iGO Support nicht vorhanden !!

  • Zitat

    Original von luka1
    Und auch wenn das BGB einige Dinge regelt, was machen denn all die Käufer, die direkt bei Ebay kaufen? Sollte es dort wirklich Händler geben, die sich um eine defekte iGo-Speicherkarte kümmern würden?


    Wenn man ihm massiv auf die Füße steigt tut er das ja. ;)


    Achim
    Das BGB wird gerade um einen § zu iGo erweitert.
    Aber psst, ist noch geheim. :gap

  • Zitat

    Lies mal in meinem geposteten Wiki-Link: Die Gewährleistung bei Neugeräten kann NIEMAND ausschließen, auch nicht bei iibääh!!


    Och Achim, theoretisch hast Du natürlich Recht! Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist Dir aber klar, oder brauchst Du einen Link?


    Theoretisch darf man auch keine Raubkopien via Ebay vertreiben...

  • Zitat

    Original von Achim
    Die Gewährleistung bei Neugeräten kann NIEMAND ausschließen, auch nicht bei iibääh!!


    Achim?


    Wenn er sich einfach weigert, fadenscheinige Ausreden sucht, und auf Zeit spielt?


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von luka1
    Och Achim, theoretisch hast Du natürlich Recht! Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist Dir aber klar, oder brauchst Du einen Link?


    Tja und solange die Leute den Schwanz einziehen wird es bei ebay auch so weiter gehen.



    h_smart
    Dann tritt ihm auf die Füße.
    Die Deutschen klagen doch wegen jedem Sch***, aber bei ebay haben sie alle Respekt oder was?
    Eine Fristsetzung, ein Mahnbescheid und Du wirst sehen, was so alles plötzlich geht.
    Von einem netten Anwaltsbrief ganz zu schweigen.

  • Zitat

    Eine Fristsetzung, ein Mahnbescheid und Du wirst sehen, was so alles plötzlich geht.


    Klar, für Leute die ohne Blick auf die Gesamtkosten klagen, ist das alles kein Problem ( es sei denn, der Händler ist mittlerweile "verschwunden") nur für Leute die Kosten und Nutzen abwägen, wird der von Dir geschilderte Weg wohl nicht sinnvoll sein.


    Auch hier mein Hinweis: Theorie und Praxis, da liegen manchmal Welten zwischen.

  • Wenn Du meinst. . .
    Aber dann beschwert euch auch nicht. ;)


    Und ich kann Dir sagen, ich habe das schon öfters erfolgreich durchgezogen, also Praxis.

    Einmal editiert, zuletzt von flipper500 ()

  • Dann hast Du vielleicht bisher Glück gehabt?
    Deinen Anwalt musst Du auf jeden Fall zahlen und wenn die Firma mittlerweile Pleite gegangen ist (und das soll ja gerade bei Onlinehändlern durchaus vorkommen), bleibst auf den gesamten Kosten sitzen. Ob ich da also bei Artikeln < 200 EUR überhaupt klagen würde, wenn ich (was ich zum Glück nicht mache) bei einem Geiz-Händler bestellt hätte?

  • Zitat

    Original von flipper500
    h_smart
    Dann tritt ihm auf die Füße.


    Öhm, mich hat bei ebay noch keiner beschissen. Ich kaufe da auch selten für über 50 ein, da ist der Schaden schnell geschätzt.


    Das mit dem auf die Füße treten und Klagen ist halt nicht so einfach, wenn man von seinem Geschäftspartner nur ne Emailadresse hat.


    Gruß
    H.-J.

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  • Fristsetzung, Mahnbescheid etc. geht alles ohne Anwalt und zu sehr humanen Gebühren.


    Glück?
    Nein. Gewisse Kenntnisse.

  • Zitat

    Original von h_smart
    Das mit dem auf die Füße treten und Klagen ist halt nicht so einfach, wenn man von seinem Geschäftspartner nur ne Emailadresse hat.


    Da sind wir wieder bei dem Punkt, daß man bei so einem nicht kauft.

  • ...schade Michi, auch für den Threaderöffner, aber auch wenn Du es nicht sehen möchtest und ihm nicht geholfen ist, aber die Rechtslage ist eindeutig.


    Der Händler ist in der Pflicht, leider merken Sparfüchse immer erst später wie sehr sie sich auf "den Händler ihres Vertrauens" verlassen können.


    Wie im aufgeführten Link schon steht, der Händler bekommt die Ware von Nav N Go ersetzt, er muß sie dem Käufer ersetzen, wie zeitnah das in der Wirklichkeit geschieht ist Sache des Händlers. Da gibt es nichts schlecht, aber auch nichts schön zu diskutieren.


    An inkompetente Geschäftspartner ist doch schon jeder mal geraten, daraus kann manN lernen, muß manN aber nicht...



    ...und ja, ich bin im Recht!


    ...bevor ich es vergesse, ich setzte meine Energie in die Auseinandersetzung mit dem Händler und nicht in solche Aussagen:


    Zitat

    Ich hoffe das jemand von NavNGo hier mitliest oder irgendjemand

  • Ich finde es witzig meine IGO Karte war auch damals defekt, ich habe mein IGO bei einen Fachhändler meines Vertrauens gekauft.


    1.) Telefonisch Kontakt aufgenommen
    2.) hingefahren
    3.) Karte wurde sofort überprüft
    4.) Karte defekt
    5.) 1min später mit einer neuen Karte wieder nach Hause
    6.) Sehr zufrieden mit IGO


    Zusätzlich muss ich noch sagen das ich keine Geiz ist Geil Käufer bin da ich selber in einem Fachgeschäft arbeite und so die Vorzüge kenne ;)
    Sachen die einen gewissen Betrag übersteigen oder bei Sachen wo eventuell ein Garantieanspruch kommen könnte kaufe ich gerne beim Fachhändler um die Ecke und zahle auch ein paar euros mehr.
    Wenn man bei Postkasten oder Telefonnummer Firmen kauft braucht man sich nachher nicht aufzuregen wenn es bei Garantieabwicklungen Probleme gibt.



    Jedoch in deinem Fall da du ja anscheinend bei einem Grossen Navi Geschäft eingekauft hast würde Karte hinschicken und eine Frist setzten am besten natürlich gleich mit Anwalt Schreiben oder von einem Konsumentenschutz.


    Nebenbei sei gesagt uih jetzt wissen wir über eine problematische Garantieabwicklung im Bezug auf IGO wo jedoch alleine die Schuld beim Händler liegt, wenn deine Navigon DVD oder was auch immer von Anfang an defekt war darfst du sie auch einschicken und hast eventuell Probleme.


    Finde es immer super wie ein Thema aufgebauscht wird.


    mfg cHarOn

  • Zitat

    Original von cHarOn


    Wenn man bei Postkasten oder Telefonnummer Firmen kauft braucht man sich nachher nicht aufzuregen wenn es bei Garantieabwicklungen Probleme gibt.


    Was ist das denn für 'ne Aussage? ?(


    Jeder hat die gleichen Verpflichtungen, und natürlich darf sich auch jemand aufregen, der günstiger als Du kaufst und Probleme hat. Denn er hat die gleichen Rechte wie Du, der sein Geld statt in Urlaub lieber in überhöhte Preise investiert.



    Zitat

    Original von cHarOn
    Nebenbei sei gesagt uih jetzt wissen wir über eine problematische Garantieabwicklung im Bezug auf IGO wo jedoch alleine die Schuld beim Händler liegt, wenn deine Navigon DVD oder was auch immer von Anfang an defekt war darfst du sie auch einschicken und hast eventuell Probleme.


    Finde es immer super wie ein Thema aufgebauscht wird.


    mfg cHarOn


    Dann hast Du wohl die von mir angesprochenen Diskussionen nicht verfolgt.


    Hier geht es nicht um einen Defekt unmittelbar nach dem Kauf - hier geht es um einen Defekt während der Betriebszeit. Und das Ausschlaggebende dabei: es handelt sich hier um einen Datenträger für die Software - eine Software, die nur auf dem mitgelieferten Datenträger läuft!


    Jede andere Software kannst Du auf einen funktionierenden Datenträger kopieren und weiter betreiben - so nicht bei I-Go.


    Naja, ich klinke mich jetzt aus diesem Thread aus, denn wenn jemand seine Scheuklappen einmal aufgesetzt hat, ist es schwer, da ran zu kommen.


    Fakt ist: die von allen gepriesene Möglichkeit des schnellen Ersatzes wird hier vom "Gescghädigten" eindeutig widerlegt, und somit lächle ich nur müde über weitere Versuche, hier das Gegenteil zu prophezeien. Möchte ich Prediger sehen, gänge ich in eine Kirche und nicht in ein Navigationsforum.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von HSVMichi ()