EU Richtline wegen Geräten an der Windschutzscheibe

  • Naja, ich habe den (schön kleinen) Falk N120 im unteren Bereich der Windschutzscheibenmitte platziert, wo ich in der Regel nie hinschaue, außer beim Einparken.....
    Und selbst da störts nicht!


    Wichtiger wäre eine Richtlinie zum Thema Befestigung....damit mir das Gerät beim Frontalcrash nicht um die Ohren fliegt......

  • So, für alle Sympathisanten und Kritiker, hier das Gesamtfoto:


    Und alles gut im Blick! Alle anderen Lösungen (ausprobiert!) sind nicht im Sichtbereich und lenken von der Straße ab. (Bei Flugzeugen gibt's nicht umsonst das HUD!)

    Grüße
    FredT

  • Das sieht doch gleich ganz anders aus :D : drink

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat


    Da hat die Kamera aber eher die Perspektive eines Kindes. Und die dürfen eh nicht ans Steuer :D


    Was die Menge der Navis angeht:
    <Schulterzuck> Das haben etliche hier aus dem Forum doch öfters an der Scheibe ... wobei ich persönlich die durcheinander quasselnden Programme nerviger finde als die PDAs, die mir meist kaum die Sicht beeinträchtigen.



    Wastl

    Das schöne an Bienchen ist, man hat immer was worauf man sich freuen kann :love2

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Das sieht doch gleich ganz anders aus


    Sage (zeige) ich doch! Hattest Du echt was anderes gedacht???


    Grüße
    FredT

  • Zitat

    Original von FredT


    Sage (zeige) ich doch! Hattest Du echt was anderes gedacht???


    Grüße
    FredT


    Klar, hast Du doch gehört :-D) :D

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Klar, hast Du doch gehört :-D) :D


    War irgendwo 'n Soundfile mit angehängt? Total überlesen... Sorry. :)


    Grüße
    FredT

  • Zitat

    Original von FredT
    Anm. Werde jetzt gleich mal die Rechtsberatung des ADAC mit diesem unserem Problem belasten. Wenn gewünscht informiere ich Euch.


    Information vom ADAC:
    Über die Einführung einer derartigen EU-Richtlinie ist beim ADAC (noch) nichts bekannt.
    Also momentan nur viel warme Luft.


    Grüße
    FredT

  • Das es in NL verboten ist, würde mich wundern. Grade bei TomTom die Ihren Hauptsitz in NL haben, hätte man bestimmt schon was geändert an den Geräten. ;)

    =====
    Gruß
    Heiko
    ====

  • Zitat

    Nicht nur störend, auch häßlich.


    ... potthäßlich !!!


    Gruss - Anoxx


    PS: Genügend Anregungen gibt es hier :]---> Hier klicken <---

    Einmal editiert, zuletzt von anoxx ()

  • Letzte Information:


    auch nach Rücksprache mit unserer Abteilung Auslandsrecht kaum neue Erkenntnisse zum französischen Recht. Über generelles Verbot von Navigationsgeräten mit Saugnapfbefestigung keine Informationen.


    Soweit sinngemäß.


    Warten wir's also ab.