ACHTUNG, hohe Geldstrafen mit Radarwarner in der Schweiz

  • Der Part zur Schweiz ist korrekt (wurde im Forum bereits diskutiert); der Part zu Deutschland ist weiterhin falsch. Letzer Stand ist, das auf Grund von Rechtsunsicherheit keine Verfolgung statt findet.


    Falls jemand neuere Kenntnisse hat, nur her damit.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Wieder mal die freie Interpretation des ADAC X(


    "Auch in Deutschland Beschlagnahme möglich
    Auch in Deutschland sind Geräte mit Radarwarnfunktion verboten, so der ADAC. Wer sie trotzdem benutzt, riskiert eine Geldbuße von mindestens 75 Euro und einen Eintrag von vier Punkten ins Flensburger Verkehrszentralregister. Auch in Deutschland kann die Polizei Geräte mit Blitzerwarner beschlagnahmen und vernichten."


    Es gibt nicht einen Beleg, dass damit in D auch Navigationsgeräte gemeint seien. Radarwarner (= aktive Empfänger der Radarmesssignale der Polizei) sind was anderes, da gibt es Strafen / Punkte / Beschlagnahmen, zu Recht!!


    Achim

    Einmal editiert, zuletzt von Achim ()

  • Also ich habe da jetzt auch mal ein wenig nach geschaut. Einmal hier ein Auszug aus dem Gesetzt:


    Nach §23 Abs. 1b StVO ist es verboten, Radarwarner im Auto zu benutzen oder betriebsbereit mitzuführen. Diese Ordnungswiedrigkeit wird mit 75 Euro Bußgeld und vier Punkten in Flensburg geahndet. Das gilt laut Bundesministerium auch für Programme, mit denen Navigationssysteme stationäre Blitzanlagen anzeigen. Die Software gilt auch dann als Betriebsbereit, wenn sie auf ein Navigationsgerät aufgespielt ist, aber nicht arbeitet. Grund: Die POI-Warner werden mit wenigen Klicks im Untermenü eingeschaltet. Die Folgen: Die CD´s mit dem POI-Warner dürfen ebenso wie die elektronischen Radarwarner beschlagnahmt und zerstört werden.
    Blitzerwarnungen im Radio indes sind erlaubt. Laut Verwaltungsgericht Saarbrücken gelten die Durchsagen trotz Nennung einer konkreten Meßstelle wegen der vielen Hörer als Hinweis, daß jederzeit und überall Tempokontrollen möglich sind. (Az 6 F 6/04)


    Und hier noch ein Presse Artikel:


    http://www.stern.de/auto/fahrb…litzer-Warner/582315.html



    Was mich jetzt mal interessieren würde, gibt es ein Programm oder ähnliches was ein Notlöschen ermöglicht.


    Ich habe da was gefunden. http://www.navigating.de/cms/index.php?id=4134


    Unter punkt 4 "Panic Button" Kann das denn sein? Gibt es sowas auch für das Z099? Hat da jemand schon mal was gesehen?

  • Achim: ich glaube, auch für Deutschland lässt der Text keine Interpretation mehr zu, wie Du sie anbringst (und wie ich sie lange angebracht habe). :)


    Da sind Navis eindeutig nicht mehr ausgeschlossen.


    Aber wie ich weiter oben schon schrieb, tut man sich noch schwer mit der Umsetzung. Auch das kann sich schlagartig ändern; es muss am text nichts mehr geändert werden.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Bei Annäherung an eine Kontrolle das Teil ausmachen und gut ist. DAS Vorhandensein des Navi ist keine OWi...
    Und alles andere ist nur Spökenkiekerei.


    Übrigens: TwixTel, Diktiergerät, Beifahrer, Liste sind alle noch nicht verboten


    Grüße
    Fred

    Einmal editiert, zuletzt von FredT ()

  • Zitat

    Original von FredT
    Bei Annäherung an eine Kontrolle das Teil ausmachen und gut ist. DAS Vorhandensein des Navi ist keine OWi...


    Nö Fred, die Aussage geht völlig neben das Thema.


    Im Gesetzestext heißt es eindeutig: "....betreibt oder betriebsbereit mitführt....". Betriebsbereit ist auch ein ausgeschaltetes Navi, man muss ja nur einen Kopf drücken. ;)


    Ursprünglich waren mit dem Text die Radarempfänger gemeint, die eine konkrete Messstelle anzeigten. Ebenso Vorrichtungen, die die Messung stören sollen, etwa spezielle Folien.


    Das Navi kann als passive Einrichtung aber nur auf Stellen hinweisen, an denen schon mal gemessen wurde und die deshalb in die Datenbank aufgenommen wurden. Und genau deshalb kommen die Ordnungshüter mit ihren Begründungen etwas ins 'Straucheln'. Denn letztlich macht das Navi nicht mehr, als auch eine Karte mit entsprechenden Eintragungen leistet. Und die darf man wohl auf jeden Fall mitführen.


    Offen gestanden ist mir das dauernde Gepiepe eh zu nervig. Schließlich sind die meisten Abschnitte in unserem Straßennetz schon mal überwacht worden, Wenn ich also nicht die Absicht habe, mich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu halten, werde ich eh ständig wieder eingebremst.
    Für die anderen reicht der Hinweis, dass die Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde.


    Gruß
    Peter

    Einmal editiert, zuletzt von Peter_19 ()

  • Ach Peter, welcher Trachtengruppler will den auf einem ausgeschalteten Gerät sehen das es betriebsbereit mitgeführt wird? Ausgeschaltet ist eben nicht betriebsbereit, das sagt Dir jeder Fachmann.


    Und der bloße Verdacht reicht eben nicht, man muß Dich schon damit erwischen.


    Also reine Spökenkiekerei.


    Und daß es nicht explizit im § 23 steht, wird Dir jeder FA für Verkehrsrecht erklären können.


    Ich sage Dir eines: ich fahre im Jahr ca. 80 Tkm, in Deutschland und in der Schweiz, und bin bisher bei keiner(!) Kontrolle auch nur auf eines meiner zwei Navigationsgeräte überhaupt angesprochen worden.


    Also laßt mal die Kirche im Dorf...



    Außerdem wird auf keinem der mir bekannten Geräte vor irgendeiner Radar- etc. kontrolle gewarnt, es handelt sich immer um die Meldung "Achtung Gefahrenstelle"...

    Einmal editiert, zuletzt von FredT ()

  • Zitat

    Original von FredT
    Ach Peter, welcher Trachtengruppler will den auf einem ausgeschalteten Gerät sehen das es betriebsbereit mitgeführt wird? Ausgeschaltet ist eben nicht betriebsbereit, das sagt Dir jeder Fachmann.


    Nein, "betriebsbereit" bedeutet, es durch Einschalten in Betrieb nehmen zu können.



    Zitat

    Original von FredTIch sage Dir eines: ich fahre im Jahr ca. 80 Tkm, in Deutschland und in der Schweiz, und bin bisher bei keiner(!) Kontrolle auch nur auf eines meiner zwei Navigationsgeräte überhaupt angesprochen worden.


    Das glaube ich Dir, speziell in D, gerne, denn von der "Argumentationsnot" schrieb ich oben ja schon. ;)


    Zitat

    Original von FredTAußerdem wird auf keinem der mir bekannten Geräte vor irgendeiner Radar- etc. kontrolle gewarnt, es handelt sich immer um die Meldung "Achtung Gefahrenstelle"...


    Und damit wollen Navi und Überwachungsorgane ja genau dasselbe: Meine Sicherheit erhöhen! Denn bekanntlich finden die Messungen ja nur an besonderen Gefahren- und Unfallschwerpunkten statt. :D


    Gruß
    Peter

  • Zitat

    Original von FredT
    Ausgeschaltet ist eben nicht betriebsbereit, das sagt Dir jeder Fachmann.


    Dann bist Du wohl der einzige Fachmann. :D :D


    Klar ist auch ausgeschaltet ein intaktes Gerät betriebsbereit. :)

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von HSVMichi


    Dann bist Du wohl der einzige Fachmann. :D :D


    Klar ist auch ausgeschaltet ein intaktes Gerät betriebsbereit. :)


    Wer Zweifel hat, frage mal die GEZ. :gap
    Da ist sogar ein Originalverpacktes TV oder RF-Empfangsgerät betriebsbereit!

    Gruß
    taxus






    "Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben!

    Einmal editiert, zuletzt von taxus ()

  • Na prima, nur was hat die GEZ mit Navis am Hut???


    Zitat

    Welcher Trachtengruppler will den auf einem ausgeschalteten Gerät sehen das es betriebsbereit mitgeführt wird?


    Und vor allem, welche Programme aufgespielt sind? Und das durch die Scheibe???


    Schöne Grüße
    Fred

  • Ganz einfach: wenn das Gesetz so wie in der Schweiz eindeutig ist, so darf die Kontrolle Dein Navi vermutlich nicht anfassen aber sehr wohl von Dir einschalten und vorführen lassen. :)

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Zitat

    Original von FredT
    Na prima, nur was hat die GEZ mit Navis am Hut???


    Schöne Grüße
    Fred


    (Noch) Nichts!
    Es ging darum, was bereits als "betriebsbereit" gilt.

    Gruß
    taxus






    "Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben!