Wie ist das - lizenzrechtlich...?

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Ok, lies das hier: http://www.internetfallen.de/U….html#Was%20ist%20erlaubt


    Du darfst z.T. nicht einmal ORIGINAL Musik-CDs, die Du im Ausland gekauft hast, verkaufen ohne Zustimmung.. aber lies selbst.


    Ja, eben! In dem in diesem thread diskutierten Fall wird kein Kopierschutz umgangen. Eine Raubkopie ist es nicht, weil das Original nicht weiterbenutzt wird. Ausserhalb der EU ist das Ding auch nicht gekauft worden.


    Dann steht da noch:


    Zitat

    OEM-Software wird stets nur in Verbindung mit dem neukauf einer PC-ardware (Computer) verkauft. Diese Software ist meistens stark verbilligt und schon auf dem neu gekauften Computer vorinstalliert. Auch wenn die Hersteller es nicht gerne hören: Haben Sie rechtmäßig eine OEM-Software erworben dürfen Sie diese Sftware Jederzeit an Jedermann wieder weiter verkaufen! Wer einmal eine Software verkauft hat kann dem Kunden nicht mehr vorschreiben, was er damit weiterhin macht. Diese Regelung findet sich auch in § 17 Abs. 2 UrhG wieder.


    Im übrigen schreibt der Autor des von Dir verlinkten Texts:


    Zitat

    Die genaue Auslegung überlasse ich hierbei lieber den Juristen.


    Und genau das mache ich hier :D

    Einmal editiert, zuletzt von gehps ()

  • Zitat

    Original von gehps


    Ich kann von den map-files so viele Kopien machen, wie mir lieb ist. Die Einschränkung bezüglich Kopienziehens steht in den Lizenzbestimmungen auf der Navigator-CD und gilt für die Navigatorsoftware.


    Richtig, und die Karten dazu, ob auf einer Extra DVD oder nicht, sind bestandteil der Software!


    Damit beantwortet sich die Frage von selbst.
    Zudem muss der Hersteller nicht auf jede DVD seine Lizenzbestimmungen als Datei brennen.


    Sollte es anders sein kaufe ich mir noch schnell ne Medion 5.1 DVD und verscherbel EuropaKarten in Ebay auf SD Karten. Mal warten bis die ersten Anwälte von Medion kommen. Kann sich aber nur um tage handeln. :)

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    Gruß
    Heiko
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  • @gehps
    Du vermischt jetzt das Urherberecht von Musik-/Filmdateien mit dem von Software. Bei Software gilt der Passus mit Kopierschutz nicht und ich zähle jetzt einfach mal das Kartenmaterial zur Katergorie Software.


    Ich Zitiere jetzt mal aus dieser Quelle:
    "Aber bei Computerprogrammen gilt dies (Verbot der Umgehung des Kopierschutzes Anm. v. Argasha) ausdrücklich nicht. Auf Computerprogramme finden diese Bestimmungen keine Anwendung.( § 69a Abs.5 UrhG). Sie können also weiterhin, ausschließich für den privaten Gebrauch, eine Sicherheitskopie anfertigen. Weitergabe, Vertrieb, Verleih u.s.w. ist natürlich verboten. Auch der Trick die Orginalsoftware zu kopieren und dann zu verkaufen geht nicht, dann wird aus der Sicherheitskopie eine Raubkopie."
    Das fettgedruckte bezieht sich auf die Kopie.


    Gruß, Argasha

  • orc999


    Zitat

    Richtig, und die Karten dazu, ob auf einer Extra DVD oder nicht, sind bestandteil der Software!


    Das wird durch dauerndes Wiederholen auch nicht richtiger. Es fehlen die Argumente.


    Und ja, Du kannst die Europakarten auf SD versteigern, darfst sie dann nur selber nicht mehr nutzen.


    Die ebay-Fälle die Du ansprichst sind doch solche, in denen der Verkäufer im Kleingedruckten schreibt, dass nur die SD verkauft werde und man die Kartendatei nur dann nutzen dürfe, wenn man im Besitz der Lizenz sei. Wenn er das Nutzungsrecht an der Kartendatei versteigern würde, wäre es tatsächlich in Ordnung - nur er dürfte dann auch die Original-Kartendatei nicht mehr nutzen.


    @Argasha


    Zitat

    dann wird aus der Sicherheitskopie eine Raubkopie


    Aus der Sicherheitskopie wird dann eine Raubkopie, wenn ich die Originale weiter nutze, nachdem ich die Kopie veräussert habe.

    Einmal editiert, zuletzt von gehps ()

  • @gehps: warum nur habe ich den Eindruck, dass Du das alles, was man Dir serviert (selber suchen ist wohl nicht Dein Ding), gar nicht richtig durchliest? ?(


    Sonst hättest Du mit Sicherheit auf deine beiden letzten Postings verzichtet.


    Ich denke, es ist nun eindeutig, dass Du daneben liegst.


    Aber ich will Dich nicht davon abhalten, mit deiner Software so zu handeln, wie Du es für richtig hälst.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    @gehps: warum nur habe ich den Eindruck, dass Du das alles, was man Dir serviert (selber suchen ist wohl nicht Dein Ding), gar nicht richtig durchliest? ?(


    Ich interpretiere das Geschriebene nur anders als Du. Und dann schaue ich noch in den Urheberrechtskommentar in meinem Bücherschrank, den ich aber aus Urheberrechtsgründen hier nicht reinkopieren kann... :D



    Zitat

    Original von HSVMichi
    Ich denke, es ist nun eindeutig, dass Du daneben liegst.


    Noch'n cooles Argument.


    Zitat

    Original von HSVMichi
    Aber ich will Dich nicht davon abhalten, mit deiner Software so zu handeln, wie Du es für richtig hälst.


    Danke!

    Einmal editiert, zuletzt von gehps ()

  • Ok, also bevor Ihr Euch jetzt wieder in die Haare kriegt, will ich niochmal meine Frage von heute morgen wiederholen, die im Eifer der Diskussion wohl untergegangen war:


    In der Lizenz ist immer von dem "Programm" die Rede, nicht von den Kartendaten. Jetzt nochmal etwas spezieller der folgende hypothetische Fall:


    Mensch A kauft ein Aldi-Navi-Bundle mit MD5.1-Lizenz incl. West-Europa Karten (Germany, DACH, ALPS, ... [Ihr kennt sie ja]).
    Sein Verwandter, Mensch B, kauft später ein ähnliches Aldi-Navi-Bundle mit einer eigenen MD5.1-Lizenz und den Gesamt-Europa-Karten. Dieser Mensch B nutzt aber nur eine der beiliegenden Karten, sagen wir, EUROPE_B. Die anderen Karten des Bundles braucht er gar nicht.
    Jetzt zwei Szenarien:


    a) Mensch B überlässt Mensch A eine von ihm nicht genutzte Karte, sagen wir EUROPE_C, die sich Mensch A auf seinem Gerät installiert. Es läuft somit zu keiner Zeit dieselbe Karte gleichzeitig auf zwei Geräten, wohl aber zwei verschiedenen Karten aus einem Bundle, diese aber wiederum über zwei eigenständige Softwarelizenzen.


    Ist das lizenzrechtlich erlaubt? Falls nicht, betrachte Szenario b):


    b) Mensch A "schenkt" Mensch B seinen Navi, so dass nun beide Navi-Bundles im Besitz von Mensch B sind. Mensch A darf aber trotzdem weiterhin sein ehemaliges Gerät benutzen. Da Mensch B aber im Besitz beider Geräte ist, installiert er auf dem einen gerät die Karte EUROPE_B und auf dem anderen EUROPE_C. Fortan fahren Mensch A und Mensch B mit unterschiedlichen Karten aus EINEM Bundle, benutzen aber die Software(-lizenzen) aus unterschiedlichen Bundles.


    Ist dieses Szenario nun lizenzrechtlich unbedenklich?


    Wieder distanziere ich mich von jeglichen Unterstellungen böswilliger Absichten; es geht mir hier nur um die rechtliche Sachlage.

  • @Kacki


    ICH halte Deine beiden Szenarien für völlig unbedenklich. Die Argumente sind weiter oben ja schon zur Genüge ausgetauscht worden. Deshalb noch ein Juristenspruch: Zwei Juristen, drei Meinungen!


    Und noch einer: Wo kein Kläger, da kein Richter.