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@SaBo: sorry, aber was Du schreibst ist absolut daneben.
Wenn jemand 180.- für eine Ware hinblättert, die er lebenslang nutzen kann, dann ist ihm wurscht, wie der Preisverfall ist. Dein Vergleich mit dem Auto ist sowas von daneben in diesem Fall....
Er hat 180.- gezahlt und nichts dafür in er Hand!
Ist das wirklich so schwer zu begreifen?

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Zitat
Original von HSVMichi
Er hat 180.- gezahlt und nichts dafür in er Hand!Ist das wirklich so schwer zu begreifen?

Wenn der Gegenstand bspw. gegen Diebstahl abgesichert gewesen wäre und jemand hätte ihn entwendet, dann bekäme man ziemlich genau 40 ersetzt (derzeitiger Neuwert).
Und genau das ist auch der Schaden der nun entstanden ist.
Nicht mehr, aber auch nicht weniger.Sascha
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Nichts kapiert - ich geb's auf.
Wünsche Dir nur, nicht in die selbe Situation zu kommen... obwohl: Du siehst ja nur den Zeitwert.
Nachtrag: und das Auto mit lebenslanger Garantie suche ich auch

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Hi,
in der Regel ist es doch so, dass man im Falle einer Reklamation eine Rücksende-Nummer erhält.
Wenn man dann den Brief per Einschreiben abschickt, hat man einen Nachweis.
Letztendlich hat man dann auch die Hersteller-Garantie, es ist dann egal, ob der Händler insolvent ist.Man muss natürlich auch richtig reklamieren!
Nur anrufen und ohne Nachweis hinschicken ist immer fatal!
Gruß
GüntherP.S. In diesem Fall tatsächlich abhaken!
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Zitat
Original von SaBo
Wenn der Gegenstand bspw. gegen Diebstahl abgesichert gewesen wäre und jemand hätte ihn entwendet, dann bekäme man ziemlich genau 40 ersetzt (derzeitiger Neuwert).
Flachs, bei einer Neuwertversicherung wird der Kaufpreis erstattet. Bei einer Zeitwertversicherung der Wiederbeschaffungswert eines Artikels gleicher Art und Güte.
Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen sind klassische Neuwertversicherungen, beim Gebäude sogar meist mit Anpassung an die geänderten Herstellungskosten. Diebstahl ist über die Hausratversicherung abgesichert.
Teil- und Vollkaksoversicherungen sind im Allgemeinen Zeitwertversicherungen. Diebstahl ist hier zwar auch abgesichert, aber für die beispielhafte Speciherkarte würde gelten, dass sie nicht im Kfz eingebaut, sprich fest mit ihm verbunden ist. Daher würde eine TK die gestohlene Speicherkarte überhaupt nicht ersetzen und an die Hausratversicherung verweisen. Und diese ersetzt im Allgemeinen den Neuwert.ZitatUnd genau das ist auch der Schaden der nun entstanden ist.
Nicht mehr, aber auch nicht weniger.Nein, s.o.. Es kommt drauf an, welchen Schaden man betrachtet, nach Neuwert oder nach Zeitwert.
Gruß,
Hanno -
Also ich kann in den Definitionen von Neu- und Zeit-Wertversicherung keine Info entdecken, die auf eine Erstattung von 180 hindeuted.
http://www.acteam.de/cgi-bin/elwoms.pl?s=N01&t=Neuwertversicherung&mID=328
http://www.acteam.de/cgi-bin/elwoms.pl?s=N01&t=Zeitwertversicherung&mID=328
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Männer lasst es jetzt gut sein!
Ich bekomme sowieso weder noch erstattet

Guten Tag noch, mama.
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Zitat
Original von Hannoman
Flachs, bei einer Neuwertversicherung wird der Kaufpreis erstattet. Bei einer Zeitwertversicherung der Wiederbeschaffungswert eines Artikels gleicher Art und Güte.Neuwert = Neuwert per heute für identischen (oder falls nicht mehr verfügbar) bauähnlichen Gegenstand*
Zeitwert = Neuwert per heute abzgl. Wertverlust durch Nutzung (oder Wiederbeschaffungswert, z.B. klassischer Kfz-Diebstahl nach bspw. 2 Jahren)Sascha
P.S. Bei Aldi Süd gibt's ab 02.11.2006 2 GB high-speed SD-Karten für 29,99
* Bei Hausratversicherungen wird in der Tat meist der ursprüngliche Kaufpreis erstattet, muss aber nicht so sein (z.B. 4 Jahre altes Handy für ursprüngliuch 400 wird bei den meisten Versicherungen nicht voll erstattet)
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Guten Abend!
Neues aus Bielefeld.Lg. Simon...
[ZITAT]
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 1012/06In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9493 eingetragenen Powerspeicher GmbH, Tiekemeiers Hof, 32278 Kirchlengern, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Sigrid Peitzmeier
sind die am 06.09.2006 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 29.11.2006 aufgehoben worden.
43 IN 1012/06
Amtsgericht Bielefeld, 29.11.2006
[/ZITAT] -
Und was sagt mir normal sterblichen Teetrinker dies nun?

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Zitat
Original von Familievierfuss
Und was sagt mir normal sterblichen Teetrinker dies nun?
Die Aufhebung besagt normalerweise, dass entweder dem Insolvenzantrag stattgegeben oder der Insolvenzantrag gegenstandslos geworden ist, da der Antragssteller wieder solvent also zahlungsfähig ist ...
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Hi,
gibt es die Firma Powerspeicher jetzt wieder?
Ich habe immer noch eine 2 GB SD-Karte zu gut

Greetz mama.
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Hi,
habe gerade mit dem Rechtsanwalt/Insolvenzverwalter gesprochen.
Das Verfahren wurde mangels Masse abgewiesen!
Da gibts also nichts mehr zu holen!Sorry für alle Geschädigten

Gruß mama
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dann closed doch den tread mal