Kartenupdate ohne Abo

  • Hallo,


    ich habe vor einiger Zeit ein 8110 erworben, dieses zu einem 8310 geupgraded. Enthalten waren zwei Jahre Kartenupdates, die ich auch immer zeitnah gemacht habe.
    Auch über das letzte Update wurde ich per Mail informiert, da ich im Ausland war konnte ich das Update aber nicht durchführen.


    Das wollte ich vorgestern nachholen, aber siehe da, mein Abo ist seit 10 Tagen abgelaufen.
    Das ist auch OK, nicht OK ist aber, dass ich das in meiner Abozeit erschienene Update jetzt scheinbar nicht mehr bekomme, Fresh meldet "Abo abgelaufen".


    Finde ich unmöglich. Verstehe ich da ggf. etwas falsch oder ist das wirklich so?

  • JA, das ist so!


    Also um ganz ehrlich zu sein, ich verstehe Dich nicht so ganz und an sich die Fragestellung auch nicht was DU uns damit sagen willt...


    Wenn Du vergleichbar letztes Jahr einen Gutschein bekommen hast, der BIS 17.07.2010 einzulösen ist, wer ist dann Schuld dran, dass Du ihn HEUTE nicht mehr einlösen kannst?


    Der Laden, der sich an den "Vertrag" hält, oder die süße Blondine die ihn Dir wömöglich auch noch zum Gebtag geschenkt hat und nicht am 16ten.07 nochmal nachgefragt hat, ob Du Dir was davon gekauft hast? ?(


    Und WENN ES ABSEHBAR IST, dass man den Zeitraum nicht mehr einhalten kann (was ich dennoch nicht verstehe bei so langer Zeit), dann kann man im Laden anrufen und freundlich bitten, doch kulaterweise 1 oder 2 Wochen Fristverlängerung zu erhalten.
    Hätte man in diesem Fall auch machen können, aber einen Anspruch gab und gibt es nicht, wenn Du aus persönlichen Gründen Deinen Vertrag nicht einhalten kannst sowas zu verlangen.


    Was kann man mehr dazu sagen :?: ...Kopfschüttel...

  • Beitrag: Ich wollte fragen ob ich das richtig verstehe oder ggf. verplane. Ihr seid schliesslich die Profis.


    Dein Vergleich stimmt so nicht, denn es ist absolut nicht korrekt die in der gekauften Updatezeit erschienenen Updates vorzuenthalten.
    Um bei ner Analogie zu bleiben: Das ist so wie wenn ich mir bei Amazon was vor einer Woche bestellen würde und die das nicht mehr ausliefern, weil der Gutschein vorgestern abgelaufen ist. Das geht auf keinen Fall, ich werde mich mal an Navigon wenden.

  • Das sehe ich aber anders als Christof3D: Ich habe für etwas bezahlt, was mir noch nicht geliefert wurde. Es können ja so verschiedene Sachen dazwischen kommen wie z.B. Probleme mit dem Internetprovider (da sind schnell mal 6-8 Wochen ohne Internet drin), Krankheit, kurzfristiger Einsatz auf Montage u.s.w..
    So lange die bezahlten Karten nicht zugestellt sind, ist der Vertrag nicht erfüllt.


    Ich würde aber mal ohne Stress ganz nett bei Navigon anfragen, vielleicht lässt sich da eine kulante Lösung ohne große Streitigkeiten finden.


    Gruß digi1

  • Seretix:
    Sehr gutes Beispiel !!!!
    Dann bekommst Du die Ware, weil diese noch VOR ABLAUF, also innerhalb der Gültigkeit bestellt hast, sprich "den Vertrag zur Erfüllung" geschlossen hast.
    Würdest Du den Gutschein in Deinem gestellten Beispiel heute auch noch (OHNE Kulanz) anerkannt bekommen?
    Wenn natürlich der Server 3 Wochen nicht erreichbar wäre und Du DESHALB kein Update machen könntest, hättest Du schon noch ein Anrecht darauf.


    Digi:
    Wie Du RICHTIG geschrieben hast, auf KULANZ kann man hoffen, aber nicht pochen! Nochmal: PERSÖNLICHE Probleme interessieren dem Vertragspartner nicht, die er nicht zu verantworten hat.
    Ansonsten will ich mein Geld für die bezahlten Kinokarten zurück, weil das eine mal, musste meine Freundin zu lange arbeiten, das andere mal, hatte ich unterwegs dorthin einen Unfall und das dritte mal wurde ich leider krank. Drei mal umsonst reserviert und bezahlt und jetzt läuft der Film schon nimmer :D


    Letzte Frage an Digi und Seretix:
    Fast jeder hat Antivirensoftware drauf. Die hat gewöhnlich ein Ablaufdatum.
    Wenn ich nun gestern kein Download machen konnte, weil ich erst um 2:05 Uhr zuhause war und die ganz superwichtigen Virenupdates von gestern deshalb nicht mehr downloaden konnte, muss ich mich beschweren, oder habe ich ein Recht darauf die gestrigen Updates noch zu bekommen die mir feheln und noch bis 23:59 Uhr hätte runterladen können? Habe doch bis gestern bezahlt und will gar nicht die Updates von heute, nur von gestern weil ich keine Zeit hatte die runterzuladen.


    Ich will ja keine Endlosdiskussion, dann sag ich halt dass ich auf dem Holzweg bin und ihr nicht, damit Ruhe ist, selbst wenn ich das samtweiche des Teppichs drunter spüre... :P


    Schöne Restwoche und nette Grüße von Christof

  • Hmm, schlechtes Beispiel, nach abgelaufener Antiviruslizenz kannst du nicht nur kein Update mehr ziehen, dann läuft das ganze Programm nicht mehr. Das Navi läuft aber trotz der abgelaufenen Update-Lizenz weiter.


    Bei einem Kaufvertrag über Internet trägt der Händler das Versandrisiko, er muss also im Zweifel nachweisen, dass die Ware beim Kunden angekommen ist und auch bei etwahigem Verlust haften. Der Gesetzgeber macht darin keinen Unterschied, ob die Software per Download oder per Datenträger verschickt wird. Navigon müsste also die Software weiterhin zum Download anbieten, bis ein vollständiger Download erfogt ist. Erst dann hätte Navigon seinen Vertrag erfüllt. Das wäre übrigens ohne weiteres zu realisieren, zahlreiche Onlineshops für Software praktizieren das täglich (der vollständige Download kann protokolliert werden). Dort besteht sogar oft die Möglichkeit, bei Datenverlust die Software noch nach längerer Zeit nochmals runterzuladen. Das läuft allerdings dann wirklich auf Kulanz, einen Anspruch darauf hat man nicht. Der erfolgreiche Erstdownload muss allerdings gewährleistet sein (wenn ich mich nicht irre, muss eine Vorhaltezeit von midestens 12 Wochen gewährleistet sein). Das Ablaufen dieser Zeit muss schriftlich mitgeteilt werden.


    Gruß digi1

  • Navigon schreibt eindeutig


    ...stellt ihnen 24 Monate zum Download (und nur so) zur Verfügung. Man wird sogar benachrichtigt.
    Also endet die Verfügungsstellung nach 24 Monaten und nirgens steht "wird ihnen geliefert"


    Der Kunde ist somit in diesem Zeitraum in der Holpflicht und Navigon nicht in der Lieferpflicht. Die Warnehmung obliegt dann dem Kunden. Nur wenn nachweislich Navigon die Software nicht auf dem Server hat, wäre eine Verlängerung der Verfügungsstellung denkbar.


    Rechtlich leider eindeutig, weil mit dem Kauf werden die Bedingungen ja akzeptiert.

    psr (Peter)


    Nach 9 Jahren Navigon 2014 auf Garmin gewechselt. Aktuell ein DriveSmart 76 fürs Cabrio und Tourenplanung am Laptop. Da im Cabrio seit 2022 und im Dienstauto CarPlay wireless vorhanden ist, kommt gelegentlich auch Google und Apple für A nach B in Frage und immer mehr das überarbeitete MRA (MyRouteApp) mit dem sehr guten WEB Planungstool. (LifeTime Abo)

  • PSR:
    Danke für Deine zusätzliche Unterstützung.
    101%ige Zustimmung!!! So ist es und nicht anders!
    Die Aussage von Digi ist leider insofern nicht anwendbar, weil es sich NICHT um einen Abbruch handelt, der INNERHALB der Gültigkeitszeitraumes versucht wurde und nicht zuende durchgeführt werden konnte.
    Seretix schreibt ja selbst, dass er benachrichtigt wurde und das Ablaufdatum war ebenfalls bekannt, also alles richtig gelaufen.
    Für die Theoretische Wunschauslegung der Beiden müsste in den Bedingungen z.B.: "...innerhalb des ABO-Zeitraumes zur Verfügung gestellte Downloads können bei der nächsten Synchronisation abgerufen werden..." drinstehen.
    Also OHNE Bezug auf ein direktes Endedatum der Downloadmöglichkeit, dem ist aber nicht so.
    (Downloadzeitraum ist ganz klar angegeben! Was wann angeboten wird und wann man in die Pötte kommt es runterzuladen ist unerhebnlich, solange es nicht am Tag nach "Vertragsende" versucht wird)


    PSR hat es noch einmal präziser und deutlicher ausgeführt, als ich es getan habe.
    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen... Game over... NAVI over... oder so ähnlich :thumbup:

  • Weils hier gerade passt,
    ich bekomme im Fresh den Hinweis, dass die Karte 2 2010 abrufbar für mich ist. Die habe ich aber auf dem 70 Premium drauf. (nehme ich an, ist ja ein aktuelles Gerät) Muss ich die Karte trotzdem runterladen, damit ich sie für den Fall der Fälle hier auf dem PC habe? Die Karte ist bestimmt auch nicht ewig abrufbar, oder?
    Ebenso hatte ich ja TMC Premium runtergeladen und installiert. Hier steht auch weiterhin der Hinweis, dass ich das runterladen kann. Ist ja nicht schlecht, so kann ich bei "Navi zurück auf Werkseinstellung" das nochmal installieren. Ist aber auch nicht ewig abrufbar, oder?
    Oder nochmal alles runterladen und an sicherer Stelle abspeichern?


    Könnte ja auch sein, dass das aktualisierte Dateien sind. ?(


    Backup habe ich gemacht...;)


    Bei meinem TT ist das alles irgendwie einfacher....


    Heinz

  • rein rechtlich mag das ja alles i.O. sein.


    Ich möchte aber einwerfen:
    Was passiert wenn das Update (was man vor Abo-Ende gezogen hat) Probleme macht und man auf eine Datensicherung zurück muß ?
    Was passiert mit den armen Menschen die nach Abo-Ende ein Upgrade 8110 --> 8310 machen (die wirft es Jahre zurück) ?


    Fragen über Fragen und viel Geduld in der Warteschleife !

  • Also ich vermute wieder irgend einen Fehler in der Bereitstellung in Fresh. Hab eben bei mir nachgeschaut. Ich hatte ein Blitzerupdate bis Mai 2010, also schon lange abgelaufen. Ich kann aber dieses letzte Update noch immer abrufen. Navigon scheint sich also an gültige Gesetze zu halten.


    Übrigens: Egal, was in den AGB´s steht, gültig ist die aktuelle Rechtssprechung und die lautet nun mal so, dass Du für deine bezahlte Ware auch die Gegenleistung bekommen musst und es wird keiner voraussagen können, ob Du in einem 2-jahres-Zeitraum mal längere Zeit verhindert bist.
    Stell Dir vor, Du bestellst eine Ware, musst plötzlich ins Krankenhaus, der Postbote klingelt vergeblich und die Ware geht zurück. Dann findest Du Dich wohl auch damit ab? Komische Einstellungen haben hier manche User.


    Gruß digi1

    Einmal editiert, zuletzt von digi1 ()

  • Das hier beschriebene Problem hatte ich dieses Jahr mit meinem 2110 max. Auch hier war das letzte Update im Fresh nicht enthalten und er sagte, daß mein Abo abgelaufen sei.
    Habe dann telefonisch den Support kontaktiert. Die Dame hat alles nachvollzogen (Das betreffende Abo war zur Zeit der Auslieferung des Updates noch aktiv) und mir dann freundliche gesagt, daß
    das fehlende Update im Fresh am nächsten Tag zur Verfügung stehen werde.
    Am selben Abend habe ich es dann nochmal vorab probiert und siehe da, das Update stand schon bereit.
    Also eionfach mal anrufen, oder einen Mail schreiben.


    MfG

  • Zitat

    Egal, was in den AGB´s steht, gültig ist die aktuelle Rechtssprechung und die lautet nun mal so, dass Du für deine bezahlte Ware auch die Gegenleistung bekommen musst und es wird keiner voraussagen können, ob Du in einem 2-jahres-Zeitraum mal längere Zeit verhindert bist.


    Wenn es, sagen wir mal um das Erscheinen des letzten Updates unmittelbar vor Ablauf Deines Abos war und die Verträge sind Abo - Verträge, mag das eventuell noch hinhauen. Der Threadstarter wollte aber gar das vorletzte Kartenupdate wieder aufspielen, weil er entweder dies nicht wargenommen hat oder auch nicht gesichert hatte.


    Wie Navigon selber schreibt, bieten sie eine Bereitstellung zum Download und keinen verpflichtenden "Zu"- Liefervertrag als Bringleistung:
    Navigon Text: Ihre Vorteile



    • Einmalige Zahlung für 24 Monate Service
    • Regelmäßige Updates von Experten
    • Automatische Benachrichtigung bei neuen Downloads


    Dies ist wie der Kauf einer Eintrittskarte. Ich habe nur Erstattungsrecht wenn die Veranstaltung nicht stattfindet, nicht aber, wenn ich nicht hingehe.
    Ich kann auch bei einem Konzert- oder Opernabo nicht verlangen, dass für mich eine der zugesagten Vorstellungen wiederholt wird, weil ich in Urlaub bin.


    Es ist noch nicht einmal fest vereinbart, dass zum Abschluss von Freshmaps einem 8 Downloads zustehen, sondern:


    Schon "Regelmäßiges.." lasst offen, wieviel Updates einer mitbekommen kann. Die einzige feste Größe ist die Zugangsberechtigung zum Server über 24 Monate.


    Vielleich kann hier aber einer mal mit juristischen Background klären, ob hier Navigon eine Gegenleistung nicht einhält.
    Ich meine, hier wird eine klare Leistung beschrieben, dessen Warnehmung aber dann dem Kunden obliegt, ähnlich den genannten Beispielen.


    Zum Schluss für Hein:


    Wenn Du aktuell auf Deinem Gerät die gleiche Karte hast, wie sie zum Download bereitsteht, must Du dir die Karten vom Gerät selber sichern. Das hast Du gemacht und gut ist.

    psr (Peter)


    Nach 9 Jahren Navigon 2014 auf Garmin gewechselt. Aktuell ein DriveSmart 76 fürs Cabrio und Tourenplanung am Laptop. Da im Cabrio seit 2022 und im Dienstauto CarPlay wireless vorhanden ist, kommt gelegentlich auch Google und Apple für A nach B in Frage und immer mehr das überarbeitete MRA (MyRouteApp) mit dem sehr guten WEB Planungstool. (LifeTime Abo)

    4 Mal editiert, zuletzt von PSR ()

  • Naja, dieser Vergleicht hinkt gewaltig. Habe ich eine Eintrittskarte und ich bin verhindert die Veranstaltung zu besuchen, kann ich die Karte zurückgeben. Da der Veranstalter dann ein Risiko trägt, dass die Karte eventuell nicht mehr kurzfristig verkauft werden kann, kann er in Abhängigkeit von der noch verbleibenden Zeit bis zur Veranstaltung eine verminderte Rückerstattung zahlen. Ihm entsteht durch den Nichtverkauf der Karte ja ein echter Schaden.


    Da man bei Verhinderung beim Download von Navigon keine Karte zurückgeben kann :D, ist es Navigon doch zuzumuten, den Download zum Endstand des Abos anzubieten (wie es bei mir im Falle des im Mai abgelaufenen Blitzer-Abos auch in Fresh realisiert ist).


    Lange Rede, kurzer Sinn - ehe wir hier noch weiter über allerlei rechtlichen Sinn und Unsinn reden, soll doch der betroffenen User sich mal an Navigon wenden. Falls es so ist, wie ich vermute, dass nur im Fresh-Center was schief gelaufen ist, haben wir uns hier völlig umsonst die Köpfe heiß geredet. Also, lassen wir Tatsachen sprechen ....


    Gruß digi1

  • Ich kann mir ein neues Navi kaufen und verzichte dann auf das Angebot in den folgenden 2 Jahren ein Update durchzuführen. Was kann NAVIGON dafür. Es ist ein Angebot, nicht mehr und nicht weniger. Von einem MUSS lese ich da nichts.


    Peter