hallo leute...
wenn ich so aus dem fenster schaue sehe ich angezuckerte wiesen vor der türe...
und wegen fotos von der hütte:
die dürfen wir doch gar nicht ins netz stellen ohne einverständnis der eigentümer... ![]()
hallo leute...
wenn ich so aus dem fenster schaue sehe ich angezuckerte wiesen vor der türe...
und wegen fotos von der hütte:
die dürfen wir doch gar nicht ins netz stellen ohne einverständnis der eigentümer... ![]()
Doch, wenn du die Fotos selber machst.
Gruss aus Schliersee, wo es auch sehr angezuckert ist (ca 10cm)
ZitatOriginal von cora93
und wegen fotos von der hütte:
die dürfen wir doch gar nicht ins netz stellen ohne einverständnis der eigentümer...
Nun fangt ma nicht an zu hyperventilieren.
Du darfst jedes Foto ins Netz stellen - teilweise sogar mit personen drauf. Aber darum gehts hier gar nicht.
Ich darf die Wohnung des Nachbarn fotografieren, wenn die Haustür offen steht, und das Foto hier rein stellen.
ZitatOriginal von HSVMichi
Ich darf die Wohnung des Nachbarn fotografieren, wenn die Haustür offen steht, und das Foto hier rein stellen.
na dann mach mal ![]()
dIdI
PS: cora, wieso sollte man fotos nicht reinstellen dürfen?
§ 23 KUG zählt Ausnahmen auf:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
§ 24 KUG betrifft die Zulässigkeit von Fahndungsfotos.
ZitatAlles anzeigenOriginal von HSVMichi
§ 23 KUG zählt Ausnahmen auf:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
§ 24 KUG betrifft die Zulässigkeit von Fahndungsfotos.
ist das gesetz in österreich gleich ?
oder gilt für mich deutsches gesetz, weil pnav deutschland ist ?
Fotografiert - oder lasst es sein.
Aber hört auf, hier ständig im Forum nach Rechtmäßigkeit zu fragen. Bemüht google, um Gesetze (auch für Österreich) zu finden.
Und einfacher ausgedrückt gilt für Gebäude, die Panoramafreiheit. Alles, was man von öffentlichen Plätzen aus photographieren kann, darf veröffentlicht werden.
Ein Problem hat man aber z.B. in Zoos, da dies kein öffentlicher Platz ist, muss man um Erlaubnis fragen, falls es in den Besuchsbedingungen untersagt worden ist.
Ich kann aus einem anderen Forum folgenden Thread empfehlen.
ZitatOriginal von HSVMichi
Fotografiert - oder lasst es sein.
Aber hört auf, hier ständig im Forum nach Rechtmäßigkeit zu fragen. Bemüht google, um Gesetze (auch für Österreich) zu finden.
Danke Michi!
Gut daß Du das formuliert hast, mir geht dieses blödsinnige Gewäsch schon länger auf den Zeiger, deswegen wäre meine Formulierung anders ausgefallen.
@all,
man kann es auch übertreiben!!!
Sorry Roger, bin nicht ganz Deiner Meinung.
Mir geht das Gewäsch auch auf den Zeiger, jedoch ist dies in unserem Staat momentan leider so, dass jede Menge Anwälte herumgeistern und u.a. Forenbetreiber abmahnen.
In diesem Thread geht es um eine Frage zur Veröffentlichung von Bildern, da sind pauschale Äußerungen wie von Michi nur bedingt hilfreich. Denn zu meinem Privatvergnügen darf ich jede Menge photographieren, nur ich darf nicht alles Veröffentlichen! Und darum geht es hier!
Wie gesagt, ich bin bei Dir, grundsätzlich geht es mir auch auf die Nerven, jedoch hilft es nicht, man muss schon darüber sachlich diskutieren.
Hi Wilbert,
wenn der Forenbetreiber solche Angst hat, dann sollte er:
a) Rücklagen - aus den Einnahmen durch den kommerziellen Teil des Forums- bilden.
b) Einen Mitgliedsbeitrag erheben (dann wären auch viele Spinner weg <sic>) und diese Gelder für einen eventuellen Rechtsbeistand aufwenden.
c) Das Forum dichtmachen.
Aber die Verbreitung von Halbwissen und die daraus resultierende Verunsicherung hilft keinem, sondern nervt nur.
Ich frage mich schon länger was das Ganze soll...
...hier tauchen immer wieder aus dem Zusammenhang gerissene Ausschnitte aus diversen Gesetzestexten auf die einige User noch mehr verunsichern.
Zitat...
jedoch ist dies in unserem Staat momentan leider so, dass jede Menge Anwälte herumgeistern und u.a. Forenbetreiber abmahnen.
...dieser Staat ist noch immer ein Rechstsstaat, oder?
...übrigens halte ich diese Geschichten für weitaus gefährlicher, denn _das_ ist illegal, auf wenn es ein Werbezettel ist.
ZitatOriginal von cohabit
...übrigens halte ich diese Geschichten für weitaus gefährlicher, denn _das_ ist illegal, auf wenn es ein Werbezettel ist.
Melde es doch einfach. ![]()
@ Mod´s & Admin´s:
Wenn ich jetzt z.B. ne Fertig-Pizza von XXX mir warm mache und die knipse, wer hat dann das Copyright am Bild?
Firma XXX als Pizza-Hersteller oder ich als "Fotograf"?
Gruß
Marc
Frage von Marc aus dem BB hierher verschoben.