ZitatOriginal von HSVMichi
Ja.
Der Händler hat x (ich glaube: 2) Versuche, das Gerät reparieren zu lassen. Einen Anspruch auf Austausch gibt es nicht.
Hi,
nicht, dass wir da was durcheinanderbringen. Für den Komplettaustausch mache ich von meinem 14-tägigen Rückgaberecht beim Onlinekauf Gebrauch und bekomme danach (sozusagen als Neukauf) ein neues Gerät.
VG
Bastl