hallo, i
ch habe die lizenzdiskussionen vom juni 2006 in diesem thread durchgelesen.
und weil ich jetzt seit 25 jahren anwalt bin, erlaube ich mir zu sagen: ccdmas hatte 100%ig recht. beaty2000 hatte 100%ig unrecht - soweit es um STANDARDsoftware geht.
bei gekaufter STANDARDsoftware gibt es keine lizenzevereinbarungen. mit wem? wie sollte ein kaufgeschäft mit dem händler zu einer lizenzvereinbarung mit dem urheber enthalten?
Der denkfehler ist: eine lizenzvereinbarung geht nicht automatisch mit der kaufsache mit; "verdinglichung" des vertrags nennen das die juristen und die herrschende meinung lehnt das entschieden ab.
kritisch aber: es sei denn man kauft durch download und klickt da die vereinbarung an; aber auch da ist die wirksamkeit bei standardsoftware sehr fraglich.
reine unverschämtheit ist, dass man nach dem kauf der STANDARDsoftware diese nur durch anklicken der (nachträglich einschränkenden) EULA zum laufen bekommt: unwirksam.
solche firmen wie maicro soft mögen das anders sehen. hatte da auch schon schriftwechsel nach einem ibääh-verkauf.
--> im übrigen: das BGH-urteil zur oem-software ist äußerst lehrreich! das kleine 1x1. einfach googeln - und: lesen!!!!!.
Fischersfritzle