... auf Seite 6:
"Sobald entsprechende Blitzer-Software mit dem Navi verknüpft wird, ist der Betrieb, aber auch das mitführen des Gerätes verboten (§23 Abs.1b StVO)...Bußgeld min. 75,00 , 4 Punkte und das Navi kann eingezogen werden..."
Stimmt das?
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... auf Seite 6:
"Sobald entsprechende Blitzer-Software mit dem Navi verknüpft wird, ist der Betrieb, aber auch das mitführen des Gerätes verboten (§23 Abs.1b StVO)...Bußgeld min. 75,00 , 4 Punkte und das Navi kann eingezogen werden..."
Stimmt das?
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ZitatOriginal von rolling rambo
... auf Seite 6:
"Sobald entsprechende Blitzer-Software mit dem Navi verknüpft wird, ist der Betrieb, aber auch das mitführen des Gerätes verboten (§23 Abs.1b StVO)...Bußgeld min. 75,00 , 4 Punkte und das Navi kann eingezogen werden..."
Stimmt das?
Die Diskuusion hatten wir erst vorgestern.
Der zitierte Paragraf gibt aus meiner Sicht dieses Vorgehen gar nicht her; erstens ist es kein Gerät, das Radargeräte erkennt oder stört, und zweitens ist der PDA kein technisches Gerät, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.
Ich jedenfalls ignoriere diese regelmässigen Panikmacher solange, bis mir ein Fall bekannt wird, wo so vorgegangen wurde, und bis das letzte Urteil zu diesem Fall gefällt ist.
ZitatOriginal von HSVMichi
und zweitens ist der PDA kein technisches Gerät, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.
Gibt es denn keine Juristen unter den Forenteilnehmern? Denn vom Gefühl würde ich sagen, dass ein mit Blitzerstandorten gefüttertes Navi schon dazu bestimmt ist, diese Standorte anzuzeigen und die Überwachungsmassnahmen zu unterwandern.
Gruß, iLion
Mein PDA ist dazu bestimmt, als Bürohelfer seine Aufgaben zu erfüllen. Nebenbei kann es navigieren. Und nebenbei kann es auch Blitzerstandorte anzeigen.
Aber dazu war es nie bestimmt. ![]()
Für mich ist der Absatz in der StVO klar.
Sobald ein POI Warner aufgespielt wird, ist der dazu bestimmt Blitzer anzuzeigen. Ok, der PDA wurde nicht dafür gebaut Blitzer anzuzeigen, aber er kann es eben. Genausowenig wie ein Auto dazu gebaut wird zu schnell zu fahren. Trotzdem tun es genügend und trotzdem werden die bestraft, wenn sie erwischt werden.
Und navigating hat sich da ja auch auf die sichere Seite gestellt.
Dieses Thema wird daher immer wieder zur Sprache kommen, bis mal einer bestraft wird oder es klar ist, daß es nicht strafbar ist. Aber momentan hat die Polizei ganz andere Probleme bei Verkehrskontrollen.
ZitatOriginal von HSVMichi
Und nebenbei kann es auch Blitzerstandorte anzeigen.
Ich für meinen Teil werde die Finger von Blitzer-OVIs lassen, vernünftig fahren, und das gesparte Geld anderweitig investieren. ![]()
Gruß, iLion
Hi,
das Thema - und Vorbeugemaßnahmen - wurde schon bis zum Abwinken diskutiert:
http://www.pocketnavigation.de/board/tid28457-sid.htm
Der ADAC liegt zwar im Ergebnis richtig, Rechtsgrundlage ist aber nicht § 23 Abs. 1b StVO, sondern die jeweilige landesgesetzliche Generalklausel im Gefahrenabwehr-/Polizeigesetz.
Gruß
Eichsi ![]()
ZitatOriginal von sgroschup
Für mich ist der Absatz in der StVO klar.
Sobald ein POI Warner aufgespielt wird, ist der dazu bestimmt Blitzer anzuzeigen.
sorry, dieser satz ist meiner meinung nach einfach falsch. ein poi-warner bzw. das aufspielen von blitzer-ovi´s machen aus dem navi kein radar-blitzer-warner etc. es kann keine blitzer erkennen, es gibt nur an markierten stellen hinweise auf MÖGLICHE blitzer wieder. es kann nicht (aktiv) erkennen ob an dieser steller ein blitzer ist! fakt. es ist nichts anderes wie der bereits erwähnte notizzettel, auf dem steht hier an dieser stelle KÖNNTE ein blitzer stehen (oder eine tankstelle oder ein kino oder wer weiss, eben ein ovi)
und damit ist für mich diese diskussion völlig daneben, zumal es in besagtem urteil (siehe link) um ein richtiges radarwarngerät geht, also ein gerät das auf radarstrahlen reagiert und nicht eine liste mit daten abarbeitet.
der eine vergleich gefiel mir hier sehr gut, sagen wir ich lasse meine frau die blitzer-ovi-punkte auswendig lernen und immer wenn wir in der nähe eines solchen standpunktes sind sagt sie mir das. was dann? muss sie dann eingezogen werden...?
leute...ein bischen auf dem boden blieben bitte...ist doch lächerlich sowas...
P.S: und der typ von der autobild (?) wusste mit sicherheit nicht den unterschied zwischen einem pda/handy/tomtom und einem radarwarner, denn sonst hätte er nicht von radarwarngerät gesprochen von einem navigationssystem.
kann mein AUTORADIO auch eingezogen werden, wenn ich nachrichten höre und blitzer angesagt werden ??????
wir brauchen aber hier nicht alle unsere eigenen rechstsprechungen ablassen, gerade wie es uns passt. das bringt nichts. es sei denn, es ist die meinung eines rechtsgelehrten.
Solange es kein Urteil gibt, bleibt alles reine Spekulation.
Die Diskussion kommt alle paar Wochen und endet ohne neue Erkenntnisse.
Und es gibt auch noch keinen Bericht von jemandem, dem sein Navi aus diesem Grund eingezogen wurde.
ZitatOriginal von heulnet
kann mein AUTORADIO auch eingezogen werden, wenn ich nachrichten höre und blitzer angesagt werden ??????
Gibt Dein Autoradio Dir automatisch standortbezogene Blitzerwarnungen? Wenn nicht (es sich also nur um die allgemeinen Mitteilungen eines Radiosenders handelt): Nein.
Der Einfachheit halber einfach mal der Link, wo ich den Text der Gesetzesbegründung der Verbotsregelung gepostet habe. Dazu mag sich jeder sein Teil denken, was die Rechtslage angeht. Praktisch ist das momentan sicher ohne Bedeutung.
Bye
Peter
noch was interessantes hierzu:
http://www.tomtom.com/plus/service.php?ID=8&BID=14
es handelt sich um die version von blitzern für DEUTSCHLAND, man beachte punkt 2 der hauptmerkmale: "völlig legal"
ok, denke aber dass man trotz allem keine solide gesetzesgrundlage zur zeit findet, die weder gegen noch für eine solche möglichkeit der blitzerwarnungen spricht, aber das argument dass man per radio ja ebenfalls blitzermeldungen empfängt ist für mich auch nichts anderes. eigentlich sind dies sogar hinweise auf AKTIVE blitzer und nicht nur auf mögliche standorte....für mich wäre dies schon eher ein verstoss zum thema "warner vor blitzern". zudem sind diese standortbezogen, da es z.b. regionale radiosender gibt, die nur blitzer in ihrem gebiet melden - bei uns gibt es z.b. einen radiosender, der nur teils südthüringen/bayern nord, macht also ein gebiet von ca. 50-100km durchmesser rund um die stadt des senders, das ist für mich schon "standortbezogen". aber...wie immer nur meine meinung.
btw: bei deinem link scheint was nicht zu passen...da kommt das antwortformular auf einen vorigen beitrag...
Ich habe erst gestern beim Zappen in einer TV-Sendung den Hinweis auf einen Blitzerstandort vom folgenden Tag gesehen, diese Info kann nur von der Polizei gekommen sein.
Für mich heißt das:
Die Polizei blitzt dort, wo Verkehrssicherheit im Vordergrund steht und wird kaum nach Poi-Warner u.ä. suchen, das Ordnungsamt versucht, die leeren Kassen zu füllen und blitzt dort, wo's sich rentiert.
Und erst wenn durch eine deutliche Verbreitung dieser Poi-Warner die Kassen leer bleiben, dann gehts uns an den Kragen.....
ZitatOriginal von thean9el
ok, denke aber dass man trotz allem keine solide gesetzesgrundlage zur zeit findet, die weder gegen noch für eine solche möglichkeit der blitzerwarnungen spricht, ...
Sorry, aber da liegst du falsch. Die hier oder in einem der anderen Threads gepostete Fassung (bzw Ergänzung) zum §23 STVO ist eine solide Grundlage, die ganz klar gegen diese Möglichkeit der Blitzerwarnung spricht.
Für mich (IANAL) geht daraus hervor: POI-Warner (oder ähnliche Funktion im Navi-Prog) ohne Blitzerdaten ist legal, mit Blitzerdaten dagegen nicht.
Extra um das Suchen zu sparen, Zitat aus §23 STVO:
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)
(Hervorhebung durch mich)
Wastl
Mein PDA kann keine Verkehrsüberwachungen anzeigen - wenn es Dein PDA kann, Wastl, gratuliere ich Dir zu diesem technischen Highlight! ![]()