ZitatOriginal von Wirbelwind2
Diese Aussage ist leider grundsätzlich und völlig falsch !
Nein, ist sie nicht.
ZitatOriginal von Wirbelwind2
Der Nachbar darf mir die Software sehr wohl z.B. verkaufen oder sie mir einfach mal "ausleihen" !
Ist das etwa keine Weitergabe ?
Doch es ist eine und zwar eine bei uns völlig legale Weitergabe !
Wenn der Nachbar die Software auf seinem Gerät deinstalliert, und alle seine Kopien an Dich verkauft, oder 'ausleiht', dann ist das völlig in Ordnung, sonst nicht.
ZitatOriginal von Wirbelwind2
Und zwar völlig egal ob das dem Hersteller der Software nun paßt oder nicht, oder ob der dies evtl. in seiner Lizenz ausgeschlossen hat.
Es ist bei uns elaubt, weil es das Gesetz erlaubt. Da kann in der Lizenz stehen was will. Diese Lizenzteile sind dann eben ungültig, ähnlich wie oftmals Teile von AGB bei Händlern ungültig sind, die mangels eigenem Wissen einfach irgendwo AGBs abgekupfern, ohne daß darauf geachtet wird, ob diese für die jeweilige Branche überhaupt passen !
Das Recht zur Distribution der Software, oder Teilen davon, obliegt ausschließlich dem Lizenzgeber. Und dieser Teil der Lizenzbedingungen ist gültig, aber hallo.
Also darf niemand lizenzrechtlich geschützte Software weitergeben, selbst wenn der Empfänger eine Nutzungslizenz für diese Software besitzt.
Aber wenn Du Dich hier weiter zum Affen machen willst, nur zu.
Gruß
H.-J.