P4425 Active Cradle defekt

  • Zitat

    Original von HSVMichi


    Ja.


    Der Händler hat x (ich glaube: 2) Versuche, das Gerät reparieren zu lassen. Einen Anspruch auf Austausch gibt es nicht.


    Hi,


    nicht, dass wir da was durcheinanderbringen. Für den Komplettaustausch mache ich von meinem 14-tägigen Rückgaberecht beim Onlinekauf Gebrauch und bekomme danach (sozusagen als Neukauf) ein neues Gerät.


    VG
    Bastl


  • Bitte unterscheide zwischen Rücktrittsrecht und Gewährleistung. :)


    Ja, zurückgeben kannst Du innerhalb von 14 Tagen.


    Aber wenn was defekt ist, dann nimmst Du die Gewährleistung in Anspruch.


    Übrigens: im Ladengeschäft gibt es weder Tausch noch Rückgabe bei Nichtgefallen (außer der Laden bietet das explizit an).

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Bastl hat es jetzt wohl beantwortet.


    Übrigens: bei mir ist auch was defekt. Ich nehme aber deshalb von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch ...


    Gruss


    Tommy


  • (Dies ist keine Rechtsauskunft, siehe Quelle unten)


    Hallo Tommy, hallo Michi,


    bei Online-Geschäften (Privat <=> Onlinehändler,
    außer bei Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs)
    hat der Kunde ein 14-tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen,
    selbst bei mangelfreiem Gerät.


    Man hat grundsätzlich kein Anrecht auf ein Ersatzgerät.
    Ein Umtausch ist tatsächlich reine Kulanz des Händlers.


    Bei mangelhafter Ware muss man nach Ablauf des
    14-tägigen Rückgaberechts dem Händler (nicht dem Hersteller)
    die Möglichkeit geben, den Mangel abzustellen. Hier sind
    mehr als drei Versuche nicht zu akzeptieren.
    Dann kann man vom Vertrag zurücktreten, bzw. eine Minderung
    des Kaufpreises verlangen.
    Sollte der Verkäufer von Anfang an weigern, die Ware zu
    reparieren oder Ersatz zu beschaffen, kann man mit
    sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten.


    (Quelle: PC-Magazin 2/2008, S. 22-24)





    .

    Gruß
    Helge


    Skype: MadMaxMunich


  • bei mir war bei der Lieferung ein roter Zettel für die Rücksendung dabei. Hier konnte man auch den Grund der Rücksendung angeben. Ein möglicher Grund war auch: Gerät defekt, was wollen Sie? Neues Gerät, oder Geld zurück?


    Egal wie es rechtlich aussieht und losgelöst davon ob das nächste Gerät ok ist.. ich finde es kulant. Das Angebot mit der Reparatur kam von der Hotline, die aber auch den Weg über das Rückgaberecht ansprach...


    VG
    Bastl

  • Hallo Bastl,


    ist schon klar. Nur muss ich sagen, dass ich es nicht anders kenne, ob nun bei Amazon oder auch div. Computer-Shops.
    Wenn was defekt war ging es auch mal im Rahmen des Rückgaberechtes innerhalb der 14 Tage ohne Austausch oder Reparatur zurück, deshalb ist das für mich nichts aussergewöhnliches. Nach dem Post von Michi könnte man das aber erwarten ...
    Vielleicht hatte ich bisher aber nur Glück mit der Auswahl der Shops ... ;)


    Gruss


    Tommy

  • Bei mir ist wohl auch was im Zusammenhang mit dem AC defekt.


    Bin heute meine erste Runde mit AC gefahren. TMC-Empfang hatte ich trotz der Wurfantenne keinen. Außerdem hat das Navi kein Strom gekriegt. Akku wurde immer leerer und irgendwann hat es sich ausgeschaltet.


    Ich konnte übrigens auch den FM-Transmitter nicht einschalten. Wie ist denn das mit dem FM-Tranmitter? Kann man den nur einschalten, wenn das Navi am AC angeschlossen hat? Der entsprechende Button dazu ist ausgegraut.


    Gruß


    Kobi

  • Deins ist wohl kaputt!


    Normalerweise lädt es ganz normal das navi und der transmitter lässt sich auch nur aktivieren wenn das AC saft hat.


    also bei medion anrufen und umtauschen !
    CU

    2 Mal editiert, zuletzt von ABstraCT ()

  • So, mein Ersatzcradle ist da. Das 4425 wird darin weder geladen noch hat es darin TMC-Empfang :(


    Das darf doch nicht wahr sein.


    Bin am Überlegen, den ganzen Krempel zurückzuschicken und wieder zu Navigon zu wechseln. Da hatte ich nie Probleme...

  • Zitat

    Original von sieger
    So, mein Ersatzcradle ist da. Das 4425 wird darin weder geladen noch hat es darin TMC-Empfang :(


    Das darf doch nicht wahr sein.


    Bin am Überlegen, den ganzen Krempel zurückzuschicken und wieder zu Navigon zu wechseln. Da hatte ich nie Probleme...


    nichts für ungut... warum hast du nur das AC austauschen lassen, wenn es nicht klar war, ob es auch das Gerät sein könnte? So waren die Chancen leider nur 50|50... alles auf Rot gesetzt? Leider ist Schwarz gefallen... nagut.. es hätte auch zero kommen können... ;)


    Viel Glück weiterhin....


    Bastl

  • ist doch schmarrn !


    man kann es doch leicht selbst testen :


    usb kabel ins p4425 (wird geladen/oder nicht)


    oder


    usb kabel ins AC (wird geladen/oder nicht)


    ist doch ganz easy oder ?
    CU

  • Naja, das mit dem selber testen ist nicht so ganz richtig. Falls der eine Eingang des 4425, über den im Cradle alles läuft defekt ist stimmt deine Therorie nicht.
    Genau aus diesem Grund will ich jetzt auch einen Komplettaustausch. Wenn das nicht innerhalb der 14 Tage zuresichert wird geht alles zurück und wird neu bestellt...

  • Zitat

    Der Händler hat x (ich glaube: 2) Versuche, das Gerät reparieren zu lassen. Einen Anspruch auf Austausch gibt es nicht.


    Na ja, dann nimmt man halt sein Rückgaberecht innerhalb der ersten 14 Tage in Anspruch und gibt es zurück und bestellt bei Bedarf ein neues.

  • Ach so und zu dem Thema Nacherfüllung hier ein Auszug aus Wikipedia:


    Zitat

    Nacherfüllung: Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (bspw. Reparatur, technisch: Nachbesserung). Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 III 1 BGB).


    Ich hoffe damit habe ich nicht gegen die Forumsregeln verstoßen...

  • Hallo,


    ich habe bereits einen Beitrag zur echt miesen Qualli von Medion geschrieben. Ich hatte 3 4425 und bei allen war die AC defekt. Beim ersten war kein TMC-Empfang über die AC möglich, bei den anderen beiden war keine Spannungsversorung über die AC möglich. Knackpunkt ist nicht die AC, sodern die Schnittstelle im Navi, diese war zwei mal vollkommen schief eingebaut. Ich frage mich, wer da die Qualitätskontrolle macht???? Ich hbe jetzt erst mal Abstand von Medion genommen, obwohl ich 3 Monate auf das 4425 gewartet habe. Das ist ein echter Rückschritt zum 4410, da war die Qualli sehr gut.