Hallo und guten Abend,
habe Navigon6 unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes zurück gegeben.
Argumente kurz in Stichworten:
1. Mangelnde Gebrauchsfähigkeit (DIN 55350 u.ws.w., anerkannte Regeln der Technik) und
2. BGB , zweites Buch, siebenter Abschnitt, Erster Titel: Kauf/Tausch.
MfG