollte man dies hinzufügen, bzw. erwähnen.
    Das ist dem Fragesteller gegenüber dann nur mehr als fair, danke !!!!


    Award: Das was Mazzic hier aus anderen Aussagen zusammengeschustert hat, stimmt alles, wenn man immer nur ein, bis zwei Worte verwendet. Im Satz und vor allem im Zusammenhang ist das dann natürlich daneben!
    Auch hier kommt es darauf an.
    Wenn Du angehalten wirst und Du stehst gerade vor einem Blitzer und der wird womöglich gerade angezeigt werden die das mit Sicherheit abfotografieren (so würde ich es machen) und dann kann man in diesem Fall das Gerät sehr wohl vorerst einziehen!!! - Also hier Einspruch und Korrektur einfüge. - Demzufolge, beschlagnahmen wird man das Gerät können.
    Die Punkte (4) werden Dir sicherlich ebenfalls gutgeschrieben :rolleyes:


    Ob man das Gerät vernichten kann, das ist wieder eine ganz andere Frage. Man kann es natürlich wieder aushändigen unter der Prämisse, dass alle Blitzer-POIs zu löschen sind, weil dann kein dringender Wiederholungsfall gegeben ist.


    Wenn Du die POIs natürlich deaktiviert hast, kann Dir keiner was wollen, auch wenn diese drauf sind. Bisher gibt es kein Gesetz dass dies verbietet. Ich will jetzt nicht wieder alle Gesetzte zitieren, da diese oft genug diskutiert wurden.


    Und für die, die nun wieder "schlaue Einwände" einwerfen wollen, es geht hier nicht draum was bisher passiert ist oder was nicht! Ich habe lediglich aufgeführt was nach derzeit geltendem Recht nachweislich (und das ist immer das Entscheidende!) möglich ist und was mit einem Mittelgesundem menschlichem Verstand jeder Bürger selbst für sich genauso hätte ableiten können. (Denn auch im Gericht sind die Richter nur Menschen die fair sein wollen, aber sich an das aktuell geltende Recht halten müssen)


    Einige Interessesante Verweise stehen auch hier drin:
    [POI PILOT 5000+] Einzug durch Polizei


    Möge Deine Fahrt kontrollfrei bleiben.
    Netten Gruß von Christof

    • Offizieller Beitrag

    Nur Geräte welche ausschließlich dem Zwecke der Warnung vor Radargeräten dienen sind verboten und können, bzw. werden von der Polizei eingezogen.
    Das trifft auf Navis nicht zu. Ihr Hauptzweck ist die Navigation. Der Rest ist Beiwerk und erlaubt bzw. geduldet.


    Award: Das was Mazzic hier aus anderen Aussagen zusammengeschustert hat, stimmt alles, wenn man immer nur ein, bis zwei Worte verwendet. Im Satz und vor allem im Zusammenhang ist das dann natürlich daneben!
    Auch hier kommt es darauf an.
    Wenn Du angehalten wirst und Du stehst gerade vor einem Blitzer und der wird womöglich gerade angezeigt werden die das mit Sicherheit abfotografieren (so würde ich es machen) und dann kann man in diesem Fall das Gerät sehr wohl vorerst einziehen!!!

    achso ja, is klar. die nehmen mir dann also mein navi weg, mit persönlichen daten drauf (textdateien und pdf´s). is klar und geht auch aus deinem link und der diskussion dort genau so hervor! 8| :whistling: 8) reiner blitzerwarner ja, aber navi naja... :P ;)



    mfg rohoel.

  • Also zum letzten mal, in dem zitierten Link als Beitrag 8 hatte ich folgendes geschrieben:


    "Für jeden und überall nachzulesen, ist es in der für alle in ganz Deutschland gültigen STVO:
    §23 (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."


    Jetzt hat man es hier nicht zwingend mit einem Gerät zu tun, was wirklich genau dafür hergestellt wird. Der Gesetzgeber ist aber nicht dumm !!! Und genau DESHALB hat gibt es auch das Wort "insbesondere" !!! Und damit kann es auch in bestimmten nachweislichen Fällen eben angewendet werden. Wenn jemand wirklich erwischt wird und der POI auf dem Display zu sehen ist, dann muss doch der gesunde Menschenverstand sagen, dass derjenige es zur Überwachung der Verkehrsüberwachung benutzen wollte.
    Ein Laserpointer ist schliesslich auch nicht verboten, aber wenn man ihn dazu benutzt auf andere zu zielen (wie oft bei Piloten) wird er wie eine Waffe eingestuft. Und wer von euch hat nun den Mum hier zu sagen, lass den armen Mann in Ruhe und gebt dem seinen Laserpointer zurück ???
    Auf den Zweck kommt es an und auf das was die Gesetzte hergeben - nichts anderes ist es bei dem ewigen Blitzer-POI-Thema!

    Also wie gesagt, fangen wir nicht schon wieder damit an, ausserdem obliegt es mir gar nicht zu Urteilen was richtig und was falsch ist. Fakt ist, dass jedes einzelne Wort in jedem Gesetz ausnahmslos IMMER für einen auftrenden Sachverhalt gilt. Und wenn das Wort "insbesondere" gerade für sowas nicht prädesziniert ist, dann soll mal einer sagen, wo es besser hinpassen könnte!? Und ob jetzt Deine Heimatadresse, oder Deiner Freunde höher eingestuft wird, als die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer vermag ich noch weniger einschätzen zu können.


    Und bitte dann um nachweislich mögliche (ggf. auf Gesetze basierende) Argumente, wenn dies jemand anders einschätzen möchte. Nur "dadegen zu sein", aber keine stichhaltigen Begründungen zu bringen, sondern nur zu sagen "warum", oder "das ist falsch" ist relativ einfach. Was am Ende rauskommt wird man bei K-T. Gut.berg sehen. Bin gespannt wie dann die Regeln ausgelegt werden, zumal dieses (bisher) noch nicht gesetzlich geregelt ist:-)


    Abschließend als Wiederholung: Es geht nicht nicht darum ob es ein Urteil gab, sondern was auf Basis der gültzigen Gesetze möglich und rechtlich zulässig ist. Wenn es aber jemand anlegt, bin ich mir sicher, dass es nicht ewig dauert bis es eines gibt und dann wird das Geschrei noch größer.


    Dem Fragesteller habe ich meine persönliche Meinung, inklusive nachvollziehbarer Argumente gegeben und jetzt überlasse ich das Feld wieder den Spekulatören und allen die es werden wollen :rolleyes:


    Viel Spaß und schönen Abend 8o

  • ....Abschließend als Wiederholung: Es geht nicht nicht darum ob es ein Urteil gab, sondern was auf Basis der gültzigen Gesetze möglich und rechtlich zulässig ist. Wenn es aber jemand anlegt, bin ich mir sicher, dass es nicht ewig dauert bis es eines gibt und dann wird das Geschrei noch größer.


    ...


    Dies ist jetzt wiederum deine eigene Auslegung der Dinge. Denn wie bei vielen anderen Gesetzen auch, geht es schon darum, wie dieses Gesetz in der gelebten Praxis umgesetzt wird und nicht ausschließlich darum, was das Gesetz theoretisch aussagt.

  • Diese SuperGesetzeshüter und Staatsbeflissenen können einem schon den Tag verderben...
    Solche Blockwartmanie sollte in D eigentlich der Geschichte aangehören. Spätestens seit dem Grundgesetz ist es in Deutschland solange gestattet, bis es nicht explizit verboten ist. Und da sich selbst der Verkehrsgerichtstag und die Herren verkehrsminister bisher nicht auf eine verschärfende regelung geeinigt haben, gilt für's Volk immer noch der text des Gesetzes und nicht irgendeine krude Auslegung nach Gutsherrenart.


    Weiterhin gibt es weder in D noch den Anrainern für eine Beschlagnahmepraxis irgendwelche Belege oder Beweise. Es bleibt also im Konjunktiv oder im Gerücht der 3. Potenz. Im Gegenteil: es wird noch nicht einmal auch nur ansatzweise darüber berichtet, ob überhaupt Navis kontrolliert worden sind!


    Das wird immer mal alle zwei Jahre auch hier vergessen, und man muß den Obrigkeitshörigen heraushängen lassen.


    So, nun hab ich fertig. Schicht im Schacht.

  • Also zum letzten mal, in dem zitierten Link als Beitrag 8 hatte ich folgendes geschrieben:


    Abschließend als Wiederholung: Es geht nicht nicht darum ob es ein Urteil gab, sondern was auf Basis der gültzigen Gesetze möglich und rechtlich zulässig ist. Wenn es aber jemand anlegt, bin ich mir sicher, dass es nicht ewig dauert bis es eines gibt und dann wird das Geschrei noch größer.


    Viel Spaß und schönen Abend 8o


    Wie lange gibt es diese "Gesetzauslegung" in Deutschland?? 10 Jahre mindestens. Wie viele Navis sind beschlagnahmt worden???? -> :P


    :D Dumme Frage eines Jura - Laien: Ich höre im Auto ausschließlich Radio um "Blitzerwarnungen" zu hören. Wird das Radio auch beschlagnahmt ?(

  • @Christoph3d: wenn Du Dich schon auf geltendes Recht berufst.... dann zeig mir mal, wo irgend etwas steht, das nicht mazzics Aussage entspricht. ?(


    Dein Ton gegenüber mazzic ist schon heftig; noch dazu, wo Du keine Ahnung von diesem seit Jahren diskutierten Thema hast.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Award: Das was Mazzic hier aus anderen Aussagen zusammengeschustert hat, stimmt alles, wenn man immer nur ein, bis zwei Worte verwendet. Im Satz und vor allem im Zusammenhang ist das dann natürlich daneben!

    @Christof3d,
    so ein Quatsch kann auch nur von dir kommen. :rofl
    Lass es doch einfach und schreibe nur deine Meinung so das es auch andere lesen möchten.
    Am Ende habe ich zusammengefasst genau recht. Der TT-Starter braucht keine große Angst um sein Navi zu haben wenn ihn mal die Polizei anhält. Und genau darum ging es in der Frage. Er wollte keine Rechtsberatung. Wenn doch hätte er sicher dich gefragt.
    Aber mit der Antwort fängt er dann auch nichts an. :lachen

  • Ja was denn nun?


    Ich hab mir heute den Navigon 40 Plus gekauft. Nun habe ich gelesen, dass auch nur die Software aussreicht abhängig davon ob
    es angeschaltet ist oder abgeschaltet ist, sich STRAFBAR macht ?


    Zitat

    Wenn

    Zitat

    man davon ausgeht, dass Navis mit Blitzerwarnung Geräte im Sinne des § 23 Abs. 1b StVO sind - was aber immer noch strittig ist - dann genügt es nicht, die Warnfunktion nur vorübergehend zu deaktivieren. Verboten ist bereits das betriebsbereite Mitführen eines solchen Geräts. Betriebsbereit ist es dann, wenn es mit wenigen Handgriffen und ohne großen technischen Aufwand jederzeit tatsächlich in Betrieb genommen werden kann.

    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=88421



    Ihr bringt mich auch echt durcheinander für einen 19 Jährigen, der noch in Probezeit ist und nicht all zu viel Ahnung davon hat..


    Da hiere viele Mazzic recht geben, weiß ich echt nicht mehr weiter, wem ich was glauben soll ?.



    1.
    Kann mir jemand schon mal sagen, wie ich den Radarwarner vom Navigon 40 Plus deinstallieren kann?


    2.
    Muss ich den Active Lane Assistant extra aktivieren oder aktiviert sich das von selbst, wenn ich auf der Autobahn bin?


    Liebe Grüße.

  • Willkommen im Forum. : drink
    Lass den Radarwarner einfach drauf. Wo kein Kläger, ist auch kein Richter. Wenn du die absolute Sicherheit brauchst frage den Chris. Sorry, stimmt net. Versteste eh net.
    Also gehe zu einem guten Anwalt und lass dich für 100EUR oder so, beraten.
    Auch quatsch. Ist ja fast der Wert des Navi. ?(