OT aus MEDION-TodayRepair V1.0 - Reparatur des Navigator-Eintrags im Heute Bildschirm

  • Zitat

    Original von Wirbelwind2
    Diese Aussage ist leider grundsätzlich und völlig falsch !


    Nein, ist sie nicht.


    Zitat

    Original von Wirbelwind2
    Der Nachbar darf mir die Software sehr wohl z.B. verkaufen oder sie mir einfach mal "ausleihen" !
    Ist das etwa keine Weitergabe ?
    Doch es ist eine und zwar eine bei uns völlig legale Weitergabe !


    Wenn der Nachbar die Software auf seinem Gerät deinstalliert, und alle seine Kopien an Dich verkauft, oder 'ausleiht', dann ist das völlig in Ordnung, sonst nicht.


    Zitat

    Original von Wirbelwind2
    Und zwar völlig egal ob das dem Hersteller der Software nun paßt oder nicht, oder ob der dies evtl. in seiner Lizenz ausgeschlossen hat.
    Es ist bei uns elaubt, weil es das Gesetz erlaubt. Da kann in der Lizenz stehen was will. Diese Lizenzteile sind dann eben ungültig, ähnlich wie oftmals Teile von AGB bei Händlern ungültig sind, die mangels eigenem Wissen einfach irgendwo AGBs abgekupfern, ohne daß darauf geachtet wird, ob diese für die jeweilige Branche überhaupt passen !


    Das Recht zur Distribution der Software, oder Teilen davon, obliegt ausschließlich dem Lizenzgeber. Und dieser Teil der Lizenzbedingungen ist gültig, aber hallo.


    Also darf niemand lizenzrechtlich geschützte Software weitergeben, selbst wenn der Empfänger eine Nutzungslizenz für diese Software besitzt.


    Aber wenn Du Dich hier weiter zum Affen machen willst, nur zu.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • EvoServer


    Wie kann ein Mensch nur sooo schlau tun und von sich selbst als unfehlbar überzeugt sein, wie du???


    Bitte, bitte geh in die Politik. Da wimmelt es von so realitätsfernen und unwissenden Leuten, die sich aber gut verbal verkaufen können!

  • Ich sag´s schon immer.
    Reden, resp. schreiben kann sie. Doch leider ohne Sachverstand.
    Nur gehörte, gelesene oder aufgeschnappte Worthülsen, deren Inhalt ihr nicht einmal klar sind.


    Zitat

    Original von h_smart
    Aber wenn Du Dich hier weiter zum Affen machen willst, nur zu.


    Lass sie.
    Einen Boardkasper bzw. Boardclown hat nicht jedes Forum! :gap :hat2

  • Zitat

    Original von Wirbelwind2
    Anders lautende Rechtsprechung oder gar Gesetze gibt es derzeit jedenfalls bei uns nicht.


    Hallo EvoServer


    Es ist schon erstaunlich, in welcher Naivität Du dir Deine Situation "zurechtbiegst"... :lachen


    Dass es in Deutschland ein UrhG gibt, scheint vollkommen an Dir vorübergegangen zu sein. Nur so ist solch ein "Quatsch" erklärbar...


    Zitat

    Original von Wirbelwind2
    Ich hab definitiv die Nutzungsrechte an der Datei und wie du schon schreibst, darf ich mir diese daher auch z.B. von meinem Nachbarn zur Reparatur meiner, holen.
    Nichts anderes ist es aber im Ergebnis, wenn mir mein Nachbar diese Datei z.B. per e-Mail zur Reparatur sendet. Oder wenn er mir seine Sicherungs-CD gibt und ich mir meine Datei damit repariere.


    MfG

  • Wirbelwind vermutet vermutlich auch, dass man z.B. erworbene Fussballtickets verkaufen darf - nur leider weiß sie nicht, dass der HSV bereits erfolgreich prozessiert hat (ihre AGBs verbieten den Weiterverkauf von Karten) und die Verkäufer ihre Mitgliedschaft verloren und den Käufern der Einlass ins Stadion verwährt wurde.


    So viel zu "freier Marktwirtschaft".

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Zitat

    Original von slk 55
    EvoServer


    Wie kann ein Mensch nur sooo schlau tun und von sich selbst als unfehlbar überzeugt sein, wie du???


    Bitte, bitte geh in die Politik. Da wimmelt es von so realitätsfernen und unwissenden Leuten, die sich aber gut verbal verkaufen können!


    Ich bin weder besonders schlau, schon garnicht unfehlbar !
    Ganz im Gegenteil !


    Ich hab schon mehrfach geschrieben, daß ich mich gern berichtigen lasse und selbst meine (Rechts-) Ansicht ändere, vorausgesetzt es kann mir eine eindeutig falsche nachgewiesen werden.



    @h-smart: Du eierst in diesem Thread hin und her, so daß es nicht meher feierlich ist.
    Oben behauptest Du noch, keinerlei Weitergabe sei rechtlich erlaubt, wenige Postings später mußt du diese (natürlich völlig falsche) Behauptung wieder revidieren usw.


    Damit diese reinen Spekulationen und Halbwissen einiger hier mal wieder zurechtgerückt wird, möchte ich mal wieder mit handfesten Fakten aufwarten, nämlich Urteilen aus deutschen Gerichten !


    1.) Zunächst mal geht es um die, wiederum von h-smart aufgestellte (natürlich wieder unzutreffende) Behauptung, bei einer Weitergabe (wobei bei einer vorübergehenden "Ausleihe" wohl von einer endgültigen "Weitergabe" garnicht gesprochen werden kann,
    seien auf jeden Fall alle "Sicherungskopieen" mit herauszugeben !


    Wäre ja auch völlig widersinnig und würde auch dem Sinn des UrhSchG widersprechen, wenn sich jemand zur Reparatur seiner legalen Programmversion das legale Prog. eines Bekannten kurz ausleiht, dieser Ausleiher aber z.B. für 1 Stunde verpflichtet wäre, für diese kurze Zeit auch all seine Sicherungskopieen mitzugeben. Und nach 1 Stunde dann alles wieder Retour !? Sicher nicht !


    Zitat:
    "OLG Köln 19. Zivilsenat
    Entscheidungsdatum: 17.12.1993
    Aktenzeichen: 19 U 206/93 Urteil


    Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs und des Verfügungsgrundes im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Herausgabe von für Individualsoftware erstellten Sicherheitskopien:


    Ein Verfügungsanspruch auf Herausgabe von Sicherungskopien einer Software ist nicht hinreichend dargetan, wenn die Antragstellerin alle Programmversionen in Besitz hat." Zitat Ende.




    2.) Weiterhin beweist nun folgendes Urteil, daß durchaus z.B. Reparaturen von defekten Programmen durch den User oder auch andere Personen erlaubt sind.
    Wenn dies, wie hier geschehen, sogar durch eine Programmänderung erlaubt ist, dann erst Recht durch die Reparatur mit einem "baugleichen" funktionstüchtigen Programms bzw. Teilen davon bzw. mit einer entsprechenden Sicherungskopie !


    Alles andere würde, wie sochon oben geschrieben, sowohl den UrhRSchG Widersprechen als auch den Interessen der Softwarefirmen, denen es um das Raubrittertum und Verbreitung ihrer Programme als ganzes geht, nicht aber wenn sich User bei einer Reparatur mit legal erworbenen Progs oder deren Teilen aushelfen und dadurch ja sogar zur Einsparung von teurem Support beitragen.


    Zitat:
    "LG Mannheim
    Zivilkammer
    Entscheidungsdatum: 20.01.1995
    Aktenzeichen: 7 O 187/94
    Urteil



    Urheberrechts- und Wettbewerbsverletzung für ein Computerprogramm


    Nach UrhG §§ 69aff sind unter bestimmten Voraussetzungen Eingriffe in urheberrechtlich geschützte Programme zulässig, so insbesondere dann, wenn sie erforderlich sind, damit der berechtigte Nutzer das Programm bestimmungsgemäß nutzen bzw eine Fehlerberichtigung vornehmen kann. Zu solchen Eingriffen ist auch ein vom berechtigten Nutzer ermächtigten Dritter berechtigt.


    Soweit nach diesen Bestimmungen eine Untersuchung und Bearbeitung des Programmes zulässig ist, ist sie nicht "unbefugt" im Sinne des UWG § 17 . "
    Ende Zitat

    8 Mal editiert, zuletzt von Wirbelwind2 ()

  • @HSV-Michi:


    Du solltest natürlich, wenn Du dieses Urteil des OLG Hamburg vom 03.02.2005 (Aktenzeichen: 5 U 65/04) :D schon zitierst, das wichtigste dabei nicht "vergessen":


    Nämlich daß dies nur den Ausschluss des kommerziellen Weiterverkaufs von Fußballkarten durch gewerbliche Händler eindämmen sollte.


    Es sollte als damit (zurecht) der "Wucher" in großem Stil eingedämmt werden, und zwar auch nur dann, wenn der Erwerber unter Übersendung des vollständigen Wortlauts der AGB vorprozessual abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert worden ist !


    Dies kann man als seriöser Verbraucher nur gut heißen.

    4 Mal editiert, zuletzt von Wirbelwind2 ()

  • AnThRaX,


    Also eins verstehe ich nicht so ganz.


    Wozu brauchst Du zum wiederherstellen deines Programmes die Sicherungskopie des Nachbarn ?( ?(


    Wenn Du das Original hast kannst Du doch diese nehmen und wenn Du kein Original hast dann darf Dir der Nachbar die Sicherungskopie nicht geben weil das dann sicher unter Raubkopie fällt.


    Oder verstehe ich da was falsch ?(

  • Zitat

    Original von Wirbelwind2
    Damit diese reinen Spekulationen und Halbwissen einiger hier mal wieder zurechtgerückt wird, möchte ich mal wieder mit handfesten Fakten aufwarten, nämlich Urteilen aus deutschen Gerichten !


    Hallo EvoServer


    :lachen :lachen :lachen


    Es wird immer besser, was Du hier "zum Besten" gibst... dass in Deinem ersten Zitat von *Individualsoftware* die Rede ist, scheint Dir entgangen zu sein. Was bei solchen Sicherheitskopien bedeuten, ist Dir wohl hoffentlich bewusst.


    Ohne das Urteil zu kennen: Hier hat wohl eine Antragsstellerin [vermutl. ein Unternehmen] auf Herausgabe von Sicherheitskopien geklagt [gegen wen...???], obwohl sie im Besitz aller Softwareversionen war. Offensichtlich wurde ein solcher Anspruch darum auch verneint.


    ???NUR: WAS HAT DAS MIT DIR UND DEINEM ANLIEGEN/FALL ZU TUN???


    Merke: Irgendwelche willkürlich per Drag&Drop kopierten Zitate - nur weil zufällig ein paar Begriffe darin vorkommen - ist nicht ausreichend.


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()


  • Da geb ich Dir natürlich Recht.
    Mit diesen Zitaten wollte ich ja auch nur die obige Behauptung von h-Smart widerlegen, daß grundsätzlich jede Weitergabe von software mit allen "Sicherungskopieen" zu erfolgen hat, was eindeutig NICHT immer der Fall ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Wirbelwind2 ()


  • Zum Wiederherstellen brauchte ich eben NICHT das komplette (vorhandene) Original-Programm, sondern eine bestimmte Datei, die an einer bestimmten Stelle im Prog. stehen mußte, die sich aber regelmäßig aus unerklärlichen Gründen selbst löschte.


    Konkret brauchte ich also zur Reparatur meines Systems einmal diese verschwundene Datei, deren Namen ich aber zunächst nichtmal kannte, geschweige denn wußte, wo und ob überhaupt, sie sich konkret in der "Sicherungskopie" des Progs befand.


    Diese benötigte Datei (stellte sich später raus), ist so jedoch in der Sicherungskopie des Porgs NICHT vorhanden, denn sie wird erst durch die Installation erzeugt !
    Erst durch diverse Umbenennung einer anderen Datei und anschließendes Einfügen an der richtigen Stelle, konnte ich durch Anleitung von Argasha diese Datei schließlich selbst "herstellen" und richtig einfügen.


    Um mir diese umständliche Prozedur zu ersparen, bat ich darum, mir doch diese zur Reparatur nötige Datei, die sich in der Form nichtmal im Original-Softwarepacket befindet, zuzusenden.


    Andererseits benötigte ich noch das Tool von Argasha, mit dem man die sich oftmals selbst gelöschte Datei mit einem Klick wieder herholen kann.


    Wie aus dem 2. Urteil zu entnehmen ist, wäre eine derartige Reparatur durchaus erlaubt !

    6 Mal editiert, zuletzt von Wirbelwind2 ()