Mal ein grosses Lob an Navigon

  • Hi Leutz,


    also da muss ich nun auch noch meinen Senf dazu geben (übrigens nur den königlich Bayrischen!)!
    :firedevil


    Also ich sehe es so, wenn eine Ware nicht im originalen Aulieferungszustand ist, dann erwarte ich einen Preisnachlass!
    :ausheck


    Auch wenn "nur" das Verpackungssiegel geöffnet war....
    :hat3


    Ich kaufe entweder NEU oder NICHT NEU!
    Bei NICHT NEU setze ich eine deutliche Preisreduzierung voraus!
    :schimpf


    ..und wenn ein Shop Rückläufer zum Neupreis verkauft, dann werde ich nicht zugreifen!
    :dx20


    Machen kann das jeder natürlich wie er will!
    :lachen

  • Zitat

    Original von neugieriger2000
    Hi Leutz,


    also da muss ich nun auch noch meinen Senf dazu geben (übrigens nur den königlich Bayrischen!)!


    das ist ok, der ist ja auch lecker..... ;D



    also setzt Du: "Siegel defekt" mit "nicht Neu" gleich, ja ?!
    Das macht die Sache ja einfach.....in den Laden rein....guten Tag ich hätte Interesse an Produkt XY .....haben Sie das Originalverpackt ?.....oh, prima dann kann ich doch bestimmt schon mal einen Blick reinwerfen.....Oh, jetzt ist aber das Siegel kaputt, na da können Sie mir doch bestimmt ordentlich mit dem Preis entgegenkommen, oder ????


    Nicht lachen, ist so passiert und davon ab ganz andere Sachen....


    Zitat

    Original von neugieriger2000
    ..und wenn ein Shop Rückläufer zum Neupreis verkauft, dann werde ich nicht zugreifen!
    :dx20


    Machen kann das jeder natürlich wie er will!
    :lachen


    Dann isses ja kein Wunder wenn unsere Wirtschaft so am Boden ist, einerseits wird von den Händlern verlangt, dass sie Ware ohne Wenn und Aber zurück nehmen und dann müssen sie die Ware beim 2ten Mal auch noch günstiger verkaufen....da sind die Verluste ja schon vorprogrammiert.


    Wohlgemerkt ich gehe bei diesen Einwänden davon aus. dass wir von neuwertiger Ware sprechen.....für den Fall, dass tatsächlich Gebrauchsspuren vorhanden sind, ist der Nachlass natürlich obligatorisch.

  • Zitat

    Original von Cobra
    also setzt Du: "Siegel defekt" mit "nicht Neu" gleich, ja ?!
    Das macht die Sache ja einfach.....in den Laden rein....guten Tag ich hätte Interesse an Produkt XY .....haben Sie das Originalverpackt ?.....oh, prima dann kann ich doch bestimmt schon mal einen Blick reinwerfen.....Oh, jetzt ist aber das Siegel kaputt, na da können Sie mir doch bestimmt ordentlich mit dem Preis entgegenkommen, oder ????


    Wenn das Siegel gebrochen ist dann kann die Ware nicht mehr als Neu verkauft werden.
    Wozu würde solch ein Siegel sonst wohl dienen ?(
    Und Dein Beispiel hinkt.
    Jeder vernünftige Laden sollte von jedem verkauften Produkt einen Aussteller haben, der dann irgendwann mal (wenn das Produkt aus dem Programm fliegt) günstig verkauft wird.


    Zitat

    Original von Cobra
    Dann isses ja kein Wunder wenn unsere Wirtschaft so am Boden ist, einerseits wird von den Händlern verlangt, dass sie Ware ohne Wenn und Aber zurück nehmen und dann müssen sie die Ware beim 2ten Mal auch noch günstiger verkaufen....da sind die Verluste ja schon vorprogrammiert.


    Die Rückläufer sind bei seriösen Händlern im Preis berücksichtigt, d.h. auf jeden Neuartikel gibt es einen geringen Preisaufschlag, der die wenigen Rückläufer auffängt.
    Wenn ein Händler bspw. davon ausgeht, dass jedes 10. Gerät geöffnet zurück kommt und er B-Ware mit 20% Nachlass verkauft, dann muss er bei jedem verkauften Neugerät 2% Aufpreis verlangen.


    Sascha

    Einmal editiert, zuletzt von SaBo ()

  • Zitat

    Original von SaBoWozu würde solch ein Sioegel sonst wohl dienen ?


    Die Antwort ist recht simpel, bei vielen Geräten ist umfangreiches Zubehör im Lieferumfang und es kommt oft vor das unseriöse Händler Teile davon entnehmen und gegen Aufpreis als optionales Zubehör verkaufen. Ist sogar schon vorgekommen, dass diese Praxis trotz aufgedrucktem Lieferumfang fortgeführt wurde.


    Zitat

    Die Rückläufer sind bei seriösen Händlern im Preis berücksichtigt, d.h. auf jeden Neuartikel gibt es einen geringen Preisaufschlag, der die wenigen Rückläufer auffängt.
    Wenn ein Händler bspw. davon ausgeht, dass jedes 10. Gerät geöffnet zurück kommt und er B-Ware mit 20% Nachlass verkauft, dann muss er bei jedem verkauften Neugerät 2% Aufpreis verlangen.


    Sicher müssen das miteinkalkuliert werden. Aber wenn man die reellen Bedingungen in der Kalkulation berücksichtigen will, kommen so viele Aufschläge zusammen, dass der daraus resultierende VK in der Realität nicht erzielbar ist.


    Kurzum: Der Kunde ist König, aber er sollte sich nicht wie ein Diktator aufführen.
    Und ein gebrochenes Siegel ist aus meiner Sicht kein Nachlass Grund bzw. eher der Ausdruck einer immer unverschämter auftretenden Kundenclientel die sich den Slogan "Geiz ist Geil" ohne Rücksicht auf Verluste auf die Fahnen schreibt.

  • Zitat

    Original von Cobra
    Und ein gebrochenes Siegel ist aus meiner Sicht kein Nachlass Grund bzw. eher der Ausdruck einer immer unverschämter auftretenden Kundenclientel die sich den Slogan "Geiz ist Geil" ohne Rücksicht auf Verluste auf die Fahnen schreibt.


    Du kannst ja machen was Du willst, ich würde mir zum Neupreis niemals ein entsiegeltes Gerät andrehen lassen.
    Könnte durchaus auch schon mehrere Monate alt sein und nur "factory refurbished", d.h. alle sichtbaren Teile wurden durch Neuteile ersetzt, die Hardware hat aber u.U. bereits gelitten (z.B. gnadenlos übertaktete CPU usw.).


    Sascha

  • Zitat

    ich würde mir zum Neupreis niemals ein entsiegeltes Gerät andrehen lassen.
    Könnte durchaus auch schon mehrere Monate alt sein und nur "factory refurbished", d.h. alle sichtbaren Teile wurden durch Neuteile ersetzt, die Hardware hat aber u.U. bereits gelitten


    nun, da stimme ich Dir uneingeschränkt zu. Das allerdings kann Dir kein Siegel garantieren. Es gibt durchaus einige Hersteller die refurbished Geräte wieder in Originalverpackungen mit neuem Handbuch versehen und VERSIEGELT wieder in den Handel geben.


    Alles worauf ich hinauswollte ist, dass diese Siegel nahezu keine Aussagekraft haben und daran keine Preisverhandlungen hängen sollten.


    Wenn Grund zur Annahme besteht, dass ein Gerät tatsächlich in Gebrauch war so ist eine Grundlage für einen Nachlass selbstverständlich gegeben. Dieser Grund zur Annahmen sollten jedoch "echte" Gebrauchsspuren, nicht vollständiger Lieferumfang oder ähnliches sein und nicht allein an einem defekten Siegel festgemacht werden.

  • Zitat

    Original von Cobra
    Es gibt durchaus einige Hersteller die refurbished Geräte wieder in Originalverpackungen mit neuem Handbuch versehen und VERSIEGELT wieder in den Handel geben.


    Wer macht denn sowas ?(
    Das wäre schlichtweg Betrug.


    Sascha


  • ich kann mir schon vorstellen, dass es so abläuft.


    warum? Das beste Beispiel bist doch Du! :D


    Es gibt ein Fernabsatzgesetz. Ich darf also alles (zum Teil sogar Ausnahmeartikel wie DVDs - siehe meinen Thread zu Amazon) zurückschicken, wenn es mir nicht gefällt.


    Nun bestellst Du und forderst verschweisste Ware. Wenn jeder so denken würde, könnte der Händler den Artikel nach erstem Gebrauch des Fernabsdatzgesetzes in die Tonne treten; er würde ihn nicht mehr verkauft kriegen.



    Ist übrigens u.U. mit Deinem Salat oder Deiner Garnitur neben dem Schnitzel im Restaurant nicht viel anders, auch wenn es verboten ist :D :D


    Guten Appetit! :-D)

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von SaBo


    Wer macht denn sowas ?(
    Das wäre schlichtweg Betrug.


    Sascha


    Nö Betrug wäre das nicht, zumindest wäre mir nicht bekannt, dass irgendein Hersteller durch ein Siegel garantiert, dass es sich hierbei um ein absolut fabrikneues handelt. Wie gesagt die Siegel hatten ursprünglich zum einen den Sinn, die unseriösen Händler von Änderungen am Lieferumfang abzuhalten und den Käufer vor Grauimporten zu schützen.


    Ist Dir im übrigen schon mal aufgefallen, dass manche Handelsketten (z.b. die die den Farben deines neuen Banners entsprechen) Ware selbst versiegeln. Dazu müssen sie natürlich das Originalsiegel entfernen. Teilweise ist das aber notwendig, da die Diebstahlschutzmarken (die Dinger die den Alarm auslösen wenn man den Markt, ohne zu bezahlen, verlässt.) nur IN den Verpackungen sicher angebracht werden können. Damit nicht jeder Hans und Franz in den Verpackungen rumwühlt, werden die kurzerhand mit den "Packbändern" neu versiegelt.


    Zitat

    Original von HSVMichiIst übrigens u.U. mit Deinem Salat oder Deiner Garnitur neben dem Schnitzel im Restaurant nicht viel anders, auch wenn es verboten ist großes Grinsen großes Grinsen


    igitt, genau deswegen sollte man auch nie auf die Empfehlungen des Kellners hören, die wissen ja was noch hinten steht und "weg muss".....bääh

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Nun bestellst Du und forderst verschweisste Ware. Wenn jeder so denken würde, könnte der Händler den Artikel nach erstem Gebrauch des Fernabsdatzgesetzes in die Tonne treten; er würde ihn nicht mehr verkauft kriegen.


    In jedem seriösen Shop gibt es eine Schnäppchen-Ecke für Restposten, Rückläufer, Reparaturgeräte o.ä.
    Shau mal bei Mindfactory, HoH, NorskIt, MediaOnline, ProMarkt usw. rein.
    Da gibt es überall Rückläufer/B-Ware zu reduzierten Preisen.


    @Cobra


    Du kennst ja offensichtlich Läden, die Rückläufer als Neuware verkaufen.
    Nenn doch mal Namen.
    Aber nicht wundern, wenn Dir dann eine Unterlassungsklage ins Haus flattert ;D


    Nochmal: der Verkauf benutzter Ware (auch wenn sie nur ein Mal ausgepackt wurde) als Neuware ist nicht erlaubt.


    Sascha


  • Kannst Du die Aussage irgendwie belegen? ?(


    ich halte sie für absoluten Humbug! Denn dann würde das fernabsatzgesetz jeden Händler schon am ersten Tag zum Bankrott verurteilen

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von SaBo
    Nenn doch mal Namen.
    Aber nicht wundern, wenn Dir dann eine Unterlassungsklage ins Haus flattert ;D


    was glaubst Du warum ich so beharrlich poste ohne dabei Namen zu nennen :gap
    im Ernst, der Händler hatte damals festgestellt, dass eine Lieferung Refurbished Gerät enthielt und diese zurückgeschickt mit der Bitte um Lieferung von Neuware (oder zumindest Ware die nicht schon beim Auspacken nach Gebrauchtware aussieht). Das war der Beginn einer unendlichen Geschichte (aber nicht die verfilmte).


    Zitat

    Original von SaBo
    Nochmal: der Verkauf benutzter Ware (auch wenn sie nur ein Mal ausgepackt wurde) als Neuware ist nicht erlaubt.


    So steht das nicht geschrieben. Man könnte solch einen Fall theoretisch als Mangel behandeln. Der Mangel würde aber nur dann bestehen wenn tatsächlich das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder ein Mangel in Form einer Beschädigung vorliegt. Dann könnte man auf Nachbesserung oder ggf. Minderung bestehen. Da ein Siegel jedoch nicht Kaufgegenstand ist und demnach eine geöffnete Verpackung nicht als Mangel abgetan werden kann, kommst Du so nicht weiter.


    Im Grunde könntest Du ja so bei jedem Kleidungsstück Nachlass verlangen, die sind nämlich nie verpackt/versiegelt oder sonstiges und sowohl in Ladengeschäften als auch beim Versandhandel hatten die höchstwahrscheinlich schon zig Leute in der Hand.

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Denn dann würde das fernabsatzgesetz jeden Händler schon am ersten Tag zum Bankrott verurteilen


    Blödsinn.
    Eine mögliche Kalkulation hab ich bereits weiter oben beschrieben.


    Sascha

  • Zitat

    Original von Cobra


    So steht das nicht geschrieben. Man könnte solch einen Fall theoretisch als Mangel behandeln. Der Mangel würde aber nur dann bestehen wenn tatsächlich das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder ein Mangel in Form einer Beschädigung vorliegt. Dann könnte man auf Nachbesserung oder ggf. Minderung bestehen. Da ein Siegel jedoch nicht Kaufgegenstand ist und demnach eine geöffnete Verpackung nicht als Mangel abgetan werden kann, kommst Du so nicht weiter.


    Im Grunde könntest Du ja so bei jedem Kleidungsstück Nachlass verlangen, die sind nämlich nie verpackt/versiegelt oder sonstiges und sowohl in Ladengeschäften als auch beim Versandhandel hatten die höchstwahrscheinlich schon zig Leute in der Hand.


    Hallo Cobra,


    der Ansatz ist ja durchaus richtig, nur Deine Schlußfolgerung ist nicht korrekt.


    Wenn Rückläufer als Neuware verkauft werden, dann fehlt ihnen eine zugesagt Eigenschaft, denn es ist keine Neuware.
    Das Fehlen einer zugesagten Eigenschaft ist ein Mangel, völlig unabhängig davon ob die Qualität oder Benutzbarkeit des Produktes davon beeinträchtigt wird.


    Viele Grüße
    rowdy

    Es ist besser nichts zu tun als mit Mühsal nichts zu erreichen.

  • Zitat

    Original von rowdy



    Wenn Rückläufer als Neuware verkauft werden, dann fehlt ihnen eine zugesagt Eigenschaft, denn es ist keine Neuware.


    Na, dann sind doch alle aus dem Schneider :D :D


    Oder steht in Online-Shops bei den Artikeln "Neuware" dabei? ?(

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