Paniktaste?

  • Anscheinend gibt es ein Tool, das eine sogenannte Paniktaste erzeugt, die sollte sie betätigt werden alle Pois (Radar Schweiz) verschwinden läßt.
    Weiß jemand genaueres??

    Einmal editiert, zuletzt von metropolis4711 ()

  • Schau mal hir: [URL=http://www.pasternak.net/joomla/component/option,com_docman/task,doc_details/gid,38/Itemid,70/]Blitzer-on-off-v8[/URL]

  • Hallo metropolis4711,
    der Poi - Warner 3 hat so eine Panic - Taste. Der PW 3 läuft aber leider :( - noch - nicht gemeinsam mit TT 6.
    MfG
    Rth

  • Zitat

    Original von metropolis4711
    Weiß jemand genaueres??


    Jauu, denn alles ist nur Gerede, kein Gesetz, keine belegbaren Fälle etc.. Also kein Grund sich Gedanken um eine Paniktaste zu machen.


    Achim

  • Zitat

    Original von Andreas Harder
    sicher ?


    GANZ! Das Astra hat nur seine Meinung abgegeben, die hat keinen bindenden Charakter für die Polizei bzw. in Rechtsfällen.


    Achim

  • Zitat

    Original von Achim


    GANZ! Das Astra hat nur seine Meinung abgegeben, die hat keinen bindenden Charakter für die Polizei bzw. in Rechtsfällen.


    Achim


    Hallo,
    ich habe mit einem guten Freund, Leiter der Bussgeldstelle einer deutschen Großstadt, über das Thema gesprochen. Ihm ist kein Fall bekannt, wo ein Navigationgerät mit POI eingezogen wurde.
    Abwarten, Tee trinken. : drink
    MfG
    Rth

    Einmal editiert, zuletzt von rth ()

  • in deutschland ist es auch klar, das thema hier ist die schweiz ;)



    mhhh, es mag sein das astra eine empfehlung gibt, die rechtsgrundlage für die einziehung ist
    aber vorhanden und die die entsprechenden massnahmen werden dort geslistet.



    $57b strassenverkehrsgesetz (SVG)


    III. Titel: Verkehrsregeln
    7. Abschnitt: Störung von Strassenverkehrskontrollen
    < Art. 57a Polizei auf Autobahnen
    > Art. 57b


    1 Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können (z.B. Radarwarngeräte), dürfen weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an ihnen befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden.


    2 Als Inverkehrbringen gilt das Herstellen, das Einführen, das Anpreisen, das Weitergeben, das Verkaufen sowie das sonstige Abgeben und Überlassen.


    3 Die Kontrollorgane stellen solche Geräte und Vorrichtungen sicher; der Richter verfügt die Einziehung und Vernichtung.

    Einmal editiert, zuletzt von Andreas Harder ()

  • Zitat

    Original von Andreas Harder
    Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können (z.B. Radarwarngeräte), ...


    Du schreibst es selber: "Radarwarngeräte", ein Navi ist kein solches!!! Zur Erinnerung: Radarwarngeräte empfangen AKTIV das Radarmesssignal der Polizei.


    Achim

  • das war ja auch nur ein beispiel.
    egal, ich bin ja nicht in der schweiz beheimatet und muss mir dann die möglichen rechtlichen auslegungen des begriffes
    radarwarngewärte antun.


    wenn solche meldungen der einziehung bar jeder grundlage sind verstehe ich den hype nicht den es darum gibt.

  • Nicht gerne gehört aber: Einfach an die Verkehrsregeln halten, welche nicht grundlos gemacht wurde, und schon braucht man weder einen Blitzwarner noch irgendwelche Sorgen, dass das Gerät kassiert wird. Wo ist das Problem? Muss man denn zu schnell fahren, weil es cool ist? Oder will man früher ankommen? Dann einfach früher los fahren.

  • Es wird aber in den genannten Artikeln explizit darauf hingewiesen, daß GPS-Navigationsgeräte mit Warnvorrichtung den klassischen Radar-Warngeräten gleich gestellt seien und damit in der Schweiz verboten sind!


    MIST !!!

  • Zitat

    Original von rth
    der Poi - Warner 3 hat so eine Panic - Taste. Der PW 3 läuft aber leider :( - noch - nicht gemeinsam mit TT 6.


    Welcher Poi-Warner läuft überhaupt mit TTN6? Den Schrott willst du doch nicht ernsthaft einem TTN6-User ans Herz legen, oder.

  • Hi,


    es gibt zwar in Deutschland noch keinen vergleichbaren Fall, aber auch hier ist es verboten einen Radarwarner, oder wie auch immer genannt, zu betreiben. Leider sieht die Strafbehörde ein solches Programm als Radarwarner an, allerdings, die einschlägigen Seiten im I-Net oder auch die Info´s im Radio fallen nicht darunter. Es bleibt also abzuwarten, was geschieht wenn solch ein Fall vor die Gerichte kommt. Ich vermute, dass der Besitzer dieses PDA´s verliert. Da sind sich die Experten mittlerweile einig. Selbst der ADAC warnt vor solchen Proggis.


    Daher sollte man sich einfach an die Verkehrsregeln halten. Meist existieren sie nicht umsonst. Wenn jemand dieses nicht will, dann hat er selber Schuld. Wobei mich die elenden Raser eh aufregen. Ständig der MEinung Ihnen gehört die Strasse und die Lichthupe ist ihre Waffe. Allerdings wurde das Hirn beim Einsteigen bei vielen in der Garage abgelegt. Zumindest lässt der Fahrstil darauf schliessen. Dies soll keine Beleidigung sein, sondern eigentlich mal ein Denkanstoss an die Raser. Natürlich erwarte ich jetzt die Standardaussagen bezüglich "Ich fahre nur schnell wenn die Stzrecke frei ist", "Ich bin ein sehr sicherer Fahrer und beherrsche mein Auto", etc., etc..


    VG
    Ingo

    Einmal editiert, zuletzt von ingok. ()

  • Zitat

    Original von ingok.
    Allerdings wurde das Hirn beim Einsteigen bei vielen in der Garage abgelegt. Zumindest lässt der Fahrstil darauf schliessen.


    Manche lassen Ihr Hirn auch beim Posten einfach neben dem Schreibtisch liegen.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)