ACHTUNG, hohe Geldstrafen mit Radarwarner in der Schweiz

  • Zitat

    Original von Achim
    Michi, nur der Vollständigkeit halber: Der in der Schweiz verbotene Amigo ist kein PNA oder PDA, auch kein Navi und hat deshalb auch keine persönlichen Daten drin. Das ist lediglich eine Art GPS-Maus, die zusätzlich vor Blitzern warnt = Radarwarngerät = gehört verboten.


    Achim


    HÄH???


    Eine GPS-Maus, die vor Blitzern warnt, ist kein Radarwarngerät!


    Und das weisst Du auch ganz genau. ;D


    Und in dem Urteil ging es ja nicht nur um das corpus delicti, sondern der Amigo war sozusagen stellvertretend für alle Geräte, die betriebsbereit sind und Blitzerstandorte anzeigen können.


    Aber mir ist das relativ wurscht, wer dieses Urteil wie interpretiert und entsprechend damit umgeht.


    Ich finde es nur belustigend, wie selbst nach so einem eindeutigen Urteil mit allen Mitteln versucht wird, das eigene Navi davon nicht betroffen zu sehen. :D


    So, und bevor noch mehr FredTs und Achims hier ihre eigene Auffassung zum Besten geben, werde ich diesen Thread nicht mehr betreten. : drink

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Oooooooh, jetze isser eingeschnappt... :-D) :-D) :-D)


    trotzdem Grüße an die Wasserfront





    PS.
    Es ging in diesen Urteilen ausschließlich um einen Amigo, um nichts anderes.
    Außerdem wird vom Amigo nicht vor Radar, Blitzern oder sowas gewarnt, sondern "nur" vor Gefahrenstellen.

    Navigation mit MD96310 ME3.1A, MD99285 ME7.5A

    Einmal editiert, zuletzt von FredT ()

  • Bin wieder hier. :D :D


    Gerade in N3 Bericht aus Goslar (Verkehrstag): es wird über die Einführung von Section Control in Deutschland (nach Vorbild Österreich) nachgedacht.


    Nur leider gibt unser Grundgesetz diese Datenspeicherung nicht her. :D

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    Einmal editiert, zuletzt von Endehar Roff ()