Powerspeicher GmbH - nein danke!

  • @SaBo: sorry, aber was Du schreibst ist absolut daneben.


    Wenn jemand 180.- für eine Ware hinblättert, die er lebenslang nutzen kann, dann ist ihm wurscht, wie der Preisverfall ist. Dein Vergleich mit dem Auto ist sowas von daneben in diesem Fall....


    Er hat 180.- gezahlt und nichts dafür in er Hand!


    Ist das wirklich so schwer zu begreifen? ?(

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Er hat 180.- gezahlt und nichts dafür in er Hand!


    Ist das wirklich so schwer zu begreifen? ?(


    Wenn der Gegenstand bspw. gegen Diebstahl abgesichert gewesen wäre und jemand hätte ihn entwendet, dann bekäme man ziemlich genau 40 ersetzt (derzeitiger Neuwert).
    Und genau das ist auch der Schaden der nun entstanden ist.
    Nicht mehr, aber auch nicht weniger.


    Sascha

  • Nichts kapiert - ich geb's auf.


    Wünsche Dir nur, nicht in die selbe Situation zu kommen... obwohl: Du siehst ja nur den Zeitwert.


    Nachtrag: und das Auto mit lebenslanger Garantie suche ich auch :-D)

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Hi,
    in der Regel ist es doch so, dass man im Falle einer Reklamation eine Rücksende-Nummer erhält.
    Wenn man dann den Brief per Einschreiben abschickt, hat man einen Nachweis.
    Letztendlich hat man dann auch die Hersteller-Garantie, es ist dann egal, ob der Händler insolvent ist.


    Man muss natürlich auch richtig reklamieren!


    Nur anrufen und ohne Nachweis hinschicken ist immer fatal!



    Gruß
    Günther


    P.S. In diesem Fall tatsächlich abhaken!

  • Zitat

    Original von SaBo


    Wenn der Gegenstand bspw. gegen Diebstahl abgesichert gewesen wäre und jemand hätte ihn entwendet, dann bekäme man ziemlich genau 40 ersetzt (derzeitiger Neuwert).


    Flachs, bei einer Neuwertversicherung wird der Kaufpreis erstattet. Bei einer Zeitwertversicherung der Wiederbeschaffungswert eines Artikels gleicher Art und Güte.
    Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen sind klassische Neuwertversicherungen, beim Gebäude sogar meist mit Anpassung an die geänderten Herstellungskosten. Diebstahl ist über die Hausratversicherung abgesichert.
    Teil- und Vollkaksoversicherungen sind im Allgemeinen Zeitwertversicherungen. Diebstahl ist hier zwar auch abgesichert, aber für die beispielhafte Speciherkarte würde gelten, dass sie nicht im Kfz eingebaut, sprich fest mit ihm verbunden ist. Daher würde eine TK die gestohlene Speicherkarte überhaupt nicht ersetzen und an die Hausratversicherung verweisen. Und diese ersetzt im Allgemeinen den Neuwert.


    Zitat

    Und genau das ist auch der Schaden der nun entstanden ist.
    Nicht mehr, aber auch nicht weniger.


    Nein, s.o.. Es kommt drauf an, welchen Schaden man betrachtet, nach Neuwert oder nach Zeitwert.


    Gruß,
    Hanno

  • Männer lasst es jetzt gut sein!


    Ich bekomme sowieso weder noch erstattet :-D)


    Guten Tag noch, mama.

  • Zitat

    Original von Hannoman
    Flachs, bei einer Neuwertversicherung wird der Kaufpreis erstattet. Bei einer Zeitwertversicherung der Wiederbeschaffungswert eines Artikels gleicher Art und Güte.


    Neuwert = Neuwert per heute für identischen (oder falls nicht mehr verfügbar) bauähnlichen Gegenstand*
    Zeitwert = Neuwert per heute abzgl. Wertverlust durch Nutzung (oder Wiederbeschaffungswert, z.B. klassischer Kfz-Diebstahl nach bspw. 2 Jahren)


    Sascha


    P.S. Bei Aldi Süd gibt's ab 02.11.2006 2 GB high-speed SD-Karten für 29,99


    * Bei Hausratversicherungen wird in der Tat meist der ursprüngliche Kaufpreis erstattet, muss aber nicht so sein (z.B. 4 Jahre altes Handy für ursprüngliuch 400 wird bei den meisten Versicherungen nicht voll erstattet)

    2 Mal editiert, zuletzt von SaBo ()

  • Guten Abend!
    Neues aus Bielefeld.


    Lg. Simon...


    [ZITAT]
    Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 1012/06


    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen



    der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9493 eingetragenen Powerspeicher GmbH, Tiekemeiers Hof, 32278 Kirchlengern, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Sigrid Peitzmeier


    sind die am 06.09.2006 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 29.11.2006 aufgehoben worden.



    43 IN 1012/06


    Amtsgericht Bielefeld, 29.11.2006
    [/ZITAT]

  • Und was sagt mir normal sterblichen Teetrinker dies nun? ?(

    Katzen landen auf ihren Füßen.
    Toast landet auf der Marmeladenseite.
    Eine Katze mit einem Toast auf ihrem Rücken schwebt über dem Boden in einem Zustand von Quantenunentschlossenheit.

  • Zitat

    Original von Familievierfuss
    Und was sagt mir normal sterblichen Teetrinker dies nun? ?(


    Die Aufhebung besagt normalerweise, dass entweder dem Insolvenzantrag stattgegeben oder der Insolvenzantrag gegenstandslos geworden ist, da der Antragssteller wieder solvent also zahlungsfähig ist ...

  • Hi,


    gibt es die Firma Powerspeicher jetzt wieder?


    Ich habe immer noch eine 2 GB SD-Karte zu gut :-D)


    Greetz mama.

  • Hi,


    habe gerade mit dem Rechtsanwalt/Insolvenzverwalter gesprochen.


    Das Verfahren wurde mangels Masse abgewiesen!
    Da gibts also nichts mehr zu holen!


    Sorry für alle Geschädigten :-D)


    Gruß mama