Bei der Pfandbongeschichte ist halt der Vorsatz so eindeutig...
Hallo
Und eben darum gibt es das Mittel der Abmahnung... und das BAG hat entschieden, dass dieses ausreichend gewesen wäre. Nicht mehr und nicht weniger. Das heißt ja nicht, dass solches Handeln ein Arbeitnehmers grundsätzlich toleriert wird. Im Wiederholungsfall ist er dann drann.
Und wenn ein Handwerker - mit dem ich 30 Jahren zufrieden war - bei mir 1,31€ einsteckt, spreche ich ihn an und gut ist es für dieses mal.
Und es hätte ggf. sogar andere Mittel gegeben, die der Arbeitgeber hätte ergreifen können. Bei 1,31€ und dem Verlust des Vertrauensverhältnisses hätte ja z.B. auch mit einer Versetzung bzw. einem anderen Tätigkeitsfeld [Regale auffüllen] gearbeitet werden können. Aber alls das wurde nicht einmal versucht.
Ist übrigens in anderen Bereichen schon läner so... Stichwort "Mundraub"...
MfG