What to Do ? Gebrauchtnavi gekauft, aber nicht erhalten....

  • ..Das mir sowas passiert hätte ich ja nie gedacht. :pinch:


    Da kauft man einmal ohne ebay-Schutz online ein (hier im Flohmarkt),
    bezahlt das Dingends umgehend als ehrlicher Bürger (hab natürlich nicht nach der Adresse gefragt!)
    und nun...


    3 Wochen später?


    Nix angekommen.


    Angeblich als unversichertes Päckchen verschickt (clever / 120 € Ware unversichert verschicken!!)
    Angeblich verschob sich die Versendung immer wieder..
    Angeblich lag das an Computerproblemen ??
    Angeblich hat der Verkäufer nun nicht mal mehr meine Adresse und weiß also gar nicht wohin es geschickt wurde :thumbup:
    Schreiben kann man viel und die Schuld der Post zu schieben, aber..


    Wer ist privat haftbar für ein verloren gegangenes Päckchen, ohne Absendenachweis?
    Welche Chancen hab ich, an mein Geld zurück zu kommen?


    Mir ist diese Ganze Sache nicht mehr geheuer und ich denke ich soll abgezockt werden.


    Muß dazu sagen, das ich außer den Kontodaten, den Namen und die Telefonnummer keine weitere Daten des Käufers habe (ich Trottel :wacko: )
    Kann man im Falles eines Falles damit eine Anzeige wg. Unterschlagung eröffenen? (die Polizei wird ja wohl an die Adresse kommen)
    Gibts Inkassodienste für Private, auch in so einem Fall der Geld-Zurück-Orderung?


    Muß dazu sagen, das ich nach 8 Jahren eBay noch nie so ein Pech hatte (okay 1-10€ Verluste von armen ebay-Hilfsgaunern,steckt man als Bagatelle weg)
    Bzw wenn dort sowas passiert (Verlust aus Dummheit/unversicherter Versand da Geiz ist geil)
    ...hat ebay/paypal Druck gemacht und man bekommt sein Geld in jedem Fall wieder (zumindest bei paypal 100%)


    :?: :?: 8)

  • hört sich gar nicht gut an ...


    das risiko des versendens trägt der käufer.
    aber wer sagt, dass das paket überhaupt an die post ist? wenns kein nachweis gibt, dann würde ich mal sagen, es wurde nicht geliefert und somit eine klage auf lieferung machen :)

    [align=center]Hier war mal eine tolle Signatur

  • Über das Telefonbuch kommst Du eventuell an die Adresse, wenn nicht, Anzeige kannst Du immer erstatten.


    Imho bekommt man als Versender auch bei einem unversicherten Päckchen einen Versandbeleg, nur halt keine Entschädigung bei Transportschäden.


    Und sollte sich dein Verdacht bestätigen wären wir natürlich an dem Usernamen interessiert, da das Geschäft über den hiesigen Flohmarkt gelaufen ist.


    Diese Infos gerne über PN oder Mail.

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??

    • Offizieller Beitrag

    Diese Infos gerne über PN oder Mail.

    oder den üblichen "melden"-button! ;)


    echt pech, wenn sowas passiert. ;(
    aber wenn ihr nix anderes vereinbart habt (versicherter versand oder anderes), wirst du wohl auf deinen kosten sitzen bleiben.
    ich hatte bei ebay einen genau umgekehrten fall. als verkäufer bot ich versicherten oder unversicherten versand an. der käufer traf die billige wahl. einen postwertzeichenbeleg hatte ich mir aushändigen lassen. belegen tut der aber natürlich noch nicht wirklich was.
    das päckchen ging verloren oder wurde geklaut, auf jeden fall erreichte es den empfänger nie. ;( der ärger war groß und auch der "kunde" wollte sein geld zurück. nach intensivem mailverkehr verlief sich das im sande.
    als ehrlicher verkäufer sah ich es nicht ein, weder kohle noch den artikel zu haben, das ganze nur, weil der käufer sparen wollte! :(



    Zitat

    Angeblich verschob sich die Versendung immer wieder..
    Angeblich lag das an Computerproblemen ??
    Angeblich hat der Verkäufer nun nicht mal mehr meine Adresse und weiß also gar nicht wohin es geschickt wurde


    die sind dabei aber der knüller!! da würde ich auch argwöhnen!



    mfg rohoel.

  • Moin,


    das sieht sehr sehr merkwürdig aus........ :S
    Was habt Ihr denn für eine Versandart vereinbart, bzw. was war im Angebot angegeben?
    Falls Du das so nicht auf sich beruhen lassen willst, kannst Du nur (etwas zeitaufwändig) das "Programm" durchziehen.
    Erstmal (immer alles mit beweisbarer Zustellung!) die Lieferung der Ware nochmals anmahnen. Auch wenn es ein Päckchen war, muss es einen Beweis geben, dass es eingeliefert wurde. Entweder (bei Online-Frankierung) die Rechnung oder (wenn in der Filiale bezahlt) dort einen Kaufbeleg für das Porto! Den muss es nötigen Falls im Archiv der Filiale geben. Außerdem kann man auch bei einem Päckchen einen Nachforschungsauftrag stellen!
    Reagiert der Junge nicht auf diese Forderungen kannst Du entweder Anzeige wegen Internetbetrug stellen (die wird zwar meistens dann von der STA eingestellt, falls der Junge nicht schon einen Schreck bekommt und bezahlt bzw. liefert, wenn die Polizei bei ihm vor der Tür steht, aber das kostet Dich erstmal kein Geld weiter). Dann (schriftlich!) vom Kauf zurücktreten und die Rückzahlung des Geldes verlangen. Reagiert er nicht:
    Wenn es weiter gehen soll (so habe ich das mal durchgezogen), über ein Online-Anwaltsbüro ein anwaltliches Mahnschreiben verfassen lassen. Das kostet um die 20 Euronen, die Du erstmal vorstrecken musst (die werden aber gleich wieder eingefordert). Kommt auch dann nichts, kannst Du einen gerichtlichen Mahnbescheid beauftragen (kostet auch nochmal um die 23 Euro, wird der Forderung auch wieder zugeschlagen). Widerspricht er dem, kannst/musst Du ihn verklagen. Reagiert er nicht, wird die Vollstreckung beauftragt. Wenn Du den Bescheid dafür in der Hand hast und er 2 Wochen lang dem nicht widerspricht, hast Du einen 30 Jahre gültigen Titel.
    Ich habe das vor einem Jahr exakt mal so durchgezogen, weil ich auch in einem Forum (nicht hier) eine Video-Box nicht bekommen habe. Der ursprüngliche Wert war "nur" 36 Euro. Mit allen Gebühren bis zum Vollsteckungsbescheid waren es dann 134 Euro plus Zinsen. Gedauert hat es kanpp 10 Monate.
    Der Junge hatte sich die ganze Zeit "tot" gestellt und sich sogar nach Österreich verkrümelt (umgezogen) und war der Meinung, dass ich ihn dort nicht finde. 8)
    Als ich ihm dann (mit dem Vollstreckungsbescheid in der Hand) eine Mail geschrieben habe, in der ich ihm seine aktuelle Adresse mitgeteilt habe nebst der Ankündigung, dass ich daraus einen international gültigen Bescheid mache und demnächst der "Executor" bei ihm vor der Tür stehen wird, hatte ich binnen 5 Stunden das gesamte Geld auf meinem Konto. :thumbup:
    Also: dranbleiben!


    Grüße
    Torsten

    "Geht nicht" gibts nicht!
    "Kann nicht" heißt: faul!

  • Zumindest im gewerblichen Bereich haftet ausschließlich der Verkäufer (auch gewerbliche Verkäufer bei Ebay) - daher kann man so unseriöse Zusätze wie "versicherter Versand gegen Aufpreis" getrost ignorieren. Wie das bei privaten Verkäufen ist, weiß ich nicht.

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Hast Du mal nen link, um welches Angebot es sich gehandelt hat?


    Was war für ne Versendungsart abgesprochen/angeboten? Hast Du ausdrücklich auf versicherten Versand verzichtet?


    Hier dürfte evtl § 447 BGB zum Zuge kommen- sieht nicht so gut für Dich aus...(bei Abs I - bei Absatz II sähe es schon anderes aus)

  • Beim Privatkauf haftet der Verkäufer nicht, wenn er den Versand belegen kann. Hierzu genügt die Quittung. Auch wenn aus dieser nicht hervor geht, wohin oder was versendet wurde.


    Sperrt sich der Verkäufer gegen eine Aufklärung, so würde ich Anzeige erstatten. Die Adresse ist schnell herausgefunden. Denn lässt sich hier ein Vorsatz nachweisen, wäre dies strafbar.


    Leider hat eine nachgewiesene strafbare Handlung erst einmal keine Auswirkung auf bestehende Schadensersatzforderungen. Diese sind nur auf den Privatklageweg durchsetzbar.

  • Ist schon erstaunlich, dass es auch hier im Forum ehrliche Schwindler gibt, wo man annehmen sollte, unter Gleichgesinnten zu sein. :cursing:
    Ich habe sowohl über dieses Forum schon etwas verkauft, als auch über eBay ge- und verkauft. Meine Devise: Sicherheit geht vor Geiz. Das heißt, Kauf und Verkauf erst nach gegenseitigen Infos über Name und Anschrift, Telefon usw., danach auf alle Fälle versicherter Versand, egal ob DHL oder HERMES. Es gibt immer Versandquittungen, die ich dem jeweiligen Käufer stets als PDF-Datei gemailt habe. Ergebnis: Null Problemo - bis auf zwei bedauerliche Einzelfälle, wo ich erst nachfragen mußte, ob das jeweilige Paket wohlbehalten angekommen ist.


    What to Do?: Einen Namen des Verkäufers wird's wohl geben, bzw. wenn er hier angemeldet ist, über die Moderatoren versuchen Namen und Adresse heraus zu bekommen. Dann Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in dessen Heimatort erstatten. Solchen Banditen sollten auf alle Fälle was auf die Pfoten bekommen!
    Wünsche viel Erfolg!
    Ciao
    Manne

    • Offizieller Beitrag

    Ist schon erstaunlich, dass es auch hier im Forum ehrliche Schwindler gibt, wo man annehmen sollte, unter Gleichgesinnten zu sein.

    FORENBETRÜGER



    Einen Namen des Verkäufers wird's wohl geben, bzw. wenn er hier angemeldet ist, über die Moderatoren versuchen Namen und Adresse heraus zu bekommen.

    ob jemand seine richtige adresse bei internetanmeldungen hinterlegt ist sicher fraglich. aber über die ip lässt sich für die staatsanwaltschaft sicherlich die korrekte adresse ermitteln.



    mfg rohoel.

  • Moin,


    Wenn ich das richtig sehe, gibt es doch auch eine Telefonnummer und (viel interessanter!) eine Bankverbindung. Darüber sollte der "Kollege" auf jeden Fall ausfindig zu machen sein.


    Grüße
    Torsten

    "Geht nicht" gibts nicht!
    "Kann nicht" heißt: faul!

  • Moin,


    ich drücke Dir ganz fest die Daumen, dass Du Deine Kohle wieder bekommst!
    Falls Du noch ein paar Tipps brauchst (weil ich ja einen ähnlichen Fall durch habe), kannst/darfst Du mich gerne per Mail anschreiben. Du musst ja meine Fehler nicht wiederholen....... ;)


    Grüße
    Torsten

    "Geht nicht" gibts nicht!
    "Kann nicht" heißt: faul!

  • Moin,


    Mail ist gaaaaaaaanz ungünstig, weil keine beweisbare Zustellung!
    Mindestens Einschreibebrief (mit Liefertermin und gleich Erklärung des Rücktritts vom Kauf nebst Geldrückforderung, wenn bis zum Termin nicht geliefert wird), besser mit Rückschein. Die Belege aufheben, die Kosten dafür gehen auch zu Lasten dieses Herzchens. ;)


    Grüße
    Torsten

    "Geht nicht" gibts nicht!
    "Kann nicht" heißt: faul!