(7210_upgrade) nervende Werbung während der Navigation

  • Zitat

    Original von kdreichert
    wenn Alles, was im HB steht beachtet würde, dann würde sich das mit dem "Achtung Gefahrenstelle" auch erübrigen, weil nicht erlaubt :-D) ;)


    ?(
    Seit wann ist es in DE verboten vor Gefahrenstellen zu warnen? Wenn das verboten wäre, dann
    - dürfte auch der "Kurvenwarner" nicht verwendet werden
    - keine Schilder aufgestellt werden


    Ich gebe dir Recht wenn du sagst "Dann ist das Symbol das Navigon einblendet eine heikle Sache", denn daraus ist ein "Blitzer" zu erkennen. Aber das halte ich auch für einen Winkelzug von Navigon, getrau dem Motto "Wenn immer behauptet wird die Dinger stehen an Gefahrenstellen und nicht nur da wo es gerade Geld zu machen gibt, dann warnen wir entsprechend vor diesen Gefahrenstellen damit keine Unfälle passieren".

  • Zitat

    Original von olafkn


    Im Gegenteil passt sogar, ist ja wie beschrieben Werbung. Wenn du mit Q4/08 fährst, hattest Du ja bestimmt mindestens einmal dein Gerät an Fresh, da der Orginal Kartensatz doch Q2 oder Q3? war. Nur wenn aktuelles Datum größer als Auslieferungskartenquartal +^1 Quartal wird erscheint die Werbung.


    Ich bin aber auch eine Zeit mit dem ausgelieferten Material gefahren, da kam auch nix von Werbung.

  • Zitat

    Original von rttm


    Ich bin aber auch eine Zeit mit dem ausgelieferten Material gefahren, da kam auch nix von Werbung.


    Auch alle übrigen Bedingungen eingehalten?
    Vollmond von Links
    Nieselregen
    Bodennebel


    Aber im Ernst solange wir nicht wissen, wie die Meldungspopups programmiert sind können wir auch nicht sagen ob die Funktion ein Bug oder Feature ist.


  • Vor Blitzern zu warnen ist doch nicht verboten! Lediglich die Geräte, die aktiv z. B. einen Radarstrahl ausmessen sind verboten.


    Im Radio werden ständig Blitzerwarnungen durchgegeben. (allerdings nur Privatsender, öffentlich-rechtliche nicht, die "gehören" ja dem Gleichen wie die Polizei) ;)


    Weiteres Beispiel: Wenn man den entgegenkommenden Verkehr durch Lichthupe warnt, kann man eine Verwarnung bekommen wegen mißbräuchlicher Nutzung der Lichtsignalanlage, nicht wegen "Warnung vor Radarfalle". Das "Abwinken mit der Hand" kann überhaupt nicht bestraft werden.


    Technisch/rechtlich gesehen ist ein Blitzerwarner im Navi nichts anderes als eine Papierstraßenkarte, in der Standorte der Blitzer markiert sind.

  • Zitat

    Original von temesvari
    Vor Blitzern zu warnen ist doch nicht verboten! Lediglich die Geräte, die aktiv z. B. einen Radarstrahl ausmessen sind verboten.


    Im Radio werden ständig Blitzerwarnungen durchgegeben. (allerdings nur Privatsender, öffentlich-rechtliche nicht, die "gehören" ja dem Gleichen wie die Polizei) ;)


    Die Argumentation "wenn im Radio durchgegeben, dann erlaubt" ist nicht ganz korrekt, zumindest nicht pauschal für alle Länder / Jurisdiktionen.


    In der Schweiz zum Beispiel ist ein Blitzerwarner im Navi definitiv verboten (deshalb gibt es auch keinen im MN7) und trotzdem berichten fast alle Radiostationen über aktuelle Blitzer.

    main(int b) { if (2b || !2b) printf("That's the question!");}

  • Aber selbst in der Schweiz weicht sich das Gesetz auf:
    Hier ein im Internet gefundener Artikel:


    Schaffhauser Nachrichten; Mittwoch 14. Mai 2008, Region


    Navigationsgeräte, die auch als Radarwarngeräte verwendet werden, sind im Rahmen der derzeitigen Rechtslage legal. Dies ist die Ansicht des Kantonsgerichts, das gestern in einem entsprechenden Fall entschieden hat.


    Dass es gestern vor Kantonsgericht eher um die Sache ging als um eine Person, war von Anfang an deutlich. Denn der Angeklagte war gar nicht erst zur Verhandlung erschienen. Vorgesehen war das nicht. Verteidiger Robert Vogel entschuldigte sich denn auch dafür, dass sein Mandant den Termin «verschwitzt hat». Der 38-Jährige war am Grenzübergang Thayngen mit einem Navigationsgerät erwischt worden, das in der Lage ist, vor fixen Radarfallen zu warnen. Dafür wurden ihm 500 Franken Bussgeld aufgebrummt und das Gerät eingezogen, wogegen er Einsprache erhoben hat.


    Weil der Sachverhalt ja klar sei und es nur um juristische Fragen gehe, beantragte Vogel trotz der Absenz seines Mandanten, die Verhandlung fortzuführen. Staatsanwalt Daniel Jenne beantragte dagegen, dass die Einsprache des Angeklagten wegen unentschuldigten Nichterscheinens zurückgezogen werden müsse. Richter Ernst Sulzberger entschied schliesslich, die Verhandlung fortzusetzen, zumal in diesem Fall auf die Anwesenheit des Angeklagten verzichtet werden könne, «denn eigentlich sitzt hier der <Amigo> vor Gericht», wie der Markenname des vom Angeklagten mitgeführten Navigationsgeräts lautet.


    Unklare Rechtslage


    Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Apparaturen, die vor Radarfallen warnen können. Zum einen Geräte, die Radarmessungen via Funk detektieren, zum anderen Navigationsgeräte, bei denen festinstallierte Blitzkästen vermerkt sind. Erstere Geräte sind laut Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes verboten. Ob der Artikel aber auch auf Navigationgeräte angewendet werden darf, ist unklar (siehe auch SN vom 11. April 2008).
    Die Plädoyers des Staatsanwalts und des Verteidigers nahmen denn auch auf obigen Artikel Bezug, wobei sie ihn in entgegengesetzter Richtung interpretierten. Im Kern sagt der Gesetzestext, dass «Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können (z. B. Radarwarngeräte)», nicht verwendet werden dürfen.
    Jenne argumentierte nun, dass Navigationsgeräte mit Radarwarnung den Sinn von Verkehrskontrollen unterlaufen würden. Zwar brächten sie die Verkehrsteilnehmer dazu, die Geschwindigkeit dort einzuhalten, wo gemessen würde, was an diesen Stellen auch besonders erwünscht sei. Allerdings gehe es nicht darum, die Geschwindigkeit nur an manchen Orten den gesetzlichen Richtlinien anzupassen. Es gelte nicht nur die Verkehrs-, sondern auch die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Daher sei die Busse sowie der Einzug des Geräts gerechtfertigt.
    Vogel führte ins Feld, dass sich die Navigationsgeräte von den konventionellen Radarwarnern grundlegend unterscheiden würden. Letztere seien potentiell imstande, vor allen Radarmessungen, also auch mobilen, zu warnen. Navigationsgeräte dagegen warnten nur bei fixen Messgeräten. Gerade die Standpunkte der Blitzkästen seien aber ohnehin bekannt respektive über legale Computersoftware für alle zugänglich. Das Navigationsgerät des Angeklagten sei somit nicht vom Verbot betroffen und er freizusprechen.


    Erlaubt ist, was nicht verboten ist


    Dies tat das Kantonsgericht denn auch. Der Angeklagte wurde freigesprochen, sein Navigationsgerät erhält er zurück, und die Verfahrenskosten fallen zu Lasten der Staatskasse. Sein Urteil begründete das Gericht damit, dass es unzulässig sei, das bestehende Gesetz auf diese Art der Navigationgeräte auszudehnen. «Und was nicht verboten ist, ist erlaubt», meinte Sulzberger.
    Ausserdem stehe im Vordergrund von Verkehrskontrollen die Verkehrssicherheit, und diese werde durch die Navigationsgeräte mit Radarwarnung nicht eingeschränkt. Denn diese könnten keine mobilen Radarmessungen detektieren und ermöglichten es daher nicht, die erlaubte Geschwindigkeit ungefährdet zu überschreiten. Zudem seien die Geräte auch nicht imstande, Messungen zu stören, wie dies bei gewissen Radarwarnern der Fall sei. Und schliesslich verwendeten die Navigationsgeräte allgemein zugängliche Daten, die Standorte von Blitzkästen würden ja häufig auch von der Polizei bewusst bekanntgegeben.
    Dieser Entscheid hat für Schaffhausen Konsequenzen: «Wir werden in der näheren Zukunft sicher keine derartigen Geräte mehr einziehen respektive deswegen Bussen aussprechen», erklärte Polizeirichter Jenne. Tatsächlich sei es nun Sache des Gesetzgebers, rechtliche Klarheit zu schaffen.

  • Zitat

    Original von BohrokKaita


    Die Argumentation "wenn im Radio durchgegeben, dann erlaubt" ist nicht ganz korrekt, zumindest nicht pauschal für alle Länder / Jurisdiktionen.


    In der Schweiz zum Beispiel ist ein Blitzerwarner im Navi definitiv verboten (deshalb gibt es auch keinen im MN7) und trotzdem berichten fast alle Radiostationen über aktuelle Blitzer.


    Ok, Radio ist sicher was anderes, aber ich sprach auch nicht für alle Rechtssysteme dieser Erde ;), meinte eigentlich nur die deutsche Straßenverkehrsordnung.

  • Vielleicht könnten wir versuchen, einfach beim Thema (nervende Werbung) zu bleiben und nicht den tausendsten Thread aufzumachen zum Thema "Radarwarner verboten oder nicht"?


    Andererseits ist es schon beeindruckend elegant, wie dieser oder jener versucht, mit massiven deviativen Postings ein Thema ins Leere laufen zu lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von jahnbes ()

  • Wer keine FreshMaps Werbung sehen möchte muss einfach in


    ApplicationSettings.xml und UserSettings.xml
    im Bereich <MapUpdateFlag>


    den Wert von 1 auf 0 ändern


    Sascha

  • Siehst du und Michi wollte es uns allen nicht glauben ;)

  • Zitat

    Original von genaese
    Siehst du und Michi wollte es uns allen nicht glauben ;)


    ?(


    Es ist doch eher so, dass Du anscheinend nicht glaubst, dass es User gibt, die bisher keine Werbung gesehen haben.

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Eine solche Meldung hatte ich bisher weder bein der 7210er-Version noch bei der 7310er-Version.


    Ich habe auf beiden Versionen FreshMaps laufen.


    LG


  • :tup
    bravo Sascha.
    Das sollte DIE Antwort für diesen Thread sein.


    Grüße

  • Zitat

    Original von HSVMichi


    ?(


    Es ist doch eher so, dass Du anscheinend nicht glaubst, dass es User gibt, die bisher keine Werbung gesehen haben.


    war ja nicht schelmisch gemeint