wie ist die rechtliche Situation?

  • ich geb euch Bescheid, was wird, ich brauch ja auch gar kein Navi, hab ja mein 6310, aber bei dem Preis konnte ich nicht wiederstehen...............

    das ist nachvollziehbar, egal was die Pseudojuristen von sich geben. Bin auf das Ergebnis gespannt.

  • Falsch. Wenn der Verkäufer Dir ein konkretes Angebot über 7900 € gemacht hat - und davon ist bei einem vorliegenden und an Dich gerichteten Vertragsentwurf auszugehen -, dann brauchst Du das Angebot nur anzunehmen, damit ein Kaufvertrag nach § 433 BGB zustande kommt. Dazu bedarf es keiner besonderen Form. Verträge kommen auch mündlich zustande und sind bindend.


    Gruß,


    Thorsten


    Hast Du da mal einen Link zu? ?(


    Ich finde unter $433 BGB solche Beschreibungen nicht.

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Schade, aber sehr nett geschrieben. Da hat sich einer richtig Mühe gegeben. 8)

    ...
    Mögen hätt' ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut.
    Quelle: Karl Valentin

  • Und mir tut es leid darauf hinzuweisen, die Supportmail in eigenen Worten wiederzugeben.


    So unsere Forenregeln.

  • Wundert mich nicht, dass die das Gerät nicht rausgegeben haben.


    Preisangaben sind nie rechtsverbindlich (auch nicht im Laden), sondern lediglich eine "Orientierungshilfe" für den interessierten Käufer.
    Der Verkäufer kann immer noch ablehnen ohne Probleme.
    Sieht man ja auch bei diesem Beispiel, dass das so ganz gut ist (natürlich nicht für den Käufer) :rolleyes:


    § 145 BGB kann man dazu auch lesen.

  • Und mir tut es leid darauf hinzuweisen, die Supportmail in eigenen Worten wiederzugeben.


    So unsere Forenregeln.



    sind ja keine relevanten Daten, Firm , Tel. usw. vorhanden, trotzdem Danke, ist ja eh erledigt.

  • Schade, dann bleibt mir nichts anderes übrig als deinen Post mit der Supportmail zu löschen.

  • Thopeter: Wir bewegen uns hier im "Grenzbereich", aber ich bleibe dabei. Du kannst es gerne prüfen, oder probieren. Vor Gericht wird es keinen Bestand haben. Wie willst Du beweisen (jetzt mal nicht mit Zeugen u.s.w. verkomplizieren) dass das Angebot rechtsverbindlich ist wenn Du keine Unterschrift oder Firmenstempel hast? Wenn ich Dir ein "Blankoblatt" von BMW besorge und 7900 reinschreibe, besorgest Du mir das Auto? Ist mir egal, wenn Du als Erstbesitzer kurzzeitig drin stehst :)


    Der andere Punkt ist wie Du richtig gesagt hast, dass das Angebot angenommen werden muss.
    Ich habe aber von einem Vertrag in meinem Beispiel gesprochen und dieser ist nicht geschlossen worden, es sei wiederum es war keine Privatperson, aber wir müssen nicht in die Details gehen. Wir kennen das Truckergebnis.
    Das war hier aber auch gar nicht das Thema. Es ist so ;)


    Onkelbobby: Ganz so einfach wie Du das schreibst, ist das nun auch nicht. Sonst könnte ja jemand immer seine Preise regelmässig zu niedrig ausstellen und dann mehr verlangen. Das kann irgendwann für den Verkäufer ins Auge gehen, glaubs mir. Wenn Du das so machst, oder jemanden kennst der das (nicht als Ausnahme fehlehaft gemacht hat) macht, dann rate ihm ab. Es gibt auch gut organisierte Verbraucher welche den richtigen Moment abwarten und dann ist der Laden ganz schnell leer und zwar, zu dem "vermeintlich falschen" Preis :P


    Fricki: Schade, dass es nicht geklappt hat, aber genau das war es auch zu 100% was ich vermutet hatte. Alles andere hätte mein Rechtsverständnis des BGB durcheinandergewürfelt.
    Wie gesagt, manche machen den "Fehler" dass Sie eine Rechnung rausschicken, dann gilt das Angebot beiderseits als angenommen und er müsste das Gerät zu dem Preis rausrücken.


    In diesem Fall hätte ein Anwalt einen sicheren Fall in der Hand.


    Aber Du hast es richtrig gemacht. Ich hätte es wahrscheinlich auch versucht, viel Glück auf der Schnäppchenjagd...

  • Schade, dann bleibt mir nichts anderes übrig als deinen Post mit der Supportmail zu löschen.



    fairerweise sollte man den TS aber darauf hinweisen, den Sachverhalt mit eigenen Worten darzustellen.

  • Ganz so einfach wie Du das schreibst, ist das nun auch nicht. Sonst könnte ja jemand immer seine Preise regelmässig zu niedrig ausstellen und dann mehr verlangen. Das kann irgendwann für den Verkäufer ins Auge gehen, glaubs mir. Wenn Du das so machst, oder jemanden kennst der das (nicht als Ausnahme fehlehaft gemacht hat) macht, dann rate ihm ab. Es gibt auch gut organisierte Verbraucher welche den richtigen Moment abwarten und dann ist der Laden ganz schnell leer und zwar, zu dem "vermeintlich falschen" Preis :P


    Warum ist das nicht ganz so einfach?
    Der § gibt ganz sicher nicht freie Bahn für Kaufleute, in großem Stil vorsätzlich mit falschen Preisen auf Kundenfang zu gehen, sondern gibt dem Verkäufer bei versehentlich
    falscher Preisauszeichnung die nötige Sicherheit.
    Alle möglichen § kann man sicher missbrauchen, und da wird es dann auch wieder Strafen geben für.
    Und ich möchte wetten, selbst in solch einem Fall, wie du ihn angibst bist du als Käufer nicht berechtigt, die Ware(n) zum angegebenen Preis(en) zu erhalten, sondern der Verkäufer wird eins auf den Deckel kriegen, sprich Strafe.


    Nochmal: Preisschilder u.ä. sind rechtlich nicht verbindlich. Das schreibe nicht ich, sondern das schreibt das BGB.

  • fairerweise sollte man den TS aber darauf hinweisen, den Sachverhalt mit eigenen Worten darzustellen.


    Zitat

    Und mir tut es leid darauf hinzuweisen, die Supportmail in eigenen Worten wiederzugeben.


    So unsere Forenregeln.


    Siehe Post 20. ;)

  • Wundert mich nicht, dass die das Gerät nicht rausgegeben haben.


    Preisangaben sind nie rechtsverbindlich (auch nicht im Laden), sondern lediglich eine "Orientierungshilfe" für den interessierten Käufer.
    Der Verkäufer kann immer noch ablehnen ohne Probleme.
    Sieht man ja auch bei diesem Beispiel, dass das so ganz gut ist (natürlich nicht für den Käufer) :rolleyes:


    § 145 BGB kann man dazu auch lesen.


    ist bei mir Post 20. ?(